Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / IV. Kindschaftsreformgesetz 1998

Rz. 12 21 Jahre nach Erlass des Nichtehelichengesetzes war das Bundesverfassungsgericht mit folgendem Fall befasst: Mutter und Vater eines Kindes lebten vor und nach der Geburt des Kindes zusammen, betreuten und erzogen das Kind gemeinsam. Nach der Geburt des Kindes beantragte die Mutter, die elterliche Sorge auf sie zu übertragen, die Amtspflegschaft also aufzuheben, zugleic...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 196 Neben dem Getrenntleben ist für diesen Anspruch weitere Voraussetzung, dass die Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder haben. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 BGB. Aus § 1626a BGB, der für den Fall, dass die Eltern nicht miteinander v...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / III. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, 1969, und das Nichtehelichengesetz

Rz. 10 Diese Vorstellung des Gesetzgebers war spätestens mit der 68er Generation überkommen. Die Diskrepanz zwischen Gesetz und Lebenswirklichkeit fand ihren Ausdruck in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.1.1969. Darin erteilt die Judikative der Legislative eine klare und deutlich formulierte Anweisung, sich dem Zeitgeist anzupassen, spiegelt aber auch die ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 270 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV), nämlich dann, wenn der Anwalt am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) oder an einer Vereinbarung über das Umgangsrecht mitwirkt und hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder die gerichtliche Entscheidung der getroffen...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / bb) Adoption des Kindes des Partners

Rz. 39 Während das Gesetz durch die Adoption des Kindes des Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht entstehen lässt, hat die Adoption des Kindes des Elternteils, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Annehmenden lebt, die Folge, dass nunmehr nur auf Seiten des Annehmenden das alleinige Sorgerecht entsteht. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Elternt...mehr

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AGS 1/2018, Gesonderte Bewe... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. In Kindschaftssachen ist zu differenzieren: In derselben Kindschaftssache sind einzelne Anträge nicht gesondert zu bewerten. Auch dann, wenn z.B. zum Umgangsrecht widerstreitende Anträge gestellt werden, oder im Rahmen des Sorgerechts unterschiedliche Teilbereiche verfahrensgegenständlich sind, handelt es sich insgesamt nur um eine Kin...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / 2 Anmerkung

1. Das Bundesverfassungsgericht, im entschiedenen Fall die 2. Kammer des Ersten Senats, hatte Gelegenheit, seine in den letzten Jahren entwickelten Leitlinien zum Recht der Eltern aus Art 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder erneut in die familiengerichtliche Praxis zu tragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der im einstweiligen Anordnungsverfahren...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 201 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 98: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann gegenüber der Ehe...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR....mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Kindesherausgabe

Rz. 26 Auch hier ist nach § 41 FamGKG grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 22: Einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweil...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 2. Umfang der Angelegenheit

Rz. 14 Jede Beratung stellt grundsätzlich eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar, so dass der Anwalt für mehrere Beratungen folglich auch mehrere Ratsgebühren nach § 34 Abs. 1 RVG erhält. Insbesondere in Familiensachen ist es in der Praxis äußerst schwierig festzustellen, wann eine Angelegenheit der Beratung vorliegt und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Dies...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / VII. Einstweilige Anordnungsverfahren

Rz. 15 Einstweilige Anordnungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.8.2013 mit einem einstweiligen Anordnungsverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.7.2013 mit dem Hauptsacheverfahren, so erhält er im einstweiligen Anordnungsverfahren die Vergütung nach altem Recht u...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / cc) Adoption eines "nichtehelichen Kindes" in einer neuen Ehe

Rz. 42 Heiratet einer der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung derselben einen anderen (dritten) Partner, geht also eine Ehe ein, kann der neue Ehegatte das Kind der vormals nichtehelichen Partner nur adoptieren, wenn beide Elternteile die Zustimmung zur Adoption erklären, § 1747 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Kind wird eheliches Kind der neuen Ehe. Rechtliche...mehr

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§ 4 Ehe / VI. Checkliste

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / d) Muster

Rz. 126 Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge An das Familiengericht _________________________ Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge des Herrn _________________________ – Beteiligter zu 1) und Antragsteller – gegen Frau _________________________ – Beteiligte zu 2) und...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / h) Mitteilungspflichten

Rz. 74 Gemäß § 1626d Abs. 2 BGB teilt die beurkundende Stelle, also das Jugendamt oder der Notar, die Abgabe der Sorgeerklärung unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem zuständigen Jugendamt mit. Es folgt ein Verweis auf § 58a SGB VIII, der wie folgt lautet: Zitat (1) Z...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 201 Antragsbefugt sind die Eltern als Sorgeberechtigte. Hingegen sind weder das Kind selbst, noch das ­Jugendamt antragsbefugt.[211] Soweit es sich um einen isolierten Antrag auf Übertragung des Sorgerechts handelt, herrscht kein Anwaltszwang. Denn es handelt sich bei Kindschaftssachen weder um eine Ehe- und Folgesache noch um eine Familienstreitsache, sondern um eine Fa...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 205 Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Muster 4.5: Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gem. § 1671 BGB Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – gegen Frau _________________________, wohnhaft ___...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / d) Kindeswohl

Rz. 94 Das Gericht hat seine Entscheidung immer zum Wohle des Kindes zu treffen. Es darf also die elterliche Sorge nur auf beide Eltern gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Wenn der Elternteil, dem der Antrag zugestellt worden ist, innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Stellungnahme abgibt und sich auch aus der Anhörung des Kindes oder sonst ersichtli...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Internationales Privatrecht

Rz. 56 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht nur in Deutschland gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Es gibt sie in vielen anderen Ländern der Welt, wobei zahlreiche Länder mehr oder weniger weitgehende gesetzliche Regelungen für diese Form des menschlichen Miteinanders kennen. Das gilt speziell für die nordeuropäischen sowie die nord- und südamerikanischen Staat...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / II. Entstehen der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rz. 47 Allein die Elternschaft hat noch nicht zur Folge, dass auch die elterliche Sorge für das Kind besteht. Rz. 48 Gemäß § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Dieser Wortlaut erscheint eindeutig. Er stellt nur auf die Elternschaft ab und lässt automatisch hierdurch die elterliche Sorge bei beiden Eltern entstehen...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / V. Gesetzesänderung 2013

Rz. 15 Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte war schließlich Anstoß für die bislang jüngste Gesetzesänderung im Jahre 2013. Ein Vater rügte vor dem EuGM die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber den Müttern und die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber Vätern ehelich geborener Kinde...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 259 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 114: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR.mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / V. Geschichtlicher Rückblick

Rz. 46 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als Form des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau nicht so neu, wie man meinen könnte. So war das Nebeneinander der Ehe als einer vom Recht herausgehobenen Form der Verbindung zwischen Mann und Frau und dem Konkubinat schon dem römischen Recht bekannt. Während die reguläre Ehe, das "matrimonium" durch religiös sakramentalen Ak...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 122 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV), nämlich dann, wenn der Anwalt am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) oder an einer Vereinbarung über die elterliche Sorge mitwirkt und hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder die gerichtliche Entscheidung der getro...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / II. Familienrechtsänderungsgesetz 1961

Rz. 7 Mit Ende des zweiten Weltkrieges war dieses Regelungssystem nicht mehr zeitgemäß. Viele Frauen waren alleinerziehend, die Zahl der außerhalb einer Ehe geborenen Kinder stieg an. Trotzdem wurde der Mutter eines nicht in der Ehe geborenen Kindes erst 1961 durch das Familienrechtsänderungsgesetz die Möglichkeit eröffnet, die Übertragung des Sorgerechts für ihr Kind – dama...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Adoption

Rz. 37 Elternschaft kann auch durch Adoption begründet werden und ist in §§ 1741 ff. BGB geregelt. Gemäß § 1754 Abs. 1 BGB erlangt ein Kind, das von einem Ehepaar angenommen wurde, die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes. Diese Wirkung gilt auch für den Fall, dass ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten annimmt. In den anderen Fällen, so der Absatz 2 des ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / i) Änderung der Sorgeerklärung

Rz. 76 Die einmal wirksam gewordene Erklärung der Eltern, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, kann nicht durch eine neue Sorgeerklärung abgeändert werden. Hierfür bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll eine privatrechtliche Vereinbarung nicht genügen. Das gilt auch, wenn diese private Vereinbarung notariell beurkundet ist.[67]...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Verfahren

BGH, Beschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 190/17, FamRZ 2017, 1764 = FamRB 2017, 462 Gemäß § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO muss die Begründung der Rechtsbeschwerde im Fall des § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Darlegungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO enthalten. Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nich...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Nur einer der Partner ist Mieter

Rz. 379 Ist nur einer der Partner Mieter, so stellt sich die Frage, ob der Vermieter im Fall der Räumungsvollstreckung einen Räumungstitel gegen beide Partner benötigt. Einerseits wird darauf abgestellt, dass nur der Mieter über die alleinige Sachherrschaft verfügt, so dass ein Titel allein gegen ihn genügt, ein Räumungstitel gegen den Mieter allein also ausreicht. Das ist i...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterlichen Sorge ...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Stellungnahme und vereinfachtes Verfahren

Rz. 88 Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, darf die Frist für die Mutter frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes enden, § 155a Abs. 2 FamFG. Das bedeutet in seiner Konsequenz auch, dass eine gerichtliche Entscheidu...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der umfangreichen Ausführungen des Beschwerdegerichts hätte es nicht bedurft. Die Frage, ob ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegt, die Tätigkeit des Anwalts sich im selben Rahmen handelt und ein innerer Zusammenhang besteht, stellt sich zutreffenderweise nur im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung. Im gerichtlichen Verfahren richtet si...mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / Leitsatz

Bei der Vertretung beider Elternteile in einem Sorgerechtsverfahren nach § 1666 BGB kann es sich um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG handeln. KG, Beschl. v. 9.10.2017 – 25 WF 47/17mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / 1 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel der den Eltern beigeordneten Rechtsanwältin hat in der Sache keinen Erfolg. Mit Recht hat das AG bei der Festsetzung der der Beschwerdeführerin aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung zugrunde gelegt, dass es sich bei der Vertretung der Eltern um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG handelt. Die Frage, ob von einer oder von mehreren Angelegen...mehr

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FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / Sachverhalt

Die Kl. haben den Bekl. auf den Ersatz des ihnen durch die Tötung ihres Ehemanns und Vaters durch den Bekl. aufgrund eines Verkehrsunfalls entstandenen Schadens verfolgt. Die Kl. hatte in der Unfallnacht ihren Ehemann an seiner Arbeitsstelle aufgesucht, um dessen persönliche Sachen wegen eines bevorstehenden Urlaubs mit einem Pkw-Anhänger von dem Gelände des Arbeitgebers nac...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Internationales

OLG Bremen, Beschl. v. 21.6.2017 – 4 UF 20/17, MDR 2017, 1127 Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts für einen Antrag der Kindesmutter auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ihr Kind besteht, wenn das Kind nach Durchführung eines HKÜ-Verfahrens wieder in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts (hier: Mexiko) zurückgeführt worden ist. Art. 16 HKÜ stellt na...mehr

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FF 12/2017, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterlichen Sorge ...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung des Bekl. hat keinen Erfolg. Die Sache ist weder unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das LG zurückzuverweisen (§ 538 Abs. 2 ZPO) noch liegt eine Rechtsverletzung i.S.d. § 546 ZPO vor. Die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen auch keine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO, vgl. Ziff. 2.)." 1. Die Sache ist nicht entsprech...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beteiligte, Vertretung bei der Geltendmachung

Rz. 30 Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann grundsätzlich nur durch den Pflichtteilsberechtigten selbst erfolgen. Er kann jedoch auch Dritte, wie seinen Rechtsanwalt, mit der Geltendmachung beauftragen. Es handelt sich dabei nicht um eine höchstpersönliche Handlung. Rz. 31 Die Geltendmachung erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Erben. Im Falle des Pflichtteilsergä...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / 2. Rückgriff auf Strukturmerkmale des Sorgerechts

Freilich bedarf es dieser Uminterpretation des für das Residenzmodell geschaffenen § 1687 BGB nicht. Die Abgrenzung der elterlichen Kompetenzbereiche im Wechselmodell (einerlei, ob dieses im Konsens begründet wurde oder auf Grundlage gerichtlicher Anordnung gelebt wird) ergibt sich aus allgemeinen Grundsätzen: Das Sorgerecht ist ein treuhänderisches Recht, ein den Eltern zum...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr