Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt als Vater des im Juli 2004 geborenen betroffenen Kindes vom Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfleger Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. [2] Den geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die elterliche Sorge in den Teilbereichen Gesundheitssorge, Recht zur Beantragung von Jugendhilfe und Aufenthaltsbe...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. (Rn 19) 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterliche...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 13.7.2017 – 1 BvR 1202/17, NZFam 2017, 795 a) Weil bereits der vorläufige Entzug der gesamten Personensorge einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Eltern darstellt, sind grundsätzlich auch bei einer Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen. Soll das Sorgerecht vorläufig entzogen werden, sin...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 3. Einigungsgebühr aus Wert des Sorgerechts?

Rz. 237 Es war in den vergangenen Jahren oft strittig, ob bei einer Einigung über das Sorgerecht eine Einigungsgebühr entstehen kann, wobei die h.M. den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht hat.[166] Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber 2004 in § 48 Abs. 3 RVG die Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV über Sorge- und Umgangsrecht aufgenommen ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 427 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3 000 EUR...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Begrenzung auf eine 1,3 Regelgebühr

Rz. 110 Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 darf der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nicht fordern, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war (fakultativ nicht kumulativ!). Rz. 111 Zur Erinnerung: § 14 Abs. 1 RVG, der für Rahmengebühren gilt, enthält folgende Kriterien:mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund

Rz. 563 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, wurde in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. Der Gesetzgeber hat hierbei einige Erleichterungen für die Abtrennung geschaffen. Rz. 564 Hinsichtlich der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund werden folgende Fallkonstellationen unterschieden:mehr

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§ 9 Übersicht Abrechnung in Familiensachen

Rz. 1 Da in Familiensachen häufig viele Gegenstände anhängig sind, macht die Abrechnung hier besondere Schwierigkeiten. Es bietet sich an, in einer Art Tabelle die angefallenen Gebühren zu erfassen, so dass die Erstellung der Vergütungsrechnung problemlos erfolgen kann. Rz. 2 Beispiel Scheidungsantrag. Als Folgesachen sind anhängig: Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Unterhalt...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 11. Hauptsachevergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren

Rz. 297 Sofern in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ein Vergleich auch über die Hauptsache erfolgt, hat das Gericht in Höhe des Hauptsachewerts einen sog. "Mehrvergleichswert" festzusetzen.[223] Die gegenteilige Auffassung, dass bei einem Vergleich im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auch über das Hauptsacheverfahren lediglich der Verfahrenswert anzuheben...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Rücknahme des Scheidungsantrags, § 141 FamFG

Rz. 612 Sofern ein Scheidungsantrag zurückgenommen wird, erstrecken sich die Wirkungen der Rücknahme auch auf die Folgesachen, § 141 S. 1 FamFG. Die Erstreckung erfolgt jedoch nicht für Folgesachen, die die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls auf einen Elternteil, einen Vormund oder Pfleger betreffen, sowi...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 4. Isolierte Verfahren

Rz. 568 In den selbstständigen Verfahren entstehen die Gebühren jeweils gesondert. Muster 80: Musterrechnung 4.80: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Musterrechnung 4.80: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Rechtsanwältin S macht gerichtlich Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 45.000,00 EUR geltend. Gegner K meldet sich telefonisch und besp...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 553 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet aber nicht, dass nicht in einer Folgesache eine eigene Verhandlung erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens etc.). Rz. 554 Wird eine Scheidun...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / g) Der gerichtlich gebilligte Vergleich nach § 156 FamFG

Rz. 225 § 156 Abs. 2 FamFG regelt den gerichtlich gebilligten Vergleich: Zitat (2) 1Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). 2Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspri...mehr

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§ 6 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 64 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 88 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzungen...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Vorbemerkungen

Rz. 35 Im Vergütungsverzeichnis sind zu jedem Teil Vorbemerkungen vorangestellt, die für den gesamten Teil gelten, dem sie vorangestellt sind. Vorbemerkungen finden sich aber auch vor Abschnitten oder Unterabschnitten des Vergütungsverzeichnisses. Rz. 36 Beispiel: Nummerierung einer Vorbemerkung Die Vorbemerkung 3.2.1 sagt uns, dass wir uns im Vergütungsverzeichnis Teil 3, Ab...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 7. Vergleich über Umgangsrecht im Scheidungsverfahren

Rz. 355 Wird im Scheidungsverbundverfahren eine dort nicht anhängige Kindschaftssache mit verglichen, richtet sich der Mehrwert des Vergleichs nicht nach § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG (20 % des Wertes nach § 43 FamGKG), sondern nach § 45 FamGKG (3.000 EUR).[336] In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob statt des vom Gericht festgesetzten Wertes für das ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Übersicht

Rz. 466 Nachfolgende Tabelle soll eine Übersicht über die Werte für einstweilige Anordnungen geben. Dabei ist zu den in der Tabelle dargestellten Werten festzuhalten, dass es sich (teilweise) um Ausgangswerte handelt, von denen das Gericht nach besonderen Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abweichen kann. Rz. 467mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 6. Mehrere Gegenstände

Rz. 353 Bei der Wertberechnung für das isolierte Verfahren ist zu berücksichtigen, dass das Umgangsrecht generell neben dem Sorgerecht einen eigenen Gegenstand bildet und auch ein Abschlag vom Regelwerk nicht vorzunehmen ist.[333] Zitat "Finden über zwei gesonderte Anträge auf Regelung des Umgangs im Wege einstweiliger Anordnung zwei gesonderte Verfahren statt, so ist der Stre...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 8. Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Einzelwerten

Rz. 158 Wie anzurechnen ist, wenn außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren aus Einzelwerten entstanden sind, im gerichtlichen Verfahren aber nur eine einheitliche Verfahrensgebühr entsteht, hat der BGH im Februar 2017 entschieden: Der Fall: Entstanden vorgerichtlich: 3 verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten wegen verschiedener wettbewerbswidriger Handlungen (analog...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 23 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 24 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 258 Werden nicht rechtshängige Ansprüche in eine Einigung miteinbezogen, so entsteht unter den oben genannten Voraussetzungen für den Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr aus dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche in Höhe von 1,5, auch wenn die Einigung/der Vergleich gerichtlich protokolliert wird. Für die Höhe der Einigungsgebühr wird somit nur noch auf die Frage abge...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / B. Grundsatz der Kostenerstattungspflicht

Rz. 4 § 81 FamFG regelt den Grundsatz der Kostenerstattungspflicht: (1) 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. 3In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden. (2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder te...mehr

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§ 10 Verfahrenswert- und Ge... / I. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 274 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wird durch das 2. KostRMoG nunmehr klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können. Zum 1.8.2013 wurde § 48 Abs. 3 RVG durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[205] Rz. 275 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei kann die Beiordnung auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[3] Praxistipp Es sollte grundsätzlich die Beiordnung auf den Namen der Kanzlei/Sozietät erfolgen, so dass bei einem etwaigen Ausscheiden des sachbearbeitenden Anwalts aus der Kanzlei das Mandat in der Kanzlei...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 389 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG beträgt ebenfalls 0,8. Sie wurde mit dem FGG-Reform-Gesetz erheblich geändert.[260] Zitat 3. soweit in einer Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat, oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt und eine En...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 33 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[31] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / c) Bereitschaft zur Besprechung

Rz. 473 Ist der Gesprächspartner zu einer Besprechung nicht bereit und erklärt dies, wird hierdurch die Terminsgebühr nicht ausgelöst! Rz. 474 Für die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3202 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG reicht es nach Ansicht des BGH aus, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung in mehreren Parallelverfahren abgeklärt und/oder ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / VI. Der Unterbevollmächtigte

Rz. 524 Im Hinblick auf die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts und die Konzentration auf das örtlich zuständige Gericht, bei dem die Ehesache anhängig ist, spielt die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten auch in Familiensachen eine große Rolle. Rz. 525 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Fälle von Untervollma...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / b) Die Kindeswohldienlichkeit des Großelternumgangs im Spannungsfeld zu den Elternrechten

Die gerichtliche Durchsetzung eines Umgangsrechts auf Initiative eines Großelternteils ist meistens deshalb erforderlich, weil ein Umgangskontakt von den bzw. dem betreuenden und sorgeberechtigen Elternteil(en) ablehnt wird. Dies wirft das Problem des Verhältnisses des elterlichen Sorgerechts zum Umgangsrecht der Großeltern auf. Denn die Wahl des Umgangs mit Dritten ist zunä...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / aa) Anspruchsteller steht weder unter Ergänzungspflegschaft noch unter Vormundschaft

Rz. 28 Zunächst sollte die Mandantschaft danach befragt werden, ob der minderjährige Anspruchsteller unter Vormundschaft (§§ 1773–1895 BGB) oder unter Ergänzungspflegschaft (§§ 1909–1921 BGB) steht. In der Mehrzahl der Fälle, in denen der Geschädigte minderjährig ist und weder unter Ergänzungspflegschaft noch unter Vormundschaft steht, bedarf es jedoch keiner vormundschaftsg...mehr

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FF 6/2017, Anforderungen an... / Leitsatz

1. Die Verfassungsbeschwerde ist ohne Vorlage oder Wiedergabe der von den Fachgerichten in Bezug genommenen entscheidungsrelevanten Unterlagen (Anhörungsprotokolle, Stellungnahme des Verfahrensbeistandes) unzulässig. 2. Ist die fachgerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (Übertragung der Gesundheitssorge auf die Kindesmutter) nachvollziehbar begründet und ergeben sich, sowei...mehr

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AGS 6/2017, Mutwilligkeit b... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 56, 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Mit zutreffender Begründung, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das FamG einen Verstoß der Verfahrensbevollmächtigten des Kindesvaters gegen den Grundsatz der kostensparenden Verfahrensführung wegen des unterlassenen Hinwirkens auf eine Verbindung der vom...mehr

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FF 6/2017, Anforderungen an... / 1 Gründe:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung der elterlichen Gesundheitsfürsorge für seine 2005 geborene Tochter auf die Mutter. [2] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. [3] Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unzulässig (unten 1) und offenbar unbeg...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 1. De lege lata

Derzeit ist es für deutsche Staatsangehörige möglich, ab 16 Jahren einen volljährigen Nupturienten zu heiraten, soweit freilich das Familiengericht die hierzu nach § 1303 Abs. 2 BGB erforderliche Befreiung erteilt. Mindestens ein Ehegatte hat deshalb volljährig zu sein, damit dieser die für eine Ehe erforderlichen Rechtsgeschäfte tätigen kann und damit für ein aus der Ehe he...mehr

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AGS 6/2017, Mutwilligkeit b... / Leitsatz

Das getrennte Anhängigmachen eines Sorgerechts- und Umgangsantrags stellt keinen Verstoß gegen das Gebot kostensparender Verfahrensführung dar, wenn sachliche Gründe für die getrennte Verfahrensführung vorliegen. Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn die Regelung des Umgangs gegenüber der nach § 1626a BGB begehrten Sorgerechtsregelung eine größere Eilbedürftigkeit hat und das ...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme des DeutschenFamiliengerichtstages zumWechselmodell

Zu: BGH, Beschluss vom 1.2.2017 – XII ZB 601/15 (FF 2017, 152 m. Anm. Keuter) I. Der BGH befasst sich mit der Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage ein paritätisches Wechselmodell auch ohne entsprechenden Konsens beider Elternteile gerichtlich angeordnet werden kann. Dabei wird allein eine umgangsrechtliche Begründbarkeit einer solchen Anordnung geprüft (und – im Gegensat...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Das FamG hatte die beteiligten Eheleute mit Beschl. v. 13.12.2012 nach vorheriger Abtrennung der Folgesache Güterrecht geschieden, die Kosten des Verbundverfahrens ohne das Güterrecht gegeneinander aufgehoben und mit Beschl. v. 18.12.2012 den Verfahrenswert für Scheidung und Folgesachen ohne das Güterrecht auf 26.280,00 EUR festgesetzt (dabei wurden allerdings die im Beschlu...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / d) Mehrere Kindschaftssachen

Addition bei mehreren Kindschaftssachen Werden dagegen im Verfahren mehrere Kindschaftssachen behandelt (etwa Umgangs- und Sorgerecht), so sind die Werte zusammenzurechnen (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dagegen ist nicht von mehreren Kindschaftssachen auszugehen, wenn Gegenstand des Verfahrens verschiedene Aspekte der elterlichen Sorge sind. Hinweis 1. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG kann...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt von der Kindesmutter (Beteiligte zu 2), dem Jugendamt (Beteiligter zu 3) und den Pflegeeltern (Beteiligte zu 4) Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Sohnes. [2] Der Antragsteller ist der Vater des am 1.2.2006 ehelich geborenen Kindes und von dessen Mutter inzwischen geschieden. Bereits kurz nach der Geburt zoge...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / III. Häufigkeit, Dauer und Ablauf des Umgangs

Zur Häufigkeit, Dauer und zum Ablauf des Umgangs führt Peschel-Gutzeit [21] Folgendes aus: Zitat "Das Gericht wird in seiner Abwägung neben dem Alter des Kindes dessen geistige und körperliche Verfassung ebenso berücksichtigen wie die Bindung des Kindes an den Umgangsberechtigten, die räumliche Distanz, die persönliche Situation und Betreuungsmöglichkeit durch den Umgangsberech...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ergehen kann, siehe BVerfG v. 6.10.2015 – 1 BvR 1571/15, BVerfGE 140, 211 (218 f). b) Der im fachgerichtlichen Sorgerechtsverfahren bestellte Verfahrensbeistand des betroffenen Kindes ist dazu befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und eine Verletzu...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / 1. Ausgangslage

Die Vorschrift des § 1671 Abs. 1 BGB gilt für alle Kinder gemeinsam sorgeberechtigter Eltern, nicht mehr nur für Kinder miteinander verheirateter Eltern.[2] Gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht sind nur im Falle der dauerhaften Trennung erforderlich.[3] § 1671 Abs. 1 BGB ist stets anzuwenden, wenn ein bisher bestehendes gemeinsames Sorgerecht in eine elterliche Al...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / bb) Mindestmaß an Übereinstimmung/Verständigung in Sorgerechtsangelegenheiten von erheblicher Bedeutung

In der familiengerichtlichen Praxis wird dieses Kriterium uneinheitlich und zum Teil sehr einzelfallbezogen beurteilt. So wird das Erfordernis des Vorhandenseins der objektiven Kooperationsfähigkeit und subjektiven Kooperationsbereitschaft überwiegend dahingehend eingeschränkt, dass lediglich ein Mindestmaß an Übereinstimmung in Sorgerechtsangelegenheiten von Nöten ist.[42] B...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / a) Verhältnis von gemeinsamer und alleiniger elterlichen Sorge

Der Gesetzeswortlaut trifft hierzu keine eindeutige Aussage.[10] Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es im Rahmen von § 1671 BGB kein Regel-/Ausnahmeverhältnis zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge gibt.[11] Insbesondere gibt es keine sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl generell am besten dient.[12] Auf der...mehr