Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Steht dem Vater nach dem Recht des Staates, in dem sich das Kind unmittelbar vor dem Verbringen nach Deutschland aufhielt, ein (Mit-)Sorgerecht zu, muss dieses im Zeitpunkt des Verbringens auch tatsächlich ausgeübt worden sein. Eine Rückführung ist bei kleineren Kindern nur dann gerechtfertigt, wenn der Kindesmutter, die die Hauptbezugsperson darstellt, eine gemeinsame Rückk...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 07_08/2011, Ein großer Schritt für den Kinderschutz

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu Verbesserungen beim Kinderschutz durch Änderungen im Vormundschaftsrecht, die heute den Bundesrat passiert haben: Zitat Das neue Gesetz sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Das ist ein großer Schritt für den Kinderschutz. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Famil...mehr

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AGS 06/2009, Beiordnung im ... / 2 Aus den Gründen

Nach § 121 Abs. 2 ZPO wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Auch im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und den persönlichen Verhältnissen der...mehr

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AGS 05/2009, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

In dem abgeschlossenen Hauptsacheverfahren beantragte die Antragstellerin, das alleinige Sorgerecht für die beiden aus der Ehe mit dem Antragsgegner stammenden gemeinsamen Kinder auf sie zu übertragen. Der Antragsgegner stimmte einer entsprechenden Regelung zu. Im Einverständnis mit beiden Parteien übertrug das AG sodann im schriftlichen Verfahren die elterliche Sorge für di...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / IV. Rechtliche Bedeutung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche, faktische Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, aber auch von Personen des gleichen Geschlechts, hat sich in den europäischen Rechtsordnungen mehr und mehr etabliert. Ihr familienrechtlicher Charakter wird zunehmend anerkannt.[43] Es ist allerdings fast überall schwierig, abzugrenzen, welche Wirkungen eintreten sollen, obwohl keine Ehe geschlossen wurde. G...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 5. Die Gleichbehandlung der Kinder

Das Grundgesetz verlangt in Art. 6 Abs. 5 GG von der Gesetzgebung, den unehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen. Dieses Postulat scheint auf eine besonders nachhaltig wirkende Sperre im gesellschaftlichen Bewusstsein gestoßen zu sein. Seit dem Mittelalter hatt...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 2. Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

a) Die delikate Kompetenzabgrenzung zwischen Tatsachengericht und Rechtsbeschwerdegericht wird in Rn 44 des Beschlusses formelhaft wiederholt, die Pflichten des Tatsachengerichts bei streitigen Sorgeentscheidungen als Gegenstand der Rechtskontrolle werden in Rn 45–48 dann aber doch recht engmaschig formuliert. Die Verdrängung von tatrichterlichem durch höchstrichterliches Er...mehr

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FF 07/2009, Eilverfahren im... / II. Die bisherigen Regelungen der einstweiligen Anordnung

Um die Unterschiede zur bisherigen Rechtslage deutlich zu machen, sollen zusammengefasst die Grundsätze des bisherigen einstweiligen Rechtsschutzes dargestellt werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil auch noch über den 1.9.2009 hinaus das bisherige Recht in den Verfahren Anwendung findet, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurden (Art. 111 F...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / II. Entwicklung seit Januar 2003

1. Seit der eben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2003 sind – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt – rechtstatsächliche Erhebungen angestellt worden, die in der jetzigen neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Juli diesen Jahres teilweise wiedergegeben sind. Danach haben im Jahre 2008 gut die Hälfte aller Eltern eines ni...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / 3. Die Fortschreibung des deutschen Rechts

Das deutsche Recht, mit dem in den letzten Jahrzehnten schrittweise versucht wurde, dem Wandel der Einstellungen zur nichtehelichen Elternschaft Rechnung zu tragen, sei hier in seiner Entwicklung kurz skizziert. Noch bis 1970 war ein nichteheliches Kind in Deutschland nicht einmal rechtlich mit seinem Vater verwandt. Auch seine Mutter trug lediglich faktisch für das Kind Sor...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 6. Die Stärkung von Kindes- und Elternrechten

Das Kindschaftsrecht ist zwischen den Polen "Elternrecht" und "Kindesrechten" angesiedelt. Das Elternrecht ist, als "natürliches" begriffen und untrennbar mit einem Pflichtverhältnis verwoben, in der Verfassung ausdrücklich genannt (Art. 6 Abs. 2 GG). Die Rechte der Kinder ergeben sich aus ihrer Eigenschaft als Grundrechtsträger, zusätzlich hat das BVerfG sie auf Art. 6 Abs....mehr

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FF 10/2008, Zehn Jahre Kind... / A. Recht der elterlichen Sorge

Zu den angedeuteten verfahrensrechtlichen Änderungen zählt erfreulicherweise die Abschaffung des Zwangsverbundes. Damit sind Eltern, die sich trennen und scheiden lassen, der Aufgabe enthoben, zwangsweise mit der Scheidung die Sorgerechtsfrage klären zu lassen. Das und sicherlich auch ein Wandel hinsichtlich des Verständnisses von Elternverantwortung hat dazu geführt, dass –...mehr

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FF 04/2009, Entziehung der ... / Aus den Gründen

Gründe: Die gem. § 621 e ZPO zulässige – insbesondere frist- und formgerecht eingelegte – befristete Beschwerde des Antragsstellers hat in der Sache keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hat es das Familiengericht grundsätzlich bei der gemeinsamen Sorge der Kindeseltern belassen. Allerdings war nach Auffassung des Senates von Amts wegen betreffend das Kind P den Kindeseltern d...mehr

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FF 02/2008, Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Mit der Scheidung hat das Familiengericht auch den Versorgungsausgleich durchzuführen (sog. Zwangsverbund). Andere bei einer Scheidung zu treffende Regelungen, z.B. über den Unterhalt, die Auseinandersetzung des gemeinsamen Ver...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 4. Nicht in einem Haushalt lebend

Die Vorschrift des § 249 Abs. 1 FamFG verlangt weiterhin, dass das Kind im Zeitpunkt der Unterhaltsfestsetzung[34] mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt. Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des VV. Für Zeiten, in denen die Parteien in einem Haushalt gelebt haben, kann daher kein Unterhalt im VV begehrt werden.[35] Wechs...mehr

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zfs 07/2009, Aus der Rechts... / a) Zum Sachverhalt

Zum Sachverhalt ist nur kurz festzuhalten: Der klagende Kasko-Versicherer nahm die Beklagte in Regress wegen einer Versicherungsleistung, die er an den Versicherungsnehmer ausgezahlt hatte, nachdem der versicherte Pkw bei einem von der Beklagten verursachten Unfall zerstört worden war. Ausgangspunkt des Regressanspruchs ist § 67 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. Danach geht, steht dem Ver...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / 2. Umgangspflegschaft als ungeeignetes Mittel zur Erreichung der elterlichen Kooperation

Der Umgangspfleger soll, so die Intention des Gesetzgebers, durch seine Anwesenheit bei Vorbereitung und Durchführung des Umgangs einen gewissen Druck ausüben und erreichen, dass es den Eltern nach einiger Zeit gelingt, die Durchführung des Umgangs selbst zu regeln.[36] Damit soll eine Kooperation erzwungen werden, zu deren Rechtfertigung der Sache nach auf die Entscheidung ...mehr

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FF 05/2011, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Die Verfahrensbeschleunigung hat in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK Vorrang vor Gesichtspunkten der Prozessökonomie und wird auch nicht durch einen während des Verfahrens tatsächlich ausgeübten Umgang entbehrlich (EuGHMR, Urt. v. 20.1.2011: Kuhlen-Rafsandjani ./. Deutschland, FamRZ 2011, 533 m. Anm. Wendenburg). Großeltern, die das Kind nach de...mehr

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FF 12/2010, Einstweilige An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine Tochter von der bislang allein sorgeberechtigten Mutter auf einen Pfleger, wodurch die Herausnahme des Kindes aus seinem Haushalt ermöglicht werden soll. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater der im Januar 1998 nichtehelich geborenen Tochter L. Das So...mehr

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Ist die Kindesmutter psychisch nicht in der Lage, den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu ermöglichen und ihre Wohlverhaltens- und Loyalitätspflicht zu erfüllen, so kann es geboten sein, ihr hinsichtlich des Umgangs des Vaters mit dem Kind das Sorgerecht zu entziehen und diesen Teilbereich der elterlichen Sorge einschließlich des Rechts, das Kind durch eine ambulante oder ...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / V. Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum

Der Gesetzgeber ist hierdurch in seiner Gestaltungsfreiheit nicht eingeengt. Er kann bei seiner bisherigen Konzeption der Sorgerechtszuweisung an nicht miteinander verheiratete Eltern bleiben, hat dann aber in Überarbeitung der gesetzlichen Normen nach den in der Entscheidung angeführten verfassungsrechtlichen Vorgaben den Eltern die Möglichkeit der gerichtlichen Einzelfallp...mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / 2. Die Grundnorm des § 156

§ 156 Abs. 1 entspricht in seinen ersten beiden Sätzen dem § 52 Abs. 1 FGG a.F., stellt jetzt aber klar, dass das Einvernehmen der Eltern nicht zulasten des Kindeswohls ergehen darf (§ 156 Abs. 1 S. 1a. E.). Als gewissermaßen verlängerten Arm seiner Einigungsbemühungen weist das Gericht auf Beratungsangebote des Jugendamts hin – S. 3 fügt insoweit nun die Mediation hinzu. Ne...mehr

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AGS 03/2011, Kein Beratungs... / 1 Sachverhalt

Dem Rechtsuchenden war beim AG ein Berechtigungsschein für die darin so bezeichnete "Angelegenheit: Beratung wegen Ehescheidung und Folgesachen" erteilt worden; die auf dieser Grundlage mandatierte Antragstellerin hatte sodann außergerichtliche Tätigkeiten in den Bereichen Trennung und Scheidung entfaltet und dabei insbesondere Fragen zum Sorgerecht und Kindesumgang, zur Hau...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / Einführung

Entschließen sich Eheleute zur Trennung mit der Absicht, nach Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen auch das Scheidungsverfahren einzuleiten, so geht es in der anwaltlichen Beratung insbesondere um die Klärung von rein familienrechtlichen Problematiken wie Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat, Zugewinn etc. Die Zustellung des Scheidungsantrages ist schwerpunktmäßig interessant f...mehr

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AGS 08/2009, Zur Erhöhung d... / 1 Sachverhalt

Mit der Beschwerde wendet sich die Prozessbevollmächtigte der Antragsgegner gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes in einem Umgangsverfahren. Die Antragstellerin ist die Großmutter der Kinder N. und L. Der Mutter steht das alleinige Sorgerecht für den Sohn N. zu, der aus einer Beziehung der Mutter mit dem Vater D. G. hervorgegangen ist. Während des Umgangsverfahrens hat ...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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AGS 12/2010, Beratung in Sc... / Leitsatz

Unabhängig von der Zahl der Berechtigungsscheine richtet sich die Vergütung für Beratungshilfe danach, ob eine oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen (Anschluss an OLG Köln, Beschl. v. 9.2.2009–16 Wx 252/08, AGS 2009, 422 und OLG Stuttgart, Beschl. v. 4.10.2006–8 W 360/06, AGS 2007, 97). Für die Bewertung der Rechtsanwaltstätigkeit sind die zu § 15 Abs. 2 ...mehr

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FF 07_08/2011, Anwendbarkei... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Aus der am 25.6.2003 geschlossenen Ehe des Vaters, Deutscher, und der Mutter, die bulgarische Staatsangehörige ist, ist am 2.12.2005 – nach der Trennung der Eltern im Sommer 2005 – die betroffene Tochter A. hervorgegangen, die seither bei der Mutter lebt. Dieser wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Ottweiler vom 27.3.2006 – 12 F 122/06 SO – mit ...mehr

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FF 05/2008, Aufhebung der g... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Antragstellerin (Mutter) und der Antragsgegner (Vater) streiten um die elterliche Sorge für ihre beiden gemeinsamen Kinder. Die Mutter hatte mit dem Vater eine langjährige nicht eheliche Beziehung; aus dieser Beziehung gingen die im Jahre 1996 geborene Tochter F und der im Jahre 2001 geborene Sohn M hervor. Die Eltern haben durch Erklärungen gegenüber dem Jugen...mehr

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FF 03/2008, Aufhebung der g... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Antragstellerin (Mutter) und der Antragsgegner (Vater) streiten um die elterliche Sorge für ihre beiden gemeinsamen Kinder. Die Mutter hatte mit dem Vater eine langjährige nicht eheliche Beziehung; aus dieser Beziehung gingen die im Jahre 1996 geborene Tochter F und der im Jahre 2001 geborene Sohn M hervor. Die Eltern haben durch Erklärungen gegenüber dem Jugen...mehr

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FF 06/2008, Gesetz zur Erle... / 2. Konkretisierung der Rechtsfolgen

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Gericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr für das Kind erforderlich sind. Auf Grund dieser offenen Formulierung hat das Gericht vielfältige Möglichkeiten. Im Bereich der Personensorge kann das Familiengericht nach geltender Rechtslage Ermahnungen, Auflagen, Ge- und Verbote sowie Weisungen erteilen.[9] Nach der Begründung zu...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist der Inhaber des Unterhaltsanspruchs.[17] Das ist zunächst das minderjährige Kind. Da es nicht verfahrensfähig ist (§ 9 FamFG),[18] bedarf es der gesetzlichen Vertretung. Gesetzlicher Vertreter des Kindes ist der Inhaber der elterlichen Sorge, §§ 1626 Abs. 1 Satz 1, 1626a, 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / 4. Übereinstimmungen und Divergenzen

Trotz der unterschiedlichen Herangehensweise und Argumentation stimmen die inhaltlichen Positionen von BVerfG und EGMR, wie man sieht, dennoch weitgehend überein. So sind sich die beiden Gerichte selbst insoweit noch grundsätzlich einig, dass Konflikte der Eltern über die Sorgetragung für ihr Kind sich negativ auf das Kindeswohl auswirken und Grund dafür sein können, den Vat...mehr

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AGS 03/2009, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat das AG in dem angefochtenen Beschluss die Erinnerung gegen den Festsetzungsbeschluss zurückgewiesen. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Rechtspfleger die Festsetzung der von der Antragstellerin begehrten Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV abgelehnt hat. Das gerichtliche Verfahren zur Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist vorliegend ...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / a) Die gemeinsame Sorge der Eltern

Damit aber erweist sich der generelle Ausschluss des Vaters von der Sorge für sein Kind als nicht erforderlicher, jedenfalls aber als unverhältnismäßiger Eingriff in das Elternrecht des Vaters und verletzt Art. 6 Abs. 2 GG.[50] Denn die elterliche Sorge ist essentieller Bestandteil des von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Rechts der Eltern auf Pflege und Erziehung des eigenen Ki...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der... / 1. Forderung nach vollständiger Gleichstellung bei der Adoption

Nimmt man die Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ernst, dann ist fraglich, ob es in Deutschland noch lange bei den derzeitigen Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner bleiben kann oder ob nicht die Einführung des gemeinsamen Adoptionsrechts eingetragener Lebenspartner kommen wird bzw. vielleicht sogar muss. Dafür spricht sc...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 7. Die Erfindung der "sozial-familiären Beziehung"

Das Dreieck "Kind-Eltern-Staat" wird zum Viereck, wenn weitere Personen hinzutreten, die dem Kind wie den Eltern gegenüber mit eigenen Rechten ausgestattet werden sollen. Damit ist u.a. das Problem der Aufspaltung der Elternschaft in eine rechtliche, genetische und soziale angesprochen. Das Gegenüber von rechtlicher und sozialer Elternschaft betreffend hat der Gesetzgeber bi...mehr

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AGS 11/2011, § 111 FamFG al... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn dem Erinnerungsführer steht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz auch für die Sache "Hausratsteilung" zu. Der Beratungshilfeanspruch des Erinnerungsführers ist nicht durch die bereits im Verfahren 25 II 2377/10 bewilligte Beratungshilfe mit umfasst. Denn die beiden Verfahren betreffen nicht dieselbe Angelegenheit in diesem Sinne. Dab...mehr

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AGS 02/2011, Keine Anfechtu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unstatthaft, § 57 Abs. 1 S. 1 FamFG. Die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelungen des § 57 S. 2 FamFG liegen nicht vor. Dabei ist unerheblich, ob die Kostenentscheidung als einstweilige Anordnung ergangen ist. Maßgebend ist, dass die Entscheidung im Verfahren über eine einstweilige Anordnung ergangen ist. Das Verfahren verliert seinen grundsätzlichen Cha...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der... / 3. Argumente für die Zulassung der gemeinsamen Adoption

Die o.g., vom BMJ in Auftrag gegebene Studie gelangte auch zum Ergebnis, dass Nachteile für das Kindeswohl durch die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption eines fremden Kindes nicht zu erwarten sind, sondern die gemeinschaftliche Adoption für das Kindeswohl tatsächlich vorteilhaft ist.[43] Dies gilt v.a. im Vergleich zu der – nach dem Gesetz zugelassenen – Adoption eines...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 2

Die internationale Zuständigkeit für das Scheidungs- und das Sorgerechtsverfahren beurteilt sich nach der Brüssel IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003),[9] für die Unterhaltsklage nach der Brüssel I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 44/2001)[10] und für die Zugewinnausgleichsklage – mangels internationaler Rechtsquellen – nach nationalem Recht. Dieses enthält den – ab...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / II. Das Verhältnis von EGMR und BVerfG

Wenden wir also den Blick auf das Verhältnis der beiden Gerichte zueinander und auf die Hinter- wie Vordergründe ihrer Entscheidungen. Ausschlaggebend für solch divergierende Entscheidungsergebnisse wie bei der elterlichen Sorgetragung sind gewiss die Gewichtungen, die beide Gerichte den einzelnen miteinander konfligierenden und ins Verhältnis zueinander zu setzenden multipo...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / V. Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft

Bezüglich der rechtlichen Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft machte Dänemark 1989 mit seinem Partnerschaftsgesetz den Anfang.[57] Es folgten Regelungen in Norwegen (1993),[58] Schweden (1994),[59] Finnland (2001)[60] und Island (1996).[61] Das nordische Modell ist der Ehe weitgehend angenähert und steht ausschließlich gleichgeschlechtlichen Paaren offe...mehr

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AGS 11/2011, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung

"Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren." Was André Gide zu sagen vermochte, weiß Vechta zu praktizieren: Die in Vorbem. 3 Abs. 3 RVG bestimmte Terminsgebühr hat die frühere Verhandlungs- (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO) und Erörterungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO) ersetzt. Für das Entstehen der Terminsgebühr soll es seit ...mehr

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FF 09/2008, Verbleibensanor... / IV. Das Verhältnis von Pflegeeltern und leiblichen Eltern nach dem GG

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung das natürliche Recht der leiblichen Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die primäre Entscheidungszuständigkeit der leiblichen Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes grundsätzlich am besten von ihnen wahrgenommen werden;[17] Erziehung und Betreuung des Kindes durch Vater und Mutter in...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Die wichtigsten Prinzipien der Mediation beruhen auf

Freiwilligkeit der Teilnahme Neutralität des Vermittlers Informiertheit der Klientel und Vertraulichkeit Selbstbestimmung Fairness Flexibilität Chancengleichheit Zukunftsorientierung Einvernehmlichkeit Achtung unterschiedlicher Interessen und Verantwortlichkeiten. Sie umfasst gleichermaßen eine zielorientierte und zeitlich begrenzte Intervention von wenigen Stunden innerhalb eines über...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 2. Erfahrungen

Anders als in Familiensachen gilt im Arbeitsrecht nach § 61a ArbGG eine gesetzliche Frist von 14 Tagen zur Durchführung der Güteverhandlung. Ca. 55 % aller Verfahrenseingänge werden in diesem Termin erledigt.[8] Angesichts der restriktiven Rechtsprechung zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung und den ungeschriebenen Regeln zur Abfindung ist diese hohe Erledigungsquote d...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 3. Kritik

Gegen die grundsätzliche Anberaumung eines frühen gerichtlichen Termins werden kaum ernstliche Einwände erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die pauschale Bevorzugung von Kindschaftssachen, soweit sich hierdurch eine zeitliche Benachteiligung anderer Familiensachen ergeben wird. Es sei nicht einzusehen, weshalb ähnlich dringende Unterhaltsfragen oder vermögenssichernde Anor...mehr