Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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AGS 7/2015, Getrennte Verfa... / 1 Sachverhalt

Aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern ist die in 2010 geborene Tochter T hervorgegangen, für die das Sorgerecht der Kindesmutter allein zusteht. Im vorliegenden Verfahren stellte, vertreten durch seine Verfahrensbevollmächtigte, der Kindesvater am 2.4.2014 beim FamG den Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für T. Zeitgleich bea...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Internationales Familienrecht

a) Im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung ist kein Verfahrensbeistand zu bestellen. b) Handelt es sich bei der anzuerkennenden Entscheidung um eine einstweilige Anordnung zum Sorgerecht, steht der Umstand, dass das Ausgangsgericht dem Kind keinen Verfahrensbeistand bestellt hat, einer Anerkennung bzw. Volls...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / c) Person des Testamentsvollstreckers

Regelmäßig soll der überlebende Ehegatte das Vermögen für die Abkömmlinge verwalten. Das alleinige Sorgerecht erhält er gem. § 1680 Abs. 1 BGB.[37] Bei der Erfüllung des Vermächtnisses kann aber ein Interessengegensatz gesehen werden, aus dem eine Pflegerbestellung durch das Familiengericht resultieren kann. Auch bei der Verwaltung des Vermögens für die Kinder zumindest bis ...mehr

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AGS 5/2015, Mehrwertverglei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nur teilweise begründet. Eine Anhebung kommt allein in Bezug auf den Wert des Vergleichs, und insoweit nur, soweit die Wohnungszuweisung betroffen ist, in Betracht. Hinsichtlich der bei der Wertfestsetzung zu beachtenden Grundsätze kann auf die zutreffenden Ausführungen in der Nichtabhilfeentscheidung des AG verwiesen werden. Der Senat teilt die Auffassung ...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / V. Deutsches materielles Recht und die Rechtsprechung des EuGHMR

Ohne eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangene anerkennungsfähige ausländische Entscheidung und bei deutschem Abstammungsstatut ist es hingegen – wie soeben bereits dargelegt – in der Regel nur möglich, ein im Ausland im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaftsvereinbarung geborenes Kind allenfalls dem anerkennenden deutschen Wunschvater und der gebärenden Frau zuz...mehr

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FF 5/2015, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – BvR 472/14 Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im ...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / I. Sorgerecht und Vertretung des Kindes

1. Grundsatz Die elterliche Sorge umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB die Personen- und die Vermögenssorge und in beiden Bereichen sowohl die tatsächliche Sorge als auch die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Letztere ist in § 1629 BGB geregelt, der in Abs. 1 S. 1 bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern vom Grundsatz der Gesamtvertretung ausgeht. § 1629 Abs. 2 S...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 1 Gründe:

I. [1] Die minderjährige Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die getrenntlebenden Eltern der Antragstellerin sind verheiratet und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Antragstellerin lebt bei ihrem Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Geltendmachung von Kindesunterhalt eingerichtet wurd...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 2. Obhut

Beide Regelungen stellen auf die Obhut ab. Obhut bedeutet tatsächliche Fürsorge für das Kind und Befriedigung seiner elementaren Bedürfnisse durch Pflege, Verköstigung, Gestaltung des Tagesablaufs, Erreichbarkeit bei Problemen und emotionale Zuwendung. Entscheidend für den Begriff der Obhut ist, wer sich überwiegend um Betreuung und Erziehung des Kindes kümmert, wobei es auf...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 1. Grundsatz

Die elterliche Sorge umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB die Personen- und die Vermögenssorge und in beiden Bereichen sowohl die tatsächliche Sorge als auch die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Letztere ist in § 1629 BGB geregelt, der in Abs. 1 S. 1 bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern vom Grundsatz der Gesamtvertretung ausgeht. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB sieh...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Denkbare Betreuungsmodelle und Konsequenzen für die Vertretungsbefugnis

§ 1629 BGB legt – wie andere kindschaftsrechtliche Vorschriften auch[5] – das sogenannte Residenzmodell zugrunde. Nach diesem Betreuungsmodell hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt überwiegend bei einem Elternteil und pflegt mit dem anderen Elternteil Umgang. Nach Trennung der Eltern sind allerdings zwei weitere Betreuungsmodelle für ein Kind denkbar: Bei einem Wechsel...mehr

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FF 4/2015, Trennung des Kin... / 1 Gründe:

I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung der elterlichen Sorge für sein Kind und Anordnung von Vormundschaft. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2005 geborenen Sohnes. Er und die Mutter des Kindes waren gemeinsam sorgeberechtigt. Seit August 2012 leben die Eltern getrennt. Seither erheben beide Elternteile gegenseitige Vorwürfe, dass das Kind in d...mehr

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FF 4/2015, Familiengerichte

Klaus Schnitzler Familiengerichte sind diejenigen Gerichte der I. Instanz, die die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen durchführen. Sie müssen die Grundlagenarbeit machen und das Massengeschäft erledigen. In vielen Fällen sind sie auch die einzige Instanz, die urteilt. Entscheidungen in Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht sind eher selt...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Internationales Recht

1. Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die eine gerichtliche Zuständigkeitskonzentr...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung mit Beschl. v. 9.10.2014 hat nicht zur Folge, dass dem dem Antragsgegner beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf einen im Termin am 24.9.2014 abgeschlossenen Mehrvergleich au...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 1. Rückblick

Die am 3. November 1982 vom BVerfG[5] ausgesprochene Nichtigerklärung von § 1671 Abs. 4 S. 1 i.d.F. des SorgeRG,[6] demzufolge die elterliche Sorge bei Scheidung einem Elternteil allein zuzuweisen war, kam einem Paukenschlag in der Diskussion um ein gemeinsames Sorgerecht nach Trennung und Scheidung der Eltern gleich. Die gemeinsame elterliche Sorge war plötzlich möglich,[7]...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / (1) Gespaltene Sorge

Diese Form der Nachtrennungssorge, die die gemeinsame (freilich alternierende) Betreuung als physisches Element mit der vollen rechtlichen gemeinsamen Sorge verbindet, findet wegen § 1687 Abs. 1 jedoch keine Abbildung im Gesetz: Ein umfassendes gemeinsames Sorgerecht, wie es noch vor der Trennung unter §§ 1626, 1626a, 1627, 1629 Abs. 1 S. 2 bestanden hatte, besteht nicht meh...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem FamG ein Eilverfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich des gemeinsamen Kindes anhängig. Im Termin am 24.9.2014 wurde zwischen den Eltern eine – familiengerichtlich nicht genehmigte – Vereinbarung geschlossen, wonach der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei der Mutter sein soll. Darüber hinaus einigten sich die Elt...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung (Festhaltung an Senatsbeschlüssen vom 19.5.2014 – 13 WF 369/14 – FamRZ 2014, 1877 = AGS 2014, 348 u...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 3. Anordnung des Wechselmodells über § 1684 Abs. 3

Entsprechendes gilt für § 1684. Zwar steht dem Familiengericht hier – wie der Wortlaut von § 1684 Abs. 3 S. 1 klar zum Ausdruck bringt – auch die Befugnis zu, die Ausübung des Umgangsrechts näher zu regeln. Die damit einhergehende Einschränkung des Personensorgerechts des anderen Elternteils ist allerdings nur insoweit gerechtfertigt, als diese zur Sicherstellung des Zwecks ...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / II. Verfahrensrechtliche Folgen eines Wechselmodells

Kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Wechselmodell vorliegt, die Eltern sich aber über Fragen des Kindesunterhalts nicht verständigen können, so stellt sich zunächst die Frage, wie eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann.[18] Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern macht der Elternteil, "in dessen Obhut sich das Kind befindet", gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB als Vertreter d...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 2. Anordnung des Wechselmodells über § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Unter der festgestellten Prämisse, dass § 1687 für jedwedes Sorgemodell offen ist, stellt sich die Frage, warum die gerichtliche Entscheidung nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 nicht auch den periodischen Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder gar der Alleinsorge[75] zum Gegenstand sollte haben können, um so das Wechselmodell "zu installieren". Eine solch zeitliche Aufspal...mehr

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AGS 2/2015, Entstehung der Einigungsgebühr für Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren

Leitsatz Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines selbstständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene Kostenaufwand vermieden wird. OLG Oldenburg, Beschl. v. 5.2.2013 – 3 WF 10/13 1 Sachverhalt Die vorliegende Familiensache hatte w...mehr

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FF 2/2015, Sorgerechtsentzi... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm – wie auch der Mutter – die elterliche Sorge für eine im Februar 2013 geborene Tochter entzogen und auf das Jugendamt übertragen wurde. [2] 1. Der Beschwerdeführer stammt aus G. und lebt seit Anfang 2012 zunächst als Asylbewerber, inzwischen geduldet in Deutschland. Die Mutter leidet unter gravierenden psychischen Erkr...mehr

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AGS 2/2015, Entstehung der ... / 2 Aus den Gründen

a) Die Einigungsgebühr ist, soweit damit der Umgang des Kindes geregelt worden ist, gem. Nr. 1000 VV und im Übrigen gem. Nr. 1003 VV angefallen. Zwar hat die Einigung weder ganz noch zum Teil zur Erledigung des vorliegenden Hauptsacheverfahrens geführt. Es handelte sich vielmehr um eine Zwischeneinigung für die Zeit bis zur Erstattung des Gutachtens. Ob vorübergehende Regelung...mehr

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AGS 2/2015, Entstehung der ... / Leitsatz

Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines selbstständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene Kostenaufwand vermieden wird. OLG Oldenburg, Beschl. v. 5.2.2013 – 3 WF 10/13mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr

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FF 1/2015, Anfechtung eines... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg hat mit Beschl. v. 25.2.2014 eine in der Sitzung vom selben Tag getroffene Umgangsvereinbarung familiengerichtlich gebilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Großmutter. Die Mutter, der Vater, der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand haben sie schriftlich geäußert. II. Die zulässige Beschwerde der Großmutter führ...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 2 Anmerkung

Eventuell gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, d.h. subjektive Wertungen eines erkennenden – zwingend der Objektivität verpflichteten – Gerichts dürfen nie entscheidungsleitend sein. In einem Beschluss, der sich mit der zurzeit umstrittenen Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den erklärten Willen eines Elternteils a...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, von der Klägerin gezahltes Anwaltshonorar zurückzuzahlen. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltssozietät. Am 15.6.2011 suchte die Klägerin die Kanzlei der Beklagten auf, um deren anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin, die ebenso wie ihr Ehemann italienische Staatsangehörige ist, hatte sich zuvor...mehr

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FF 1/2015, Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskost...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 511 ZPO statthafte und gem. §§ 517 Abs. 1, 519, 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Klägerin ist zulässig, in der Sache hat sie teilweise Erfolg. Die Beklagte ist gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB verpflichtet, das an sie gezahlte Anwaltshonorar in Höhe von 5.655,11 EUR zurückzuzahlen. Ein Rechtsgrund für die von der Klägerin erb...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 1. Entstehung

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit 2009 in einigen bahnbrechenden Entscheidungen das Sorgerecht für nichteheliche Kinder in Deutschland entscheidend vorangebracht. Für das Sorgerecht war maßgeblich die Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland vom 3.12.2009.[2] Der EGMR erklärte, dass § 1626a BGB in der alten Fassung mit Art. 8 EMRK unvereinbar sei. Es se...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / b) Fehlende Kommunikation und Kooperation

Von großer praktischer Relevanz ist das Kriterium, dass die Eltern keine Kommunikationsbasis haben und zu einer Kooperation im Kindesinteresse nicht in der Lage seien. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt voraus, dass die Eltern eine ausreichende Fähigkeit zur Kommunikation haben und auch bereit sind, mit dem anderen Elternteil zu kooperieren. Es kann auch au...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 4. Vereinfachtes Verfahren

Neben den materiell-rechtlichen Änderungen in § 1626a BGB ist durch das Gesetz auch eine neue Verfahrensart eingeführt worden, das vereinfachte Verfahren gemäß § 155a FamFG. § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB regelt eine gesetzliche Vermutung. Trägt der andere Elternteil (Antragsgegner) keine Gründe vor, die der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts entgegenstehen können und sind sol...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / II. Hinweise für den Sachvortrag

Wie oben dargestellt reicht die pauschale Behauptung von Kommunikationsstörungen oder Differenzen nicht aus, um die Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Kindesmutter zu begründen. Andererseits ist durch die Konstruktion des Gesetzgebers der Vater in der Pflicht, an das Gericht heranzutreten und muss daher seinen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge begründe...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Vorrang der Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung einer Großmutter zur Vormundin ihres Enkelsohnes. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines Sohnes und Großmutter von drei Enkelkindern im Alter von einem, drei und sieben Jahren. Das hiesige Verfahren betrifft allein den ältesten Enkelsohn. Im ersten halben Jahr nach der Geburt dieses Enkels lebten die Eltern mit ...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / a) Anhaltende und über unüberbrückbare Differenzen

Wenn zwischen den Eltern Differenzen bestehen, die die Belange des Kindes direkt berühren, und deshalb damit zu rechnen ist, dass die Eltern auch in Zukunft es nicht schaffen werden, Streitigkeiten betreffend das Kind ohne Mithilfe dritter Personen, wie zum Beispiel des Gerichtes oder des Jugendamtes, zu regeln, dann fehlt eine Basis für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerec...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / d) Streit in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung

Einen wirklichen Grund für die Übertragung des Sorgerechtes auf einen Elternteil allein stellt es dar, wenn in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine Streitigkeit zwischen den Eltern besteht, die sich nicht lösen lässt. In der Praxis am häufigsten ist dies die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts, die Frage, bei welchem Elternteil ein Kind in Zukunft leben soll. Dies is...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 5. Übergangsfälle

Das OLG Frankfurt hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob nach Inkrafttreten von § 1626a BGB neuer Fassung eine Entscheidung über das Sorgerecht, die auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 ergangen ist, als Erstentscheidung oder aber als Abänderungsentscheidung zu ergehen hat. Im Hinblick auf die Kriterien, die § 169...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Verfahrensrecht

Liegt eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags – wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließ...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihren im November 2012 geborenen Sohn. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist bulgarische Staatsangehörige und lebte mit ihrem damaligen ebenfalls bulgarischen Lebensgefährten und der gemeinsamen, heute 15-jährigen Tochter in Bulgarie...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / Leitsatz

Ist das Kind unmittelbar nach der Geburt in einem städtischen Waisenhaus untergebracht worden, so reicht der vage Hinweis des Gerichts auf die unsicheren Bindungen des Kindes zur Mutter, deren anhaltend schwierige Wohn- und Lebensumstände und die konflikthaften Beziehung zum früheren Partner nicht aus, um von einer auch von der Mutter befürworteten langsamen und durch öffent...mehr

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Abzug von Ehescheidungskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

Leitsatz Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland - Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Im Streitfall machte der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung für den VZ 2013 u. a. Kosten für die Ehescheidung sowie Kosten eines Unterhaltsverfahr...mehr

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FF 10/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Auch nach Erlass des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013 und unter Geltung des gesetzgeberischen Leitbildes der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt deren Aufhebung etwa dann in Betracht, wenn ein Elternteil wegen schwerer Straftaten zum Nachteil des anderen (hier: mehrfache Körperverletzung und Vergewaltigung) rechts...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Verfahrensrecht

Der Elternteil, dem u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist, der aber noch über Teilbereiche des Sorgerechts verfügt, ist in dem von den Pflegeeltern und dem Ergänzungspfleger geführten Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB grundsätzlich zu beteiligen (BGH, Beschl. v. 4.6.2014 – XII ZB 353/13). Zum notwen...mehr

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FF 7+8/2014, Keine Sorgerec... / 1 Aus den Gründen:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für seinen 2004 geborenen Sohn. Bis heute lebt er mit diesem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kindesmutter starb, als das Kind anderthalb Jahre alt war. [2] 1. a) Nach der Einschulung im August 2010 ent...mehr