Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie von erheblicher Bedeutung

Rz. 66 Nach § 9 Abs. 1 LPartG hat der Lebenspartner des allein sorgeberechtigten Elternteils in Abstimmung mit diesem die Möglichkeit, in Angelegenheiten des täglichen Lebens des im jeweiligen Haushalt lebenden Kindes mit zu entscheiden.[249] Konkret bedeutet dies, dass die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (siehe dazu eingehend Rdn 116) alle...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Unverschuldetes Versagen der Eltern

Rz. 202 Auch bei einem unverschuldeten Versagen [720] der Eltern greift die Schutznorm des § 1666 BGB ein, was durch die Neufassung von § 1666 BGB noch klarer herausgestellt wurde. Typische Beispielsfälle – die Grenzen zur Vernachlässigung können teilweise fließend sein – sind etwa:mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 4. Außervollzugsetzung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Beschwerdegericht

Rz. 59 Nach § 55 FamFG kann das Beschwerdegericht vor der Entscheidung (auch, wenn eine erstinstanzliche einstweilige Anordnung in Rede steht) auf Antrag oder von Amts wegen eine einstweilige Anordnung erlassen und insbesondere die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses aussetzen. Hierzu wird insbesondere dann Anlass bestehen, wenn in der erstinstanzlichen Entscheidung ei...mehr

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§ 13 Formularteil / b) Zustimmung zur Alleinsorge eines Elternteils

Rz. 6 Muster 13.5: Zustimmung zur Alleinsorge eines Elternteils Muster 13.5: Zustimmung zur Alleinsorge eines Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / c) Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils

Rz. 9 Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / A. Grundlagen

Rz. 1 Einem auftretenden Bedürfnis nach Abänderung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung kann – auf Antrag oder von Amts wegen[1] – durch § 1696 BGB Rechnung getragen werden. (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 37 ff.) Diese – verfassungsrechtlich unbedenkliche[2] – Vorschrift erfasste nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht gerichtliche Verfügungen; also mus...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Inhalt der Sorgeerklärung

Rz. 50 Die Sorgeerklärung muss zum Ausdruck bringen, dass die Eltern für ihr Kind die elterliche Sorge gemeinschaftlich übernehmen möchten. Dies ist nur umfassend möglich; ein partielles, auf einzelne Teilbereiche beschränktes gemeinsames Sorgerecht kann durch die Sorgeerklärung nicht begründet werden.[225] Streben die Eltern dieses Ziel an, bleibt ihnen nur der Weg über den...mehr

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§ 13 Formularteil / g) Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 13 Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / a) Mangelnde Einigung der Eltern

Rz. 255 Kann zwischen den Eltern eine Einigung nicht erzielt werden, so stellt das Gericht gemäß § 165 Abs. 5 FamFG durch unanfechtbaren Beschluss die Erfolglosigkeit des Vermittlungsverfahrens fest.[906] Ein solcher Beschluss ergeht, wenn zwischen den Eltern weder über die Umgangsregelung als solche noch über die Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beratung Einvernehme...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 16 Muster 13.15: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.15: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Erwiderung zum Antrag auf Kindesrückführung

Rz. 48 Muster 13.45: Erwiderung zum Antrag auf Kindesrückführung Muster 13.45: Erwiderung zum Antrag auf Kindesrückführung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / c) Erkrankungen des Kindes

Rz. 184 Die Erkrankung des Kindes[705] steht dem Umgangskontakt nicht entgegen, soweit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass sich der Elternteil im Krankheitsfall nicht angemessen um das Kind kümmern kann. Bei einer mit stationärer Behandlung oder Transportunfähigkeit des Kindes verbundenen schweren Erkrankung kann eine Verlegung des Umgangskontaktes oder eine sac...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / III. Interessengegensatz

Rz. 7 Wie schon § 50 FGG stellt auch § 158 FamFG in Bezug auf die Verfahrensbeistandsbestellung darauf ab, inwieweit diese zur Wahrung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Das Kindeswohl ist verfahrensrechtlich immer dann durch einen Verfahrensbeistand zu sichern, wenn zu befürchten ist, dass die Elterninteressen zu denen ihres Kindes in Konflikt geraten können.[17] Di...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / c) Wiederheirat; neue sexuelle Orientierung

Rz. 24 Die Heirat des Sorgeberechtigten mit einem schwer vorbestraften Dritten kann einen Abänderungsgrund nach § 1696 BGB darstellen, wobei insoweit jedoch eine nähere Einzelfallbewertung geboten ist. Die Wiederheirat der bislang nicht betreuenden Mutter, in deren Zusammenhang sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit aufgibt, konnte nach überkommener Auffassung ein Grund für eine...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. Aufwendungen bei der Ausübung der elterlichen Sorge

Rz. 341 Soweit Eltern Aufwendungen bei Ausübung der elterlichen Sorge für erforderlich halten dürfen, können sie nach § 1648 BGB von dem Kind Ersatz verlangen. Die praktische Bedeutung dieser Regelung ist eher gering und findet nur dann Anwendung, wenn die Aufwendungen nicht nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ohnehin von den Eltern zu tragen sind. Das sind typischerweis...mehr

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§ 13 Formularteil / II. Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 42 Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ In der Familiensache _________________________ . _________________________mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / I. Wegnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie (§ 1632 Abs. 4 BGB)

Rz. 23 Die Pflegefamilie (zu Begriff und Abgrenzung siehe Rdn 29) unterfällt – bei Vorliegen eines länger andauernden Pflegeverhältnisses – dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG [63] und dem des Art. 8 EMRK.[64] Steht daher die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie in Rede, so muss bereits im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf das Kind ...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung zum Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG

Rz. 33 Muster 13.31: Erwiderung zum Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG Muster 13.31: Erwiderung zum Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ______________________...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Gemeinsame elterliche Sorge durch Heirat

Rz. 43 Die von der grundsätzlich bestehenden alleinigen elterlichen Sorge der Mutter abweichende gemeinsame elterliche Sorge durch Heirat mit dem Vater tritt kraft Gesetzes (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB) ein. Zwingende Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ihre Elternschaft nach den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB feststeht. Der Vater muss also entweder die Vaterschaf...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach §§ 140 Abs. 2 Nr. 3, 137 Abs. 3, 151 FamFG

Rz. 14 Muster 13.13: Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach §§ 140 Abs. 2 Nr. 3, 137 Abs. 3, 151 FamFG Muster 13.13: Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach §§ 140 Abs. 2 Nr. 3, 137 Abs. 3, 151 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ______...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Zustimmung eines Elternteils

Rz. 312 Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge in ihrer Gesamtheit oder in Teilbereichen auf den Vater kommt nach § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB in Betracht bei Zustimmung der bislang allein sorgeberechtigten Mutter. Es bedarf daher ebenso wie bei § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB zweier übereinstimmender Erklärungen der Eltern (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 R...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts

Rz. 40 Muster 13.38: Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.38: Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ________________...mehr

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§ 13 Formularteil / II. Anträge im gerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Anträge in Kindschaftssachen werden abweichend von der bis zum 30.8.2009 geltenden Rechtslage nicht mehr kraft Gesetzes mit ihrer Einreichung Verbundverfahren. Zu Verbundverfahren werden sie nur, wenn ein entsprechender Antrag auf Einbeziehung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wird, es sei denn, das Gericht hält die Einbeziehung aus Kindeswohlgründen nich...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Eigener Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts nach § 1628 BGB

Rz. 17 Muster 13.16: Eigener Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts nach § 1628 BGB Muster 13.16: Eigener Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts nach § 1628 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Brüssel IIa-VO

Rz. 71 Die Art. 21–27 der Brüssel IIa-VO [171] regeln die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen; die Art. 28–36 Brüssel IIa-VO die Vollstreckbarerklärung.[172] Nach Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind Entscheidungen (zu öffentlichen Urkunden und Vergleichen s. Art. 46 Brüssel IIa-VO) der Mitgliedsstaaten grundsätzlich anzuerkennen – Grundsatz ...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Vorgeburtliche Sorgeerklärungen

Rz. 3 Muster 13.3: Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Muster 13.3: Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Jugendamt/Notar _________________________ Urkunden-Register-Nr.: _________________________ Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Ruhen der elterlichen Sorge

Rz. 165 Die elterliche Sorge ruht in ihrer Gesamtheit oder in Teilbereichen, wenn ein Elternteilmehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / VI. Die Änderungen des HKÜ durch die Brüssel IIa-VO

Rz. 150 Die Brüssel IIa-VO modifiziert – menschenrechtskonform[484] – das HKÜ-Verfahren im Verhältnis der Verordnungsmitgliedstaaten[485] zueinander (siehe Wortlaut von Art. 10, 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) bedeutsam.[486] Zwar bleibt ausweislich Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO die Rechtsgrundlage für die Rückführung des Kindes Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Die Verordnung ergänzt und verst...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Schutzmaßnahmen nach § 1666 BGB

Rz. 184 § 1666 Abs. 1 BGB normiert als Generalklausel die Eingriffstatbestände, bei deren Vorliegen Sorgerechtsmaßnahmen zu Lasten des Sorgeberechtigten getroffen werden können. Diese Generalklausel schützt sowohl die persönlichen Belange des Kindes als auch seine Vermögensinteressen.[619] Sie dient als einheitliche Ermächtigungsgrundlage für gerichtliche Eingriffe. Daher mu...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der einstweiligen Anordnung wurde durch das FamFG grundlegend verändert. Die ausdrücklich in § 49 FamFG geregelte einstweilige Anordnung ersetzt sowohl die zuvor im FGG nicht existente und lediglich auf Richterrecht beruhende vorläufige Anordnung [1] als auch die bis zum 31.8.2009 in den §§ 620 ff., 621g ZPO geregelte einstweilige Anordnung. Rz. 2 Der Eilrechts...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Anforderungen an den sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 16 In § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB wird das Recht des Kindes statuiert, in den seine Entwicklung betreffenden Fragen altersgemäß beteiligt zu werden. Dies gilt auch hinsichtlich des Umgangsrechts. Von einem Elternteil, der sein Sorgerecht verantwortungsvoll wahrnimmt, wird erwartet, dass er die Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht nur zulässt, sondern di...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Wechselmodell

Rz. 326 Bei diesem Modell[1201] erfolgt die Betreuung des Kindes abwechselnd und für ungefähr gleich lange zeitliche Phasen[1202] im Haushalt jeweils eines Elternteils, der in dieser Zeit für die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich ist. Das wesentliche Problem dieses Modells besteht darin, dem Kind ausreichende Zeiträume zu eröffnen, damit es zu jedem Elternteil eine fe...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Allgemeines

Rz. 178 § 1666 BGB ist die einfachrechtliche Ausgestaltung des dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG dem Kind gegenüber obliegenden Wächteramts.[597] Zugleich konkretisiert diese Norm die durch Art. 8 EMRK geforderte staatliche Achtung des Familienlebens.[598] Der Staat darf allerdings in das nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Elternrecht auf Pflege und Erziehung der K...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 2 Anmerkung

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005 – XII ZB 33/04 –[1] ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über die religiöse Kindererziehung eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 BGB regelmäßig nicht gerechtfertigt ist, sondern allenfalls eine Teilübertragu...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / V. Die Vergütung des Verfahrensbeistandes

Rz. 43 Der Verfahrensbeistand erhält seine Vergütung aus der Staatskasse und nicht von dem Kind, mit dessen Interessenwahrnehmung er beauftragt ist.[123] Im Gesetzgebungsverfahren zum FGG-RG wurde darauf verwiesen, dass die an den Verfahrensbeistand gezahlten Vergütungen als Verfahrensauslagen gelten, die von den Beteiligten nach § 137 Abs. 1 Nr. 17 (Nr. 16), § 93a Abs. 2 Ko...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / f) Sonstige Gründe

Rz. 175 Auch einem in längerer Strafhaft befindlichen umgangsberechtigten Elternteil kann der Umgangskontakt nicht versagt werden. Ein begleiteter Umgang in der JVA muss durch den Staat organisatorisch ermöglicht werden.[671] Eine Erweiterung der Besuchszeit darf insbesondere nicht mit Berufung auf die geringen Interaktionsmöglichkeiten eines noch sehr kleinen Kindes versagt...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Mutwilligkeit

Rz. 13 Durch § 114 Abs. 2 ZPO n.F. ist der Begriff der Mutwilligkeit legal definiert. Danach ist eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwillig, wenn ein Beteiligter, der keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder -verteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. W...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 4. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 93 Der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" entspricht mangels einer eigenen Bestimmung im HKÜ in etwa dem des MSA (siehe Rdn 45 ff.). Er bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Kindes und setzt zumindest auch einen Aufenthalt von nicht nur geringer Dauer und den Schwerpunkt der Bindungen des Kindes an dem betreffenden Ort voraus.[249] Allerdings ste...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sorgerechtsausübung durch Vollmacht; Ermächtigung

Rz. 20 Angesichts der Verrechtlichung aller Lebensbereiche besteht ein hohes praktisches Bedürfnis für die Rechtsinstitute der Vollmacht und der Ermächtigung als Mittel zur Ausübung sorgerechtlicher Befugnisse. Dabei wird eine Vollmacht von einem Sorgerechtsinhaber an eine Person erteilt, die nicht sorgeberechtigt ist, während die Ermächtigung von einem sorgeberechtigten Elt...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB

Rz. 15 Muster 13.14: Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB Muster 13.14: Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf e...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 1 Gründe:

I. Die Eltern und das Kind M. sind deutsche Staatsangehörige. Die Eltern hatten unverheiratet zusammengelebt. Ihre Trennung erfolgte im Juli 2014. Seither lebt M. bei der Mutter, die wieder verheiratet ist und in ihrer neuen Familie den evangelischen Glauben praktiziert. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsange...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 2. Anordnungsanspruch/Anordnungsgrund

Rz. 25 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es gemäß § 49 Abs. 1 FamFG eines Anordnungsanspruchs. Sie muss also nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt sein. Außerdem muss ein Anordnungsgrund vorliegen. Dies setzt ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Tätigwerden voraus, das ein Abwarten bis zur Entscheidungsreife in...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Gemeinsame Sorge als Regelfall?

Rz. 33 Der vor Inkrafttreten des KindRG zum 1.7.1998 geltende Wortlaut des § 1671 Abs. 4 BGB a.F. sah zwingend vor, dass im Zuge der dauerhaften Trennung der Eltern einem von ihnen die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind allein zu übertragen war. Durch Entscheidung vom 3.11.1982 stellte das BVerfG klar, dass diese Regelung mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG nicht vereinbar ist....mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / A. Grundlagen

Rz. 1 Neben dem Sorgerecht steht das Umgangsrecht als selbstständige Rechtsposition.[1] Die Bedeutung des Umgangsrechts leitet sich daraus ab, dass im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern für einen Elternteil die bisherige Lebensgemeinschaft – die Familie – in der Regel zu einer bloßen Begegnungsgemeinschaft wird, so dass nur noch gelegentliche Besuche des Kindes stattfi...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Rz. 8 Gegen die im ersten Rechtszug[22] ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte in den Verfahren nach dem FamFG findet einheitlich die Beschwerde gem. § 58 Abs. 1 FamFG statt (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 68). Das FamFG hat damit die vormalige systematische Zuordnung der ZPO übernommen, wonach Hauptsacheentscheidungen in Familiensachen mit der (befrist...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (5) Bindungstoleranz

Rz. 298 Erhebliche Bedeutung besitzt bei der Prüfung der Erziehungseignung die Bindungstoleranz eines Elternteils, d.h. seine Fähigkeit, einen spannungsfreien Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil nicht nur – was selbstverständlich sein sollte – zuzulassen,[1116] sondern den persönlichen Umgang mit dem anderen Elternteil aktiv zu fördern.[1117] Seit Inkrafttreten der Kin...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Umgangsvereinbarungen der Eltern

Rz. 29 Die Notwendigkeit für eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts besteht erst, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine wirksame Vereinbarung hierüber zu treffen.[84] Verfügt mindestens ein Elternteil über das Sorgerecht, so können die Eltern zur Ausgestaltung des Umgangsrechts eine einvernehmliche Regelung treffen.[85] Auch wenn das Umgangsrecht nicht zur allei...mehr

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§ 13 Formularteil / a) Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gemäß § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Rz. 7 Muster 13.6: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 13.6: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrens...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / c) Abänderung einer Sorgerechtsregelung

Rz. 48 Lässt sich der sorgeberechtigte Elternteil von Ordnungsmitteln nicht in seinem Handeln beeinflussen, so kann das schwerwiegende Zweifel an seiner Erziehungseignung begründen.[185] In diesem Fall liegt es sehr nahe, die bestehende Sorgerechtsentscheidung im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 1696 Abs. 1 BGB zu überprüfen, wobei das Familiengericht von Amts wegen...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Die elterliche Sorge im gesellschaftlichen Wandel

Rz. 1 Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen durchgängig die "lebenswichtige Funktion der auf natürlichen und rechtlichen Bindungen beruhenden Familie [1] für die menschliche Gemeinschaft" hervorgehoben.[2] Dass die Familie ihren Kern in einer bestehenden Ehe hat, ist dabei nicht essentielle Voraussetzung. Diese Wertvorgabe korrespondiert mit dem internationalen Recht. In de...mehr