Rz. 9

Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils

 

Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az.: _________________________

In der Familiensache

_________________________ ./. _________________________

 
Rechtsanwalt: _________________________ Rechtsanwalt: _________________________

bestellen wir uns für den Antragsgegner und beantragen,

(1) den Antrag der Antragstellerin auf Übertragung der elterlichen Sorge abzuweisen und

(2) dem Antragsgegner die elterliche Sorge für die minderjährigen Kinder _________________________, geb. am _________________________, zu übertragen.

Gründe:

Die Antragstellerin geht zutreffend davon aus, dass sich die Eltern nicht darüber einigen konnten, welchem Elternteil für die Zeit nach der Scheidung die elterliche Sorge zustehen soll. Der Antragsgegner ist aber nicht der Meinung, dass die Antragstellerin für die Ausübung der elterlichen Sorge geeignet ist. Sie bietet keine Gewähr für eine verantwortungsbewusste, dem Kindeswohl entsprechende Betreuung, Versorgung und Erziehung. Schon in der Vergangenheit hat sie sich im Gegensatz zum Antragsgegner nur unzureichend um die Kinder gekümmert. Insbesondere sprechen daher die folgenden Erwägungen gegen die von der Antragstellerin begehrte Sorgerechtsregelung: _________________________.

(Argumentation spiegelbildlich entsprechend der Kriterien zu dem Antrag gem. Ziff. 2, a)

Beweis: _________________________

Demgegenüber entspricht die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsgegner dem Kindeswohl. Ihm oblag auch schon bisher ganz überwiegend die Versorgung, Erziehung und Betreuung des gemeinsamen Kindes.

Beweis: _________________________

Der Antragsgegner wird auch zukünftig eher in der Lage sein, das Kind zu fördern und ihm für den weiteren Lebensweg die notwendige Orientierung und Sicherheit zu geben. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

(Der Antragsgegner ist trotz seiner Berufstätigkeit auch zukünftig eher in der Lage, _________________________ zu versorgen. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

(Das Kind selbst hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, bei seinem Vater zu bleiben.

Beweis: Anhörung des Kindes

Dem Willen des Kindes ist im Hinblick auf seine Reife und sein Alter Rechnung zu tragen.)

Die Ermittlungen des Jugendamts werden die diesseitige Einschätzung ebenso bestätigen wie die richterliche Anhörung des Kindes selbst.

(Vorsorglich wird die Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens angeregt.)

Einer großzügigen Umgangsregelung zugunsten der Antragstellerin stehen keine Einwände entgegen. Im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung könnten nicht nur die regelmäßigen Kontakte festgelegt, sondern auch Ferien- und Feiertagsregelungen getroffen werden.

Rechtsanwalt

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