Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 7+8/2016, Verfassungsrec... / 1 Gründe:

[1] Es liegen keine Gründe für die Annahme zur Entscheidung vor (§ 93a BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie lässt nicht erkennen, dass der Beschwerdeführer in Grundrechten verletzt sein könnte. [2] Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für seinen Sohn auf die Mutte...mehr

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FF 7+8/2016, Verfassungsrec... / Leitsatz

Die gerichtliche Entscheidung, mit der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen wird (§ 1671 BGB), unterliegt einer verfassungsrechtlichen Prüfung nur daraufhin, ob sie auf das Wohl des Kindes ausgerichtet ist und nicht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruht. Über diesen Prüfungsumf...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Verfahrensrecht

Der Tatrichter darf sich bei nicht dargelegter eigener medizinischer Sachkunde nicht ohne weitere Aufklärung über das erstattete Gutachten zur Notwendigkeit einer Betreuung hinwegsetzen (BGH, Beschl. v. 27.4.2016 – XII ZB 557/15). Im Rahmen von § 172 Abs. 1 ZPO dient eine zusätzliche Zustellung an den anwaltlich vertretenen Beteiligten regelmäßig lediglich seiner Unterrichtun...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antragsteller [Rdn 533]

Rdn 534 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 494. Rdn 535 1.a) Antragsteller i.S.d. §§ 172 ff. ist derjenige, der sich schon bei der StA mit der in § 171 vorgesehenen Weise, also durchmehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 456]

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / II. Umgangsrecht und Umgangsbestimmung

Das Verhältnis von Umgang und elterlicher Sorge ist ambivalent. Einerseits obliegt es den Inhabern der Personensorge, den Umgang des Kindes näher zu bestimmen (§ 1632 Abs. 2 BGB).[20] Andererseits hebt das Gesetz[21] als vom Sorgeberechtigten zu beachtenden Grundsatz hervor, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Eltern und anderen wichtigen Bezugsperson...mehr

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FF 6/2016, Neubestimmung de... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Kindesmutter) und der Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Kindesvater) sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des betroffenen Kindes, das am 21.10.1997 geboren wurde. Die seinerzeit verheiratet gewesene Kindesmutter lebte im Zeitpunkt der Geburt des Kindes getrennt und führte den durch die Heirat mit ihrem damaligen Ehemann erwor...mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren des AG betreffend die Frage des Entzuges der elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB hatte das FamG rechtskräftig mit Beschl. v. 8.5.2015 festgestellt, dass keine familiengerichtlichen Maßnahmen im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht erforderlich sind. Mit richterlicher Verfügung vom 18.9.2015 hat das FamG eine neue Akte unter demselben Aktenzeichen angelegt und ei...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Auf seinen Antrag hin wurde dem in … lebenden Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für seinen Ehescheidungsantrag nebst den Folgesachen Versorgungsausgleich und Sorgerecht bewilligt und ihm antragsgemäß Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte jedoch mit der Maßgabe, "dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die beigeordnete Rechtsanwältin bzw. der beigeord...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Eltern für ärztliche Behandlungskosten des Kindes folgt nicht aus dem gemeinsamen Sorgerecht oder § 1357 Abs. 3 BGB, so das Bundesverfassungsgericht, welche eine anderslautende amtsgerichtliche Entscheidung, die es als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ansah, wegen objektiver Willkür aufgehoben hat.[55] Der Bundesgerichtsh...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / I. Das Problem

Umgangsverfahren, die "wegen des außerordentlich angespannten Verhältnisses der Eltern von einer gewissen Komplexität" sind,[1] stellen die familiengerichtliche Praxis vor besondere Herausforderungen.[2] Der Umgang des Kindes mit einem nicht betreuenden Elternteil kann aus mancherlei Gründen abbrechen: Tiefgehende Verletzungen, unaufklärbare Vorwürfe, Machtspiele, psychische...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren vor dem FamG betreffend die Frage des Entzuges der elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB hat das FamG rechtskräftig mit Beschluss vom 8.5.2015 festgestellt, dass keine familiengerichtlichen Maßnahmen im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht erforderlich sind. Mit richterlicher Verfügung vom 18.9.2015 hat das FamG eine neue Akte angelegt und ein Verfahren zur Überpr...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / a) Abweichen vom Gutachtenauftrag

(1) Die eigenmächtige Ausweitung des Gutachtenauftrags kann die Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigen.[55] In Verfahren, welche die Person des Kindes betreffen, begründet der Umstand, dass der Sachverständige, ohne hierzu durch das Gericht gemäß § 163 Abs. 2 FamFG (Herstellung des Einvernehmens) beauftragt worden zu sein, die Begutachtung auf der Grundlage eines lösun...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Internationales

a) Enthält die eine einstweilige Maßnahme anordnende Entscheidung keine eindeutige Begründung für die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts in der Hauptsache unter Bezugnahme auf eine der in den Art. 8 bis 14 Brüssel IIa-VO genannten Zuständigkeiten, und ergibt sich die Hauptsachezuständigkeit auch nicht offensichtlich aus der erlassenen Entscheidung, ist davon auszugehen, das...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Das Elternrecht ist verletzt, wenn der Antrag auf Rückübertragung der elterlichen Sorge zurückgewiesen wird ohne ausreichende Darlegung, weshalb das Kindeswohl im Falle der Rückkehr der Kinder in den mütterlichen Haushalt gefährdet wäre (red. LS, BVerfG, Beschl. v. 20.1.2016 – 1 BvR 2742/15, FamRZ 2016, 439). a) Über die gemeinsame elterliche Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 BGB ka...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Grundsätze der Mediation

Rz. 30 Die Mediation steht unter den Grundsätzen: Die Mediation als solche verläuft sodann in verschiedenen Abschnitten. Rz. 31 ▓ Themensammlung Zunächst werden die zwischen den Medianten streitigen Themen gesammelt. Es wird festgestellt, welche Fragen einer Lösung ...mehr

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FF 4/2016, Ablehnung der Au... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines 2003 geborenen Sohnes und einer 2008 geborenen Tochter. Die Beschwerdeführerin und der Kindesvater waren nicht miteinander verheiratet. Sie lebten mit den Kindern in einem gemeinsamen H...mehr

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FF 4/2016 / Internationales

Das HKÜ ist auf Rückführungsanträge nicht anzuwenden, wenn das Kind vor seinem rechtswidrigen Zurückhalten in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ostjerusalem hatte (OLG München, Beschl. v. 18.12.2015 – 12 UF 1239/15, MDR 2016, 214). a) Die Beschwerde in HKÜ-Verfahren ist nicht nur innerhalb von zwei Wochen einzulegen, sondern innerhalb der Frist auch zu begründen. ...mehr

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AGS 4/2016, Zwischeneinigun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig. Sie ist teilweise begründet. Zu Unrecht hat das AG die dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zustehenden Gebühren und Auslagen nur auf 658,55 EUR brutto festgesetzt. 1. Dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers steht die geltend gemachte Eini...mehr

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FF 4/2016, Ablehnung der Au... / Leitsatz

Die Fortdauer der Entziehung des Sorgerechts der Eltern zur Fremdunterbringung ihrer Kinder ist nur zulässig, wenn der Mangel der elterlichen Erziehungseignung ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind bei seiner Rückkehr in den elterlichen Haushalt in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Eine solche Gefährdung, die nicht bereit...mehr

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FF 4/2016, Kernaussagen des... / 3. Vornahme von Rechtshandlungen zum Wohl des Kindes durch das Aufnahmejugendamt

Nach § 42a Abs. 3 SGB VIII hat das Aufnahmejugendamt bei der vorläufigen Inobhutnahme eine gewisse Notkompetenz, § 42a Abs. 3 S. 1 SGB VIII. Es hat die Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes und des Jugendlichen notwendig sind. Durch diese öffentlich-rechtliche Kompetenz wird das Aufnahmejugendamt bei der Vertretung des Minderjährigen nicht dessen gesetzlicher...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 6.305,00 EUR (3.789,00 EUR für die Ehesache, zuzüglich 1.000,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich und jeweils 758,00 EUR für die Folgesachen Sorgerecht und Umgangsrecht) festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richtet sich die Beschwerde der Verfahre...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Internationales

a) Zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips in Fällen, in denen die Abstammung des Kindes gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 EGBGB alternativ nach deutschem Sachrecht oder nach einem ausländischen Sachrecht bestimmt werden kann. b) Jedenfalls dann, wenn eine Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater nicht erfolgt ist und auch nicht unmittelbar bevorsteht, ist eine aus dem au...mehr

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FF 3/2016, Fritz Finke zum 70. Geburtstag

Geschäftsführender Ausschuss, Beirat, Verlag und Redaktion gratulieren Herrn Fritz Finke, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a.D., nachträglich ganz herzlich zum 70. Geburtstag am 28.1.2016. Fritz Finke ist neben dem zu früh verstorbenen Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln a.D., Professor Uwe Diederichsen, Universität Göttingen, und Professor Barbara Dauner-Lie...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 2. Sorgerecht des Wunschvaters

Dieselbe Rechtsunsicherheit erwartet den nicht verheirateten Wunschvater, der frühzeitig neben seiner Vaterschaft auch sein elterliches Sorgerecht sicherstellen möchte. Das gemeinsame Sorgerecht können die Wunscheltern durch eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB verbindlich begründen. Auch insoweit lässt das Gesetz die Abgabe der Erklärungen vor der Ge...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / I. Vaterschaft und Sorgerecht des Vaters bei künstlicher Befruchtung

Nach § 1592 Nr. 1 BGB ist Vater des Kindes derjenige, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist. Diese Festlegung greift auch im Fall der heterologen Insemination, obwohl hier sicher feststeht, dass der Ehemann der Mutter nicht der biologische Erzeuger des Kindes ist.[1] Sind die Wunscheltern miteinander verheiratet, steht also dem Wunschvater neb...mehr

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FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 1. Vaterschaftsanerkennung

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach §§ 1594, 1592 Nr. 2 BGB. Die Anerkennung der Vaterschaft kommt auch in Betracht, wenn der anerkennende Vater als biologischer Erzeuger sicher ausscheidet.[3] Deswegen kann durch die Vaterschaftsanerkennung auch im Fall der heterologen Insemination eine verbindliche verwandtschaftliche Beziehung im familienrec...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Die Einwilligung des nur leiblichen Vaters in die Adoption nach § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB

Voraussetzung für die Adoption ist unter anderem die Einwilligung der Eltern des Kindes (§ 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB), des Kindes selbst (§ 1746 BGB) sowie der Antrag des oder der Annehmenden (§ 1752 Abs. 1 BGB). Die Einwilligung der Eltern des Kindes nach § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB bezieht sich ausschließlich auf die Eltern im Sinne des Abstammungsrechts.[20] Existiert kein rech...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / III. Rechtsfortbildung im Familienrecht

Auch im Familienrecht war es vor allem das Bundesverfassungsgericht,[37] das unter Bezugnahme auf die Grundrechte der Art. 2 Abs. 1, Art. 3 und Art. 6 Abs. 1 GG, teilweise in Verbindung mit der Menschenwürde (Art. 1 GG), rechtsfortbildend wirkte.[38] Stichwort ist im Kindschaftsrecht die Gleichwertigkeit biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft.[39] Es geht dabei ...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr

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FF 1/2016, FF 1/2016 / Sorgerecht

a) An einen vollständigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts sind auch dann die gemäß Art. 6 Abs. 3 GG für eine Trennung des Kindes von den Eltern geltenden hohen Anforderungen zu stellen, wenn das Kind vom Ergänzungspfleger im elterlichen Haushalt belassen wird. b) Zweifelt das Gericht daran, dass eine Fremdunterbringung des Kindes noch erforderlich ist, darf es die fü...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Kinder, Sorgerecht [Rdn 809]

Rdn 810 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 811 1. Die elterliche Sorge für das oder die minderjährigen Kinder liegt grds. bei den Eltern (§ 1626 Abs. 1 S. 1 BGB). Daran ändert sich nichts, wenn sich die Eltern trennen und geschieden werden. Allerdings kann dann jeder Elternteil beantragen, dass die elterliche Sorge auf ihn allein ü...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 1. Das Vorhandensein eines Aufhebungsgrundes

Rz. 478 Nach § 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist der Antrag auf Vollstreckbarerklärung unter Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt. Daraus folgt, dass das Oberlandesgericht im Verfahren der Vollstreckbarerklärung zu prüfen hat, obmehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / b) Objektive Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung

Rz. 405 In objektiver Sicht kann eine Schiedsvereinbarung unwirksam sein, wenn sich die Schiedsvereinbarung über einen Streitgegenstand verhält, der nicht schiedsfähig ist, oder wenn die Schiedsvereinbarung formunwirksam ist. Rz. 406 Eine Schiedsvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie sich auf einen schiedsfähigen Streitgegenstand bezieht. Das sind nach § 1030 ZPO nur ver...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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AGS 1/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin lebte von ihrem Ehemann seit 2008 getrennt. Beide Eheleute führten ein eigenständiges Leben. Versöhnungsversuche hatte es nicht gegeben. Die Kontakte zwischen den Eheleuten waren nur noch minimal, wobei Anlass für die Kontakte in der Regel die gemeinsame Tochter war, die seit der Trennung beim Antragsgegner lebte und für die dieser das alleinige Sorgerech...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel [Rdn 189]

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AGS 1/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde (vgl. BGH NJW 2011, 3654 Rn 13 ff.; Schael, FPR 2009, 11, 13; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 14, § 58 Rn 61) ist unbegründet. Zu Recht hat das AG der Antragstellerin nach Rücknahme des Scheidungsantrags die Verfahrenskosten allein auferlegt. Wird der Scheidungsantrag abgewie...mehr

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 632]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Auflagen [Rdn 9]

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / I. Beachtung der vier untereinander in Kollision stehenden Rechtsgüter bei der Beschneidung

Dem Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge ist zu entnehmen, dass bei der Schaffung eines neuen Beschneidungsgesetzes vier Rechtsgüter beachtet werden müssen, nämlich "die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, die körperliche Unversehrtheit, die (verfassungsrechtlich garantierte)[5] Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Kindesentziehung

Rz. 957 Das elterliche Sorgerecht gehört zu den absoluten Rechten im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.[846] Wird es durch Entziehung des Kindes bei dem alleinsorgeberechtigten Elternteil verletzt, sind die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Dies umfasst alle für die Rückführung des Kindes notwendigen Kosten, insbesondere für Kommunikation und Reisen, einschließlich etwaiger ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Verwandtschaft und Schwägerschaft

Rz. 50 Namentlich für die Frage der Ausschließung des Notars nach §§ 6, 7 BeurkG und die Frage des Mitwirkungsverbots nach § 3 BeurkG spielt häufig der Grad der Verwandtschaft des Notars mit Beteiligten eine Rolle. Wer mit wem, mit welchem Grad und in welcher Linie verwandt oder verschwägert ist, wird manchmal nicht so einfach zu beantworten sein. Verwandtschaft nach § 1598 BG...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Im deutschen Recht fällt es in der Regel nicht schwer zwischen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit im Rahmen einer Scheidung oder aber einer Unterhaltsproblematik zu unterscheiden. Ist der beratende Anwalt jedoch mit der Anwendung ausländischen Rechtes konfrontiert, kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Um entscheiden zu können, ob es sich um eine unterhalt...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (cc) Familiengerichtliche Angelegenheiten

Rz. 97 In Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren haften die Ehegatten als Gesamtschuldner für gerichtliche Auslagen, insbesondere Sachverständigenkosten,[83] (§§ 2 Nr. 2, 5 Abs. 1 S. 1 KostO).mehr