Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr

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FF 1/2015, Anfechtung eines... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg hat mit Beschl. v. 25.2.2014 eine in der Sitzung vom selben Tag getroffene Umgangsvereinbarung familiengerichtlich gebilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Großmutter. Die Mutter, der Vater, der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand haben sie schriftlich geäußert. II. Die zulässige Beschwerde der Großmutter führ...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 2 Anmerkung

Eventuell gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, d.h. subjektive Wertungen eines erkennenden – zwingend der Objektivität verpflichteten – Gerichts dürfen nie entscheidungsleitend sein. In einem Beschluss, der sich mit der zurzeit umstrittenen Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den erklärten Willen eines Elternteils a...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Ende

Rz. 101 Zunächst tritt die Rechtsstellung der Mitversicherung außer Kraft, wenn der Versicherungsvertrag beendet wird. Rz. 102 Im Übrigen endet die Mitversicherung bei Verlust der Rechtsposition, die die Mitversicherung begründet hatte, also z.B. die Mitversicherung des Ehegatten im Rahmen der §§ 25, 26, 27 ARB, sobald ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt. Für den Fa...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, von der Klägerin gezahltes Anwaltshonorar zurückzuzahlen. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltssozietät. Am 15.6.2011 suchte die Klägerin die Kanzlei der Beklagten auf, um deren anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin, die ebenso wie ihr Ehemann italienische Staatsangehörige ist, hatte sich zuvor...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Schadenaufnahme

Rz. 16 Zum Thema Siehe ergänzend zu praktischen Fragen der Regulierung Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 8 Rn 1 ff. Rz. 17 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Rz. 18 Übersicht 1.3: Informati...mehr

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FF 1/2015, Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskost...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 511 ZPO statthafte und gem. §§ 517 Abs. 1, 519, 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Klägerin ist zulässig, in der Sache hat sie teilweise Erfolg. Die Beklagte ist gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB verpflichtet, das an sie gezahlte Anwaltshonorar in Höhe von 5.655,11 EUR zurückzuzahlen. Ein Rechtsgrund für die von der Klägerin erb...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 1. Entstehung

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit 2009 in einigen bahnbrechenden Entscheidungen das Sorgerecht für nichteheliche Kinder in Deutschland entscheidend vorangebracht. Für das Sorgerecht war maßgeblich die Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland vom 3.12.2009.[2] Der EGMR erklärte, dass § 1626a BGB in der alten Fassung mit Art. 8 EMRK unvereinbar sei. Es se...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / b) Fehlende Kommunikation und Kooperation

Von großer praktischer Relevanz ist das Kriterium, dass die Eltern keine Kommunikationsbasis haben und zu einer Kooperation im Kindesinteresse nicht in der Lage seien. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt voraus, dass die Eltern eine ausreichende Fähigkeit zur Kommunikation haben und auch bereit sind, mit dem anderen Elternteil zu kooperieren. Es kann auch au...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 4. Vereinfachtes Verfahren

Neben den materiell-rechtlichen Änderungen in § 1626a BGB ist durch das Gesetz auch eine neue Verfahrensart eingeführt worden, das vereinfachte Verfahren gemäß § 155a FamFG. § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB regelt eine gesetzliche Vermutung. Trägt der andere Elternteil (Antragsgegner) keine Gründe vor, die der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts entgegenstehen können und sind sol...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / II. Hinweise für den Sachvortrag

Wie oben dargestellt reicht die pauschale Behauptung von Kommunikationsstörungen oder Differenzen nicht aus, um die Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Kindesmutter zu begründen. Andererseits ist durch die Konstruktion des Gesetzgebers der Vater in der Pflicht, an das Gericht heranzutreten und muss daher seinen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge begründe...mehr

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FF 12/2014, Vorrang der Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung einer Großmutter zur Vormundin ihres Enkelsohnes. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines Sohnes und Großmutter von drei Enkelkindern im Alter von einem, drei und sieben Jahren. Das hiesige Verfahren betrifft allein den ältesten Enkelsohn. Im ersten halben Jahr nach der Geburt dieses Enkels lebten die Eltern mit ...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / a) Anhaltende und über unüberbrückbare Differenzen

Wenn zwischen den Eltern Differenzen bestehen, die die Belange des Kindes direkt berühren, und deshalb damit zu rechnen ist, dass die Eltern auch in Zukunft es nicht schaffen werden, Streitigkeiten betreffend das Kind ohne Mithilfe dritter Personen, wie zum Beispiel des Gerichtes oder des Jugendamtes, zu regeln, dann fehlt eine Basis für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerec...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / d) Streit in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung

Einen wirklichen Grund für die Übertragung des Sorgerechtes auf einen Elternteil allein stellt es dar, wenn in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine Streitigkeit zwischen den Eltern besteht, die sich nicht lösen lässt. In der Praxis am häufigsten ist dies die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts, die Frage, bei welchem Elternteil ein Kind in Zukunft leben soll. Dies is...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 5. Übergangsfälle

Das OLG Frankfurt hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob nach Inkrafttreten von § 1626a BGB neuer Fassung eine Entscheidung über das Sorgerecht, die auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 ergangen ist, als Erstentscheidung oder aber als Abänderungsentscheidung zu ergehen hat. Im Hinblick auf die Kriterien, die § 169...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Verfahrensrecht

Liegt eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags – wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließ...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihren im November 2012 geborenen Sohn. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist bulgarische Staatsangehörige und lebte mit ihrem damaligen ebenfalls bulgarischen Lebensgefährten und der gemeinsamen, heute 15-jährigen Tochter in Bulgarie...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / Leitsatz

Ist das Kind unmittelbar nach der Geburt in einem städtischen Waisenhaus untergebracht worden, so reicht der vage Hinweis des Gerichts auf die unsicheren Bindungen des Kindes zur Mutter, deren anhaltend schwierige Wohn- und Lebensumstände und die konflikthaften Beziehung zum früheren Partner nicht aus, um von einer auch von der Mutter befürworteten langsamen und durch öffent...mehr

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Abzug von Ehescheidungskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

Leitsatz Die unmittelbaren Kosten einer Ehescheidung sind nach Auffassung des FG Rheinland - Pfalz auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Im Streitfall machte der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung für den VZ 2013 u. a. Kosten für die Ehescheidung sowie Kosten eines Unterhaltsverfahr...mehr

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FF 10/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Auch nach Erlass des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013 und unter Geltung des gesetzgeberischen Leitbildes der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt deren Aufhebung etwa dann in Betracht, wenn ein Elternteil wegen schwerer Straftaten zum Nachteil des anderen (hier: mehrfache Körperverletzung und Vergewaltigung) rechts...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Verfahrensrecht

Der Elternteil, dem u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist, der aber noch über Teilbereiche des Sorgerechts verfügt, ist in dem von den Pflegeeltern und dem Ergänzungspfleger geführten Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB grundsätzlich zu beteiligen (BGH, Beschl. v. 4.6.2014 – XII ZB 353/13). Zum notwen...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1.2 Personensorgeberechtigte

Rz. 10 Personensorgeberechtigte sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII Personen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. Sie ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge...mehr

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FF 7+8/2014, Keine Sorgerec... / 1 Aus den Gründen:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für seinen 2004 geborenen Sohn. Bis heute lebt er mit diesem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kindesmutter starb, als das Kind anderthalb Jahre alt war. [2] 1. a) Nach der Einschulung im August 2010 ent...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / Leitsatz

1. Die verfassungsgerichtliche Kontrolle kann sich bei gerichtlichen Entscheidungen zum Sorgerecht zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken. (Rn 26) 2. Um ...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin ist mit Berechtigungsschein des AG antragsgemäß Beratungshilfe für die Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." bewilligt worden. Die Rechtsanwälte ... haben später die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für die Angelegenheit Umgang in Höhe von 99,96 EUR und für die Angelegenheit "Haushaltsgegenstände" in Höhe von 255,85 EUR beantragt. Die Urkund...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 2 Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit des erkennenden Familiensenats zur Entscheidung über die Beschwerde der Beratungshelfer ergibt sich aus § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG. Zwar handelt es sich bei dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für Beratungshilfe nach den §§ 55, 56 RVG auch dann nicht um eine Familiensache, wenn die Beratung Gegenstände betrifft, für die im Falle der...mehr

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FF 7+8/2014, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. 1. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihre im Jahr 2010 geborene Tochter. Die Beschwerdeführer hatten mit ihrer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, bis diese am 27.5.2013 gegen den Willen der Eltern in einem Kinderheim untergebracht wurde. Die Beschwerdeführ...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich – gleichzeitig im Wege des Eilantrags – gegen den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für ihre beiden in den Jahren 2009 und 2011 geborenen jüngsten Kinder. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist Mutter von fünf Kindern. Ihre älteste, nichteheliche Tochter ist bereits volljähri...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / Leitsatz

Hat unzutreffenderweise das Familiengericht anstelle des Landgerichts über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung entschieden, hat der Familiensenat über die Beschwerde zu entscheiden. Eine Vergütung für die im Berechtigungsschein bezeichnete Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." kann nur hinsichtlich des von den Rechtsanwälten abgewickelte...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung I

Die Entscheidung ist zutreffend und gut begründet, soweit das OLG den Tatbestand der Nrn. 1000, 1003 VV als erfüllt angesehen und eine Einigungsgebühr für die Zwischenvereinbarung der Beteiligten über den Umgang mit den Kindern in den Ferien zugebilligt hat. Seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 regelt Nr. 1000 VV zwei Varianten der Einigungsgebühr. Die Einigung...mehr

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FF 5/2014, Sorgerechtserklä... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligte A, geboren am … 1969, und der Beteiligte B, geboren am … 1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am … 2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswechsel 2006/2007 kennen. Ihre Beziehung war von Anfang an durch Spannungen geprägt. Im Mai 2008 kam es zur ersten Trennung. Nach der Geburt des Kindes C kam es zu einer kurzen Wiede...mehr

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FF 5/2014, Die gemeinsame elterliche Sorge per Gericht wird ein Jahr alt

Christiane A. Lang Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wurde am 16.4.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, S. 795 ff.) und trat am 19.5.2013 in Kraft. Die Neuerungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge werden also ein Jahr alt. Ein Grund zum Gratulieren? Was bisher geschah: Dem nicht verheirateten Vater war es neben der ...mehr

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FF 5/2014, Verstoß gegen de... / 1 Gründe:

Der beteiligte Rechtsanwalt hat als Verfahrensbevollmächtigter in dem Ausgangsverfahren die Kindesmutter vertreten. Diese war Antragsgegnerin in einem vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 29.9.2011 eingeleiteten Verfahren, mit dem dieser die alleinige elterliche Sorge auf dem Gebiet des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame, im Haushalt der Kindesmutter lebende Kind...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller, geboren … 1952, deutscher Staatsangehöriger, und die Beteiligte Y, geboren … 1976, deutsche Staatsangehörige, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes Z, geboren … 2006. Eine gemeinsame Sorgeerklärung ist bisher nicht abgegeben worden. … Die Eltern von Z lernten sich 2005 in der baptistischen Kirchengemeinde "…" in N. kennen. Nach einer ...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / V. Kindschaftsrecht/Internationale und örtliche Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit bestimmt sich nach der Verordnung Brüssel II a. Maßgeblich sind die Art. 8 ff. der VO. Danach ist zu unterscheiden: 1. Zunächst einmal sind die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dem das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat. Das dort ansässige Gericht verfügt über die größte Sachnähe. Im Hinblick au...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 2 Anmerkung

Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten. In der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die Entscheidung des OLG Nürnberg einen der ersten veröffentlichten Beschlüsse[1] auf der neuen gesetzlichen Grundlage dar. § 1626a BGB in seiner nunmehr geltenden Fassung ist vorläufiger Endpunkt einer langjähr...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / VIII. Anerkennung, Vollstreckung und Zustellung im europäischen Rechtsraum/Anerkennung von Entscheidungen

1. Entscheidungen im Statusverfahren (Ehescheidung, Aufhebung der Ehe) bedürfen keiner gesonderten Anerkennung. Sie sind im europäischen Rechtsraum gültig (Art. 21 Brüssel II a VO). Ausnahmsweise kann allerdings bei Verstößen gegen den ordre public von einer Anerkennung abgesehen werden (Art. 22 Brüssel II a VO). Auch Entscheidungen in Sorgerechts- und Umgangsrechtssachen sin...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / I. Gerichtliche Maßnahmen zur Regelung des Sorgerechts

Um das Thema "Die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs bei psychischer Erkrankung der Eltern oder eines Elternteils im Rahmen des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" in den Griff zu bekommen, bietet es sich an, Fallgruppen zu bilden: 1. Regelungsmöglichkeiten bei mitsorgeberechtigten zusammenlebenden Eltern im Fall des R...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 7. Maßnahmen des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht zum Schutz des Kindes die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Gefährdungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes abzuwenden, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Wenn Eltern psychisch krank werden, leiden deren Kinder. Sie erleben sie über einen längeren Ze...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 4. Regelungsmöglichkeiten bei Alleinsorge einer Mutter eines nichtehelichen Kindes im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Beruht die elterliche Sorge der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf § 1626a Abs. 3 BGB und erkrankt sie psychisch, dann ruht ihre elterliche Sorge nach den §§ 1673, 1674 BGB. Solange ihre elterliche Sorge ruht, ist sie nicht berechtigt, sie auszuüben, § 1675 BGB. Besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 1. Regelungsmöglichkeiten bei mitsorgeberechtigten zusammenlebenden Eltern im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und erkrankt ein Elternteil psychisch so gravierend, dass er aufgrund seiner Erkrankung dauerhaft [9] geschäftsunfähig wird (§ 104 Nr. 2 BGB), dann muss nicht in das Sorgerecht eingegriffen werden, wenn der gesunde Elternteil in der Lage ist, sich um das Kind hinreichend zu kümmern.[10] Denn in diesem Fall ruht die elterliche...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 3. Regelungsmöglichkeiten bei mitsorgeberechtigten, aber getrennt lebenden Eltern, ohne dass ein Fall des Ruhens der elterlichen Sorge vorliegt

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt, § 1671 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Vorschrift kommt z.B. zum Tragen, wenn ein mitsorgeberechtigter Ehegatte sich von seinem psychisch erkr...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 5. Regelungsmöglichkeiten bei Alleinsorge eines Vaters eines nichtehelichen Kindes im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Ist dem Vater eines nichtehelichen Kindes die Alleinsorge gemäß § 1671 Abs. 2 S. 1 BGB übertragen worden und erkrankt er psychisch, dann ruht seine elterliche Sorge ebenfalls gemäß den §§ 1673, 1674, 1675 BGB. Besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 2. Verhinderung des allein sorgeberechtigten Elternteils im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Der Gesetzgeber hat die Wirkung von Störungen bei der Ausübung des alleinigen Sorgerechts im Verhältnis zur Mitsorge im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge anders geregelt. Hierauf weisen die Vorschriften der §§ 1678 Abs. 1 Hs. 2 und Abs. 2 BGB hin. Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie gemäß den §§ 1626a Abs. 3 und 1671 BGB allein zustand und besteht keine Au...mehr

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AGS 4/2014, Verstoß gegen d... / 2 Aus den Gründen

Dem Beteiligten zu 2) ist entgegen der Ansicht des Bezirksrevisors kein Verstoß gegen das Gebot der kostensparenden Prozessführung anzulasten, so dass in dem Sorgerechtsverfahren neben der Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr gesondert festgesetzt werden kann und die Vergütung des Beteiligten zu 2) antragsgemäß auf insgesamt 586,08 EUR festzusetzen ist. Nach dem Gebot der ...mehr