Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Aufl. in 2. Aufl. wieder auf den umfassend eingearbeiteten neuen Gesetzesstand gebracht worden ist. So haben versierte Autoren aus allen Bereichen der juristischen Praxis – Fachanwälte für Familienrecht, Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht, Familienrichter, Notare und Rechtspfleger – das FamFG zur praktischen Anwendung neu bearbeitet und erweitert und die kaum überschaubare Vielfalt der seit Inkrafttreten des FGG-ReformG ergangenen Gesetzesänderungen transparent in ihr Werk eingearbeitet. So wurde der Kommentar insbesondere durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts, das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess, die neuen Verfahrensvorschriften des Therapieunterbringungsgesetzes, das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung, das Gesetz zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern, das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare, das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (zum 1.1.2014), das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (zum 1.5.2014), das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde (zum 1.7.2014) sorgfältig aktualisiert und mit dem für eine Kommentierung erforderlichen Problem- und Lösungsbewusstsein zum Gegenstand der Bearbeitung gemacht. Jede Kommentierung des jeweiligen Paragraphen verfolgt eine stringente und stets tatbestandsbezogene, übersichtliche, anwenderfreundliche Gliederung, die umfassend zur stets treffsicheren Problemlösung führt. Soweit Vergütungs- und kostenrechtliche Fragen innerhalb der jeweiligen Materie Relevanz erfahren, sind Antworten in die Kommentierung transparent eingearbeitet und unter Einbeziehung der relevanten Rechtsprechung auf der Grundlage der Änderungen durch das 2. KostRMoG erläutert worden. Ein Anhang zu § 30 FamFG (EU-VO über die Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme Nr. 1206/2001), zu § 114 ZPO: EU-PKH-Richtlinie 2003/8/EG und EU Standardformular PKH-Antrag komplettiert den "Berliner Kommentar".

Das Werk ist praxisorientierte Kommentierung, die sich weniger in theoretischen nicht überschaubaren Abhandlungen verliert, sondern dem Anwender Grundlage für die praktische Anwendung eines immer noch jungen Gesetzes bietet. Der "Berliner Kommentar" hat sich als praxisorientiertes Standardwerk zum FamFG selbstbewusst etabliert.

Autor: Lotte Thiel

Lotte Thiel

AGS 12/2014, S. III

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