Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln

Gabriele Ey

Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre?

Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung des Beirats und des Geschäftsführenden Ausschusses in Hamburg zum ersten Mal dabei. Damals trug die Zeitschrift noch den Titel "Forum Familien- und Erbrecht" und ich selbst den Namen Göhler-Schlicht. Inzwischen habe ich mit meiner zweiten Heirat im Jahre 2009 meinen Nachnamen erheblich verkürzt und aus der FF ist das Forum Familienrecht geworden.

Mein leider viel zu früh verstorbener Kollege Dr. Helmut Büttner, den ich noch aus der gemeinsamen Zeit beim Landgericht Bonn kenne, hatte mich seinerzeit als Nachfolgerin des Richters am Amtsgericht a.D. Dieter Miesen vorschlagen. Dass mich ein so namhafter Familienrechtler wie Dr. Büttner für diese Aufgabe benannt hat, war für mich natürlich eine große Ehre.

Die FF war 1997 erstmals mit dem Anspruch erschienen, kein bloßes Mitteilungsblatt für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein zu sein, sondern sich als Fachzeitschrift für Praktiker neben der FamRZ zu etablieren. Als ich 2004 als Mitglied der Redaktion hinzukam, hatte die Arbeitsgemeinschaft bereits ca. 5.000 Mitglieder, und da der Bezug der Zeitschrift im Mitgliederbeitrag enthalten ist, hatte die FF bereits einen entsprechenden Verbreitungsgrad. Von den damals rund 10 Fachzeitschriften für Familien- und Erbrecht war sie schon damals nach der FamRZ die zweitgrößte Zeitschrift.

Inzwischen bin ich nun 13 Jahre dabei, und die FF hat mit einer Auflage von ca. 8.000 Exemplaren ihren festen Platz unter den familienrechtlichen Zeitschriften. Während 2004 jährlich sechs Ausgaben erschienen, erstellen wir heute pro Jahr elf Hefte, davon ein Doppelheft im Juli/August. Dies wird auch durch die fortschreitende Digitalisierung ermöglich, die die Verlags- und Redaktionsarbeit in den vergangenen Jahren sehr verändert hat. Das früher übliche Hin- und Herschicken von Papiermanuskripten, Fotos oder Datenträgern ist entfallen. Seit Jahren erfolgt der Austausch der Dokumente ausschließlich per E-Mail, Korrekturvorgänge werden in formatierten Daten vorgenommen – ein Prozedere, das die Zusammenarbeit zwischen Redaktion, Autoren und Verlag sehr erleichtert.

Die FF hat in allen juristischen Berufszweigen hohes Ansehen erlangt. Sie zeichnet sich durch die Aktualität und Vielfalt der behandelten Themen aus, lässt Praktiker und Wissenschaftler zu Wort kommen und informiert über wichtige gesetzliche Entwicklungen. Ihnen, lieber Herr Schnitzler, gelingt es aus meiner Sicht vorzüglich, am Puls der Zeit zu bleiben, die richtige Mischung zwischen Wissenschaft und Praxis mit einem Bogen zur Rechtspolitik herzustellen und vor allem sicherzustellen, dass die Bezüge zur anwaltlichen Berufspraxis stets im Blick behalten werden. Es gelingt Ihnen auch in besonderer Weise, hochrangige Wissenschaftler, Rechtsanwälte und Richter als Autoren zu gewinnen. Diese Bandbreite spiegelt sich auch im Beirat der Zeitschrift wider, für den Sie zusammen mit den Herausgebern der Zeitschrift Professoren und hochrangige Richterpersönlichkeiten gewinnen konnten. Der geschäftsführende Ausschuss als Herausgeber der Zeitschrift, jetzt mit Frau Rechtsanwältin Eva Becker aus Berlin an der Spitze, weist ebenfalls das breite Spektrum und die Vielfalt der Anwaltschaft aus. Den anregenden Austausch mit dem Beirat und dem geschäftsführenden Ausschuss bei den jährlichen Sitzungen in Berlin empfinde ich persönlich als großen Gewinn.

Schnitzler: Seit November 2002 sind Sie Vorsitzende des 21. Zivilsenats (Familiensenats) des OLG Köln, der auch zuständig ist für die schwierigen Verfahren nach dem Haager-Kindesentführungsübereinkommen. Daneben sind Sie als Nachfolgerin von Helmut Büttner auch Koordinatorin der Leitlinien für den OLG-Bezirk. Die Tätigkeit für die interne Absprache zwischen den verschiedenen Senaten dürfte Sie erheblich in Anspruch nehmen? Gibt es bei den Leitlinien etwas Besonderes?

Ey: Die Verfahren nach dem HKÜ sind bei den Oberlandesgerichten Köln, Düsseldorf und Hamm auf jeweils einen Senat konzentriert; erstinstanzlich besteht eine gesetzliche Konzentrationszuständigkeit bei den Amtsgerichten am Sitz des jeweiligen OLG. In den meisten Verfahren wenden sich die Betroffenen in Fällen internationaler Kindesentführung an das Bundesamt für Justiz in Bonn, das die Verfahren sorgfältig und kompetent vorbereitet und auch für eine entsprechende anwaltliche Vertretung sorgt. Häufig sind die anstehenden Fragen um das Sorgerecht nach dem jeweiligen ausländischen Recht zu beurteilen. Hier stehen Verbindungsrichter zur Verfügung, die die Kontakte zu den ausländischen Kollegen vermitteln können. Werden Kinder unter Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternt...

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