Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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§ 15 Familienrecht / f) Prüfungsreihenfolge

Rz. 27 Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung in zwei Stufen vorzunehmen: aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sor...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Die Vereinbarung zur elterlichen Sorge

a) Grundlagen Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. El...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Dauerndes Getrenntleben

Rz. 18 Voraussetzung für einen Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ist "nicht nur vorübergehendes" Getrenntleben der Ehepartner. Gefordert wird Getrenntleben i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB, so dass auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung (§ 1587 Abs. 1 S. 2 BGB) ausreicht. Während nach § 1567 Abs. 2 BGB ein Versöhnungsversuch über kürzere Zeit, worunter die Rechtsprechung i.d.R. eine...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster

aa) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge Rz. 38 Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge § _____ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M und...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Muster: Sorgerechtsantrag

a) Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB Rz. 32 Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?

Rz. 21 Der Antrag ist nach Trennung der Eltern zulässig; die Entscheidung hierüber wird unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren getroffen. Verbund mit der Ehesache entsteht nur, wenn ein Ehegatte die Einbeziehung in den Verbund vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug beantragt, es sei denn, das Gericht hält aus Gründen des Kindeswohls die Einbeziehung ni...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Herstellen von Einvernehmen möglich?

Rz. 19 Nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat das Gericht dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht. Das Familiengericht ist also nach dem Gesetzeswort...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Grundlagen

Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können d...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / e) Aufteilung der elterlichen Sorge in mehrere Einzelsorgebereiche/Hilfsanträge

Rz. 24 Das Gericht hat nach der Konstruktion des § 1671 BGB grds. nur die Entscheidungsbefugnis, den Antrag eines Ehegatten abzuweisen oder ihm stattzugeben, also ihm die elterliche Sorge ganz oder teilweise zur alleinigen Ausübung zu übertragen, § 1671 Abs. 1 BGB, oder den Antrag unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer abweichenden elterlichen Sorge aufgrund anderer Vorsc...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 35 Siehe die Anmerkungen zum Muster "Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB" (Rdn 33).mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge reicht es aus, dass die Parteien unabhängig von ggf. aktuellen trennungsbedingten Spannungen grundsätzlich willens und in der Lage sind, einvernehmliche Lösungen zu finden, und in Erziehungsfragen keine unauflösbaren Meinungsverschiedenheiten bestehen.[40] Hinweis Im Streitfall ist erheblich mehr erforderlich, als ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge

Rz. 38 Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge Muster 15.6: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge § _____ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M und dem Wohnort von K zu groß erscheint, gemeinsame Ents...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Ehegatten

Rz. 30 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrechtzuerhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[55] sind dabei zu prüfen, ohne dass eine Rangfolge besteht:[56]mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

Rz. 41 Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[71] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden: Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Hierdurch bevollmächtige ich, _____, meine Ehefrau, Frau _____, geb. am _____, wohnhaft _____, unser Ki...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 32 Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB Muster 15.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils, § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag nach § 1671 BGB des Herrn _____, wohnhaft in _____, – Antr...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Hilfsanträgen

Rz. 34 Muster 15.5: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Hilfsanträgen Muster 15.5: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Hilfsanträgen An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag nach § 1671 BGB des Herrn _____, wohnhaft in _____, – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____, in _____ gegen Frau _____, gebo...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Muster: Ehescheidungsanträge

a) Muster: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung Rz. 10 Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _____ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen F...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

Rz. 39 Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils § _____ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumlich...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Die Eheleute M und F leben voneinander getrennt. Die Ehewohnung ist aufgelöst. M wohnt in Bremen. F ist mit M’s Einverständnis mit der gemeinsamen 12-jährigen Tochter nach Nürnberg gezogen, weil ihre Eltern und Geschwister dort wohnen. M und F wollen sich zunächst für die Zeit der Trennung über die Fragen von Unterhalt und elterlicher Sorge einigen. Wegen der räumlich...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elterlich...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.1...mehr

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§ 15 Familienrecht / 8. Anmerkungen zum Muster

Rz. 211 Bei Trennung der verheirateten Eltern stellt der betreuende Elternteil den Antrag im eigenen Namen. Nach Rechtskraft der Scheidung und bei nicht verheirateten Eltern ist der Antrag von dem Kind, vertreten durch den sorgeberechtigten, bei gemeinsamem Sorgerecht durch den betreuenden Elternteil gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB, zu stellen.mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Der Ehescheidungsantrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-V...mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Einführung

Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass fast jede zweite Ehe diesem Anspruch nicht gerecht wird und scheitert.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen des Scheiterns einer Ehe auszukennen.[2]mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / a) Anwendung deutschen Rechts

Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.12.2010 (sog. ROM III-VO), und zwar unabhängig davon, ob das nach dieser Verordnung anzuwendende Recht nicht das Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaates ist (sog. universelle Anwendung, Art. 4). Maßgebend ist in erster Lini...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Vertretung des Kindes

Rz. 194 Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern getrennt und sind sie nicht – oder nicht mehr – miteinander verheiratet, so werden Unterhaltsansprüche des Kindes gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB von dem Elternteil in Vertretung des Kindes geltend gemacht, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Maßgeblich ist, welcher Elternteil das Kind rein tatsächlich überwiegend betreut...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Sonderfall: Aufhebung der Ehe

Rz. 9 Eine Ehe kann nicht nur durch Scheidung aufgelöst werden, sondern auch durch Aufhebung der Ehe, §§ 1313 ff. BGB. Ist eine Eheschließung durch wesentliche formale oder materiellrechtliche Mängel behaftet, kann sie aufgehoben werden. Die Gründe für eine Aufhebbarkeit sind abschließend in § 1314 BGB aufgezählt und betreffen entweder Voraussetzungen zur Eheschließung oder ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben

Rz. 12 Muster 15.2: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben Muster 15.2: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben [Rubrum wie Muster "Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )]" [I. wie Muster "Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )]" II. Ehescheidung Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 2 BGB gestützt. Die Bete...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Regelungsbedürfnis

Rz. 690 Ein Regelungsbedürfnis besteht regelmäßig dann, wenn das Kindeswohl eine einstweilige Regelung zur Abwendung von Nachteilen gebietet.[1034] Dies kann aber nur in Ausnahmefällen gegeben sein. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 1666 BGB anzuregen.[1035] Zudem stehen solche (Hauptsache-)Verfahren ohnehin unter dem Beschleun...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Rechtliche Grundlagen

Rz. 705 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Antrag auf Aufhebung der Ehe

Rz. 13 Muster 15.3: Antrag auf Aufhebung der Ehe Muster 15.3: Antrag auf Aufhebung der Ehe An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Eheaufhebungsantrag In der Familiensache der Frau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Herrn _____ – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ zeige ich ausweislich anliegender Verfahrensvoll...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Glaubhaftmachung

Rz. 607 Es besteht die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung. Zwar wird die Glaubhaftmachung für FGG-Familiensachen in § 31 FamFG geregelt, während für Familienstreitsachen über § 113 Abs. 1 FamFG auf die ZPO-Regelungen (folglich auf § 294 ZPO) verwiesen wird. Letztlich bleibt es allerdings bei den bisher schon geltenden grundsätzlichen Regelungen, wonach Beweismittel jeder Art...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 8. Das Urteil und seine Folgen

Rz. 33 Bei begründeter Beschwerde stellt der Gerichtshof fest, dass der betroffene Staat seine Pflichten aus der EMRK verletzt hat. Abweichende Meinungen sind zulässig und durchaus üblich (Art. 45 Abs. 2 EMRK, Art. 74 Abs. 2 VerfO).[158] Der EGMR kann den konventionswidrigen Hoheitsakt nicht selbst aufheben. Stattdessen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, in allen R...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

Rz. 18 Muster 7.2: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis Muster 7.2: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis Verwaltungsgericht Hannover Leonhardtstraße 15 30175 Hannover per beA Klage und Eilantrag der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Stadt Hannover, vertreten durch die Au...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht)

Rz. 127 Im Bereich der gesetzlichen Vertretung werden Innen- und Außenverhältnis nicht unterschieden und bestimmt durch:mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit

Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die Verfahrensgrundrechte aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 und Art. 103 Abs. ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Scheitern der Ehe

Rz. 4 Einziger Scheidungsgrund ist nach § 1565 Abs. 1 BGB das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 BGB. Dabei wird für die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, die Trennung, i.d.R. eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr ve...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung

Rz. 10 Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _____ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Frau _____ – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmächtigter: R...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 15 Familienrecht / aa) Allgemeines

Rz. 687 § 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffendmehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 5. Muster: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug

Rz. 47 Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, ...mehr