Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Muster: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Rz. 340 Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitungmehr

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FF 01/2019, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten

Joseph Salzgeber2018, 120 Seiten, 49 EUR, C.H. Beck Verlag Als Fachanwalt für Familienrecht, der fast ausschließlich forensisch tätig ist, fragt man sich, ob man der richtige Adressat für ein solches Buch ist. Denn gemeinhin befasst man sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, wie sie beispielsweise von Splitt, FF 2018, 51 ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VIII. Muster: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge

Rz. 563 Muster 22.43: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge Muster 22.43: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1696 Abs. 1 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Die formellen Scheidungsvoraussetzungen

Rz. 222 Die Regelungen zu den Verfahren in Ehesachen finden sich in den §§ 121–150 FamFG. Diese Ehesachen unterliegen im Wesentlichen nicht den Vorschriften des allgemeinen Teils des FamFG, sondern gem. § 113 Abs. 1 FamFG den Regelungen der ZPO. Die Vorschriften in den §§ 121 ff. FamFG gehen den Regelungen der ZPO allerdings vor. Zu den Ehesachen gehören die Verfahren auf Sc...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 2 Anmerkung

Mit dieser ersten höchstrichterlichen Entscheidung zur Ausstrahlung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf andere Rechtsbereiche hat es der BGH abgelehnt, dem in die Ehe zweier Frauen hineingeborenen Kind die Ehefrau seiner Mutter kraft Abstammungsrechts als weiteren Elternteil zuzuordnen. Es ging um ein Personenstandsverfahren, das den Antrag der Ehefrau de...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 3. Vorteile von Umgangskontakten

Der Umgang des Kindes mit den Eltern dient, wie bereits angeführt, nach juristischer Auffassung einer gedeihlichen Entwicklung des Kindes und gibt dem betreffenden Elternteil die Gelegenheit, sich ein auf persönlichen Erfahrungen und Kontakten beruhendes Bild vom Kind zu machen – gleichgültig welchen Alters – und darüber hinaus auch mit dem Kind in telefonischem, brieflichem...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / II. Anfechtung von Kostenentscheidungen

Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Kostenentscheidungen beschäftigen die Familiensenate der Oberlandesgerichte in erheblichem Umfang. Leider ist die Anfechtung von Kostenentscheidungen bei Familiensachen nach dem FamFG unnötig kompliziert und zum Teil widersprüchlich geregelt. Bei der Frage der Anfechtbarkeit von Kostentscheidungen im Rahmen des FamFG ist zwischen ...mehr

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ZErb 12/2018, Keine Anhörun... / Aus den Gründen

(...) In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Soweit sich die Beschwerde vom 7.8.2018 gegen die Zwischenverfügung vom 19.4.2018 insgesamt richtet, also ausdrücklich auch gegen die in Ziff. 1 der Zwischenverfügung an den Antragsteller gerichtete Aufforderung der Grundbuchrechtspflegerin, maßgebliche Beweggründe einer vollentgeltlichen Verfügung substantiiert darzulegen, ...mehr

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FF 12/2018, Paritätisches W... / 1 Gründe:

[1] I. Die Kindeseltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre am […] 2015 geborene Tochter A. Die Kindeseltern waren seit 2011 zusammen und haben am […] 2016 die Ehe miteinander geschlossen. Seit dem […] 2017 leben sie getrennt voneinander, nachdem die Kindesmutter ohne Absprache mit dem Kindesvater zusammen mit der gemeinsamen Tochter aus der gemeinsamen Ehew...mehr

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ZErb 11/2018, Internationales und Europäisches Familienrecht

Rainer Hausmann C. H. Beck, 2. Aufl., München 2018, 1744 Seiten, 299 EUR ISBN: 978-2-406-71027-8 Familiensachen mit Auslandsbezug häufen sich in der praktischen Rechtsanwendung mit dem zunehmenden Zu- und Wegzug von Menschen, die ihren Wohnsitz von einem Staat in einen anderen verlagern. So auch in Deutschland. Die EU verfolgt schon seit längerer Zeit das Ziel, gemeinsame famil...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Auseinandersetzungsvollstreckung bei minderjährigen Abkömmlingen

Rz. 121 Die Anordnung für die erste Variante ist relativ einfach, wenn die Ergänzungspflegschaft für die Auseinandersetzung in Kauf genommen wird. Die Testamentsvollstreckung kann dabei ausschließlich für den Fall angeordnet werden, dass ein Ehegatte den anderen überlebt. Muster 10.22: Testamentsvollstreckung für den ersten Erbfall Muster 10.22: Testamentsvollstreckung für de...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / aa) Zu LS 1

Zur – bisher umstrittenen – Einordnung als Sorge- oder Umgangsregelung hält sich das Gericht zurück und trifft lediglich folgende Aussage: Zitat "Nach zutreffender Auffassung enthält das Gesetz keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Ob auf entsprechenden Antr...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Vorab zum Aspekt Rechtsschutz

Noch im Sommer 2016 sprach sich das Oberlandesgericht München[8] dafür aus, ein Wechselmodell als sorgerechtliche Regelung anzusehen. In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung führt das OLG aus: Zitat "Der Senat folgt der Ansicht, die – sofern überhaupt die Zulässigkeit der Anordnung des Wechselmodells bejaht wird, was hier nicht entschieden werden muss – diese Anordnung ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Weiter bestehendes gemeinsames Sorgerecht

Rz. 282 Die Eltern minderjähriger Kinder bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden, § 1671 BGB.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Gemeinsames Sorgerecht

Rz. 277 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Ist der Überlebende z.B. aufgrund eines Ber...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 276 Zwei Bereiche mit familienrechtlichem Bezug sind im Testamentsrecht von praktischer Bedeutung: Zum einen der Eingriff in elterliche Vermögensverwaltungsrechte. Nach Scheidung einer Ehe wird nicht selten der Wunsch an den Berater herangetragen, eine Regelung zu finden, die verhindert, dass das Vermögen, das die gemeinschaftlichen Kinder erben werden, nicht vom geschied...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (5) Aufhebung einer Vaterschaftsfeststellungsentscheidung

Rz. 219 Die Abänderungsmöglichkeit einer Vaterschaftsfeststellungsentscheidung ist in § 185 FamFG geregelt. Damit soll ermöglicht werden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse noch nach Abschluss des Erst-Prozesses verwerten zu können.[196] Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Kindschaftssachen

Rz. 175 Nicht selten sind mehrere auf die Kinder bezogene Anträge im FG-Verfahren gleichzeitig anhängig: Beide Eltern wollen jeder die Alleinsorge oder jeder das Aufenthaltsbestimmungsrecht; der eine will das Umgangsrecht geregelt haben, der andere möchte, dass es vollständig ausgeschlossen wird; der eine will die elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmung und verlangt Herausgab...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die Voraussetzungen der Beiordnung

Rz. 48 Die Bewilligung und Beiordnung sind meistens aber nicht immer miteinander verbunden. Es gibt Bewilligung ohne Beiordnung. § 121 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG sieht vor, dass der Anwalt in Verfahren, in denen anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist, nur unter den Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 ZPO und nur auf Antrag beigeordnet wird. Für die selbstständigen V...mehr

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FF 9/2018, Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts für 15 bzw. 17 Jahre alte Jugendliche auf die Mutter

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, 2; BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 1 BVerfG (1. Senat 2. Kammer), Nichtannahmebeschl. v. 22.3.2018 – 1 BvR 399/18 (OLG Karlsruhe) Anmerkung Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FF 2018, 247. Bedauerlicherweise ist dort eine bereits zuvor veröffentlichte Anmerkung (zu BGH v. 16.12.2016 – XII ZB 345/16, FF 2017, 172) anstelle der zugehörigen und i...mehr

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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FF 9/2018, Verfahrensbeista... / 1 Gründe:

[1] I. Die weiteren Beteiligten zu 1 und 2 streiten als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern über die Befugnis zur Beauftragung eines Rechtsanwalts für die betroffenen Kinder in Sorge- und Umgangsverfahren. [2] Die Eltern schlossen 2004 die Ehe, die seit 2014 rechtskräftig geschieden ist. Aus der Ehe sind die im März 2004 und Februar 2007 geborenen betroffenen Kinder hervorgegan...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / I. Kein Beschwerderecht gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft beim Wechselmodell

In der Anordnung der Ergänzungspflegschaft liegt ein Eingriff in das Sorgerecht der Eltern; sie sind daher grundsätzlich beschwerdeberechtigt. Dies gilt indes nicht, wenn die Eltern ein paritätisches Wechselmodell praktizieren. In diesem Fall fehlt es verfahrensrechtlich an einer "Obhut" i.S.v. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB, sodass keiner der Eltern Kindesunterhaltsansprüche gegen ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 3. Schutzpflicht nach Art. 8 EMRK

Zwar hat speziell in den Umgangs- und Sorgerechtsfällen, in denen der EGMR eine Konventionsverletzung wegen überlanger Verfahrensdauer bejahte, häufig auch die Gewährleistung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eine Rolle gespielt, ohne allerdings unbedingt entscheidungstragend zu werden. Im Mittelpunkt stand diese Gewährleistung jedoch in den...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. [2] 1.a) Der Beschwerdeführer ist Vater einer erwachsenen Tochter und zweier minderjähriger Kinder, eines im Jahr 2004 geborenen Sohnes und einer im Jahr 2007 geborenen Tocht...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 1. Übersicht

In dem Zeitraum von 2014 bis 2017 hat es ausweislich der vorerwähnten Berichte des BMJV insgesamt 23 Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts, namentlich in Kindschaftssachen, gegeben, die der EGMR im Sinne der jeweiligen Beschwerdeführer entschieden hat, regelmäßig anders als das BVerfG, das die entsprechenden Verfassungsbeschwerden zuvor lediglich durch Nichtannahm...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 5. Die Stichtagsregelung nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz

Während sich im Fall "Zaunegger" (siehe vorstehend Ziff. 4) der Konflikt zwischen dem BVerfG und dem EGMR allein deshalb im Rahmen hielt, weil das BVerfG in seine Rechtsprechung bereits eine Art "Sollbruchstelle" für den Fall eingebaut hatte, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht so entwickeln sollten, wie man das bei der Schaffung des gemeinsamen Sorgerechts angeno...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts für 15 bzw. 17 Jahre alte Jugendliche auf die Mutter

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, 2; BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Leitsatz 1. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil oberste Richtschnur. Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger ...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für seine beiden 15- beziehungsweise 17-jährigen Söhne. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Söhne, die seit der Trennung ihrer Eltern im September 2014 bei der Mutter leben und jeglichen Kontakt mit ihrem Vater strikt ablehnen. Zwischen den E...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / Leitsatz

1. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil oberste Richtschnur. Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen. Sorgerechtsentscheidungen müssen daher den Wi...mehr

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FF 6/2018, Unbefugte Veröff... / V. Vertretung des Kindes vor Gericht

Steht dem Elternteil, der gegen eine Veröffentlichung vorgeht, das alleinige Sorgerecht zu, kann er das Kind auch im gerichtlichen Verfahren vertreten (§ 1629 Abs. 1 S. 1).[31] Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder bei Alleinsorge des das Recht des Kindes verletzenden Elternteils ist für eine Verfolgung von Ansprüchen eine entsprechende Sorgerechtsregelung erforderlich;[32]...mehr

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FF 6/2018, Unbefugte Veröff... / IV. Rechtsweg

Soweit Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, gegen den Betreiber des Internetdienstes geltend gemacht werden sollen (siehe oben III.), sind selbstverständlich die allgemeinen Zivilgerichte zuständig. Soweit das Sorgerecht betreffende Vorfragen zu klären sind (siehe oben II., unten V.), ist dies eine vom Familiengericht zu entscheidende Kindschaftssache (§ 151 Nr. 1, 5 Fam...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / b) Umgangsrecht

Speziell den mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Beziehungsabbruch[51] zwischen Großeltern und Enkeln hatte der Gesetzgeber im Blick, als er mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 auch für Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln begründete (§ 1685 Abs. 1 BGB). Nach überwiegender Auffassung hatten Großeltern zuvor für fast 100 Jahre kein eigenes Verk...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FF 6/2018, Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Nach Artikel 6 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Evaluierung der durch das genannte Gesetz geänderten sorgerechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des eingefügten § 155a des Gesetzes über das ...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 5. Grenzen

Verstärkt würden diese Unzuträglichkeiten noch, wenn einer im Schrifttum vertretenen Meinung zu folgen wäre, wonach die Partei im Zivilprozess nicht zu einer wahrheitsgemäßen Erklärung verpflichtet sein soll, wenn ihr diese zur Unehre gereichen oder die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit herbeiführen würde.[33] Die dem zugrunde liegende Gleich...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 5. Maß des Unterhalts

Die Angleichung des Anspruchs aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten stößt, wie schon angedeutet, auf Grenzen. Der wichtigste Punkt betrifft das Maß des Unterhalts (Bedarf). Der Verweisung auf § 1610 Abs. 1 BGB entnimmt die Rechtsprechung, dass sich der angemessene Unterhalt der Mutter allein nach ihrer Lebensstellung richtet. Das gilt ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zeichnungsberechtigung

Rz. 502 Sind Mutter und Vater verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei Minderjährigen ist der Vergleich von beiden Erziehungsberechtigten zu genehmigen (gemeinschaftliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB), bei Halbwaisen vom überlebenden Elternteil (§§ 1680 Abs. 1, 1681 BGB). Rz. 503 Auch unverheiratete Paare können das gemeinsame Sorgerecht bekomme...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / gg) Ausländische Elternteile

Rz. 571 Bei Verletzten mit nicht-deutschen Elternteilen ist u.U. bei der Bestimmung der gesetzlichen Vertretung das internationale Privatrecht (IPR) mit heranzuziehen.[486] Rz. 572 Kommt bei der Beurteilung eines Sachverhaltes die Anwendung ausländischen Rechtes in Betracht, ist das deutsche internationale Privatrecht von Amts wegen anzuwenden.[487] Rz. 573 Welches Recht auf d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Schadenaufnahme (Übersicht)

Rz. 234 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 285 ff., § 6 Rdn 170 ff. Rz. 235 Übersicht 2.11: Informationen154mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / Leitsatz

1. Die Vorschriften über die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde (§§ 155b, 155c FamFG) sind analog auf Sorgerechts- und Umgangsverfahren anwendbar, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anhängig waren. 2. Zur Beurteilung der Frage, ab wann eine V...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.1 Beschränkung der elterlichen Vermögenssorge

Die Vermögenssorge ist ein Teil der elterlichen Sorge gem. § 1626 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB, die grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinschaftlich obliegt. Davon werden alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen umfasst. Dabei sind die Eltern grundsätzlich zu unentgeltlicher Verwaltung des Kindesvermögens verpflichtet. Die Eltern vertreten gem. § 1629 Abs. 1 BGB insoweit ...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 5.3 Art der Unterhaltsgewährung und Bestimmungsrecht

Hinsichtlich des Unterhalts wird zwischen dem Naturalunterhalt, der die materiellen Bedürfnisse, wie z. B. Nahrung, Kleidung, Ausbildungsmaterial, Spielsachen etc. betrifft, dem Betreuungsunterhalt, der die Leistungen für die Pflege und Erziehung des Kindes beinhaltet, z. B. Kochen, Waschen, Bügeln, Lernen etc., und dem Barunterhalt durch Geldzahlung unterschieden. Im Unterha...mehr