Rainer Hausmann

C. H. Beck, 2. Aufl., München 2018, 1744 Seiten, 299 EUR

ISBN: 978-2-406-71027-8

Familiensachen mit Auslandsbezug häufen sich in der praktischen Rechtsanwendung mit dem zunehmenden Zu- und Wegzug von Menschen, die ihren Wohnsitz von einem Staat in einen anderen verlagern. So auch in Deutschland. Die EU verfolgt schon seit längerer Zeit das Ziel, gemeinsame familienrechtliche Vorschriften zu erlassen, damit EU-Bürger in der Wahrnehmung ihrer Rechte nicht deshalb eingeschränkt sind, nur weil sie in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben, oder weil sie im Laufe ihres Lebens von einem Mitgliedstaat in einen anderen umziehen, dort heiraten, geschieden werden, Unterhalt für sich oder ihre Kinder reklamieren, um das Sorgerecht kämpfen oder adoptieren – bzw. entsprechende familienrechtliche Ansprüche auch grenzüberschreitend durchzusetzen versuchen. Der europäische Gesetzgeber hat diesem Anliegen bereits durch den Erlass diverser Verordnungen zum Familienrecht Rechnung getragen. Den mit einer zunehmenden Mobilität der Menschen einhergehenden Problemstellungen familienrechtlicher Art hat sich gleichermaßen aber auch die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht angenommen und eine ganze Reihe einschlägiger Konventionen (Übereinkommen) beschlossen.

Die zweite Auflage des Hausmanns bietet eine Gesamtkommentierung aller einschlägigen Regelungen des für Deutschland relevanten Internationalen und Europäischen Familienrechts und geht damit über das in der Erstauflage behandelte Internationale Scheidungsrecht weit hinaus. Die auf das Wesentliche beschränkte Kommentierung der einschlägigen Regelungen stellt die Rechtsprechung in den Vordergrund. Der Kommentator hat vor allem die einschlägige Judikatur des EuGH zum EU-Verordnungsrecht verdienstvoller Weise vollständig ausgewertet. Meinungsstreite in der Literatur wurden im Wesentlichen auf solche Problemstellungen beschränkt, die die Rechtsprechung bislang noch nicht entschieden hat. Aktuelle Literaturübersichten sind zur Vertiefung einem jeden Abschnitt vorangestellt.

Der Kommentar schlägt eine übersichtliche und gut verständliche Schneise durch das Dickicht des Internationalen und Europäischen Familienrechts, das sich selbst für Fachleute in ein nur noch schwer durchschaubares Regelgeflecht entwickelt hat. Der Aufbau der gesamten Kommentierung folgt durchgängig einer wohldurchdachten Struktur – einem stringenten und übersichtlichen System, das dem Leser das Auffinden der komplex vernetzten und verstreut in unterschiedlichen Rechtstexten normierten Regelungen erleichtert: Zunächst erfolgt eine Differenzierung der behandelten Materie in Bezug auf internationale Familiensachen im Erkenntnisverfahren (erster Teil, nämlich Ehesachen, Güterrechtssachen, Unterhaltssachen, Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs-, Haushalts- und Gewaltschutzsachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Lebenspartnerschaftssachen und Betreuungssachen), die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (zweiter Teil, nämlich Ehesachen, Güterrechtssachen, Unterhaltssachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Lebenspartnerschaftssachen, sonstige Familiensachen und Betreuungssachen) und die internationale Zusammenarbeit der Gerichte und Behörden in Familiensachen (dritter Teil, nämlich Unterhaltssachen, Kindschaftssachen, Adoptionssachen und Betreuungssachen) – nebst einem Textanhang (vierter Teil), der die Erwägungsgründe zu den kommentierten EU-Verordnungen wiedergibt. Innerhalb des ersten Teils wird dann folgerichtig in Bezug auf die jeweils behandelten familienrechtlichen Regelungsmaterien noch einmal differenziert in die Blöcke "Internationale Zuständigkeit" und "Internationales Privatrecht". Eine weitere Unterscheidung innerhalb der beiden genannten Blöcke (ebenso wie im zweiten Teil), der die Gesamtdarstellung durchgängig folgt, ist folgendes Raster: Nach einer kurzen Einführung werden zunächst das einschlägige EU-Recht bzw. das relevante Staatsvertragsrecht (ggf. differenziert in multi- und bilaterale Staatsverträge) kommentiert, bevor anschließend das autonome Kollisions- oder Verfahrensrecht erläutert wird (wobei im zweiten Teil bei unterschiedlichen Regelwerken auch die Prüfungsreihenfolge aufgezeigt wird).

So vereint der Kommentar das gesamte vom europäischen Gesetzgeber gesetzte Recht (EuEheVO, EuUntVO, Rom III-VO, EuSchutzMVO sowie auch schon die ab dem 19.1.2019 geltenden EuGüVO und EuPartVO) mit den familienrechtlich einschlägigen staatsvertraglichen Übereinkommen (HAdoptÜ, KSÜ, ErwSÜ, HUP, HUntÜ, HUntVÜ, HKÜ, HKUntÜ, HKUntVÜ, EuSorgeRÜ, LugÜ 2007, MSA und UNUntGÜ) und dem vom deutschen Gesetzgeber zur Ausführung der genannten EU-Verordnungen und Staatsverträge verabschiedeten nationalen Regelwerk (z. B. IntFamRVG, AÜG, Rom III-Anpassungsgesetz, EuGewSchVG, AdÜbAG oder ErwSÜAG). Auch das autonome deutsche Kollisionsrecht im EGBGB wird – soweit es durch die Rom III-VO nicht verdrängt wird – kommentiert, ebenso wie das au...

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