Steht dem Elternteil, der gegen eine Veröffentlichung vorgeht, das alleinige Sorgerecht zu, kann er das Kind auch im gerichtlichen Verfahren vertreten (§ 1629 Abs. 1 S. 1).[31] Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder bei Alleinsorge des das Recht des Kindes verletzenden Elternteils ist für eine Verfolgung von Ansprüchen eine entsprechende Sorgerechtsregelung erforderlich;[32] die Ausführungen zur Einwilligung des Kindes (siehe oben II.) gelten insoweit entsprechend.

Autor: Winfrid Burger , Vors. Richter am OLG, Zweibrücken

FF 6/2018, S. 243 - 245

[31] So in dem vom AG Menden NJW 2010, 1614 entschiedenen Fall.
[32] Dies war unmittelbar Gegenstand der die gemeinsame elterliche Sorge betreffende Entscheidung des AG Stolzenau FamRZ 2018, 35.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge