Informationen zu |
Aspekte |
Verletzungsfall |
Tötungsfall |
Schadenhergang |
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Haftung und etwaige Mitverantwortung der Unfallbeteiligten. |
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Besichtigung der Unfallörtlichkeit. |
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Weitere Haftpflichtige? |
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Gesamt- oder Einzelschuld? |
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Bestehen von gesetzlichem Unfallversicherungsschutz? |
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versicherungsrechtliche Aspekte (Durchsetzung von Haftungs- und Drittleistungsansprüchen) |
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Aufklärung der Vermögenslage des Schadenersatzpflichtigen
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Eigenes Vermögen? |
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Bestehen einer Haftpflichtversicherung? |
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In welchem Umfang? |
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Vorleistungspflicht einer Pflichtversicherung bei fehlender Deckung? |
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Einbindung in ein Drittversorgungssystem? |
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Welches? |
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Einbindung in ein Drittversorgungssystem? |
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Welches? |
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persönliche Verhältnisse |
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Information, in welchem familiären/sozialen Verhältnis der Geschädigte (Anspruchsteller) zum Schädiger steht (Angehörigenprivileg), wobei nach § 86 VVG auch die wohnlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden. |
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Geburtsland/Geburtsort |
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persönliche Verhältnisse |
verletzte Person:
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Alter (Geburtsdatum) |
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Geburtsland/Geburtsort |
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Beruf (frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf) |
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Familienstand (verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden) |
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Kinder |
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Haushaltsumfang |
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soziales Verhältnis des Geschädigten zum (bzw. zu einem der) Schädiger |
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verstorbene Person:
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Alter (Geburtsdatum) |
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Geburtsland/Geburtsort |
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Beruf (frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf) |
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Familienstand (verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden) |
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Kinder |
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Haushaltsumfang |
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soziales Verhältnis des Geschädigten zum (bzw. zu einem der) Schädiger |
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Informationen zum familiären/sozialen Umfeld, soweit zum Schadenvolumen erforderlich. |
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hinterbliebener Partner (Witwe, Witwer, eingetragener Partner):
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Alter (Geburtsdatum) |
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Geburtsland/Geburtsort |
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Beruf (frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf) |
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eigene Rentenberechtigung |
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persönliche Verhältnisse |
bei Kinderunfall:
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Sorgerecht/Vertretungsberechtigung |
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Eintritt der Volljährigkeit (Notwendigkeit Betreuung/Vormundschaft, Fortbestand der Inkassovollmacht pp.) |
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etwaige Kinder:
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Alter (Geburtsdatum) |
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Geburtsland/Geburtsort |
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Beruf bzw. Ausbildungsstand |
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Sorgerecht |
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Familienstand (verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden) |
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weitere unterhaltsberechtigte Personen (z.B. geschiedene Ehegatten):
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Alter (Geburtsdatum) |
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Geburtsland/Geburtsort |
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Beruf (frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf) |
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Familienstand (verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden) |
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gesundheitliche Verhältnisse |
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schädigungskausale Verletzungen |
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Vorerkrankungen |
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restliche Lebenserwartung |
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mögliche Spätfolgen |
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kausaler Todesfall |
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Vorerkrankungen |
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restliche Lebenserwartung (hypothetisch für den Verstorbenen ermittelt) |
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wirtschaftliche Verhältnisse |
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Zur Berechnung des Verdienstausfalles sollten Einkommensteuerbescheide bzw. Gehaltsbescheinigungen des Verletzten für einen Zeitraum von 3–5 Jahren vor dem Schadenfall beigezogen werden. |
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Für künftige Ansprüche (z.B. bei Verletzung von Kindern) sind Tatsachen zur Prognosebildung beizubringen. |
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Zur Berechnung des Barunterhaltes empfiehlt es sich, wie bei der Verdienstausfallberechnung Einkommensteuerbescheide bzw. Gehaltsbescheinigungen des Getöteten für einen Zeitraum von 3–5 Jahren vor dem Schadenfall beizuziehen. |
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Einkommensnachweise der Unterhaltsberechtigten sind beizubringen. |
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Versorgungsträger, Drittleistungsträger |
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In welches Versorgungssystem war der Geschädigte/Anspruchsberechtigte im Unfallzeitpunkt eingebunden? In welches System ist er aktuell eingebunden? Hat es zwischenzeitliche Veränderungen gegeben? Bestanden frühere Versorgungsbeziehungen (Ausbildung, Tätigkeit im Ausland)? |
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Von wem werden aufgrund des Schadenfalles (Verletzung, Sterbefall) Leistungen erbracht? |
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Sind bereits Anträge gestellt worden? Bei welchen Trägern? Mit welchem Ziel? |
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Ist über Anträge bereits (rechtskräftig) entschieden? |
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Ausländer:
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Nachfrage nach früherer Mitgliedschaft in einer ausländischen sozialversicherungsähnlichen Versorgung. |
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Ausländerrechtliche Stellung (Aufenthaltsrecht)? |
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Stand eines Asylverfahrens? |
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Die vollständigen Renten- und Leistungsbescheide sämtlicher Drittleistungsträger sind vorzulegen. |
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Aufklärung der Anspruchssituation des Verletzten gegenüber Drittleistungsträgern aus eigener Vorsorge. |
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Aufklärung der Anspruchssituation der Hinterbliebenen gegenüber Drittleistungsträgern aus eigener Vorsorge des Verstorbenen. |
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Aufklärung der Anspruchssituation der Hinterbliebenen aufgrund eigener Rechtsstellung im späteren Verlaufe der Schadenabwicklung. |
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Rechtsnachfolge |
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(regelmäßig wiederkehrende) Prüfung der Aktivlegitimation. |
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Feststellungen zu Todeszeitpunkt und Erbfolge:
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Feststellung der Erbfolge. |
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Soweit Ansprüche mit den Erben abzuwickeln sind, kann (im Einzelfall) geboten sein, den Erbschein einzusehen. |
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Rechtsnachfolge |
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Zuständigkeitsbegründung und/oder Zuständigkeitswechs... | |