Rz. 234

 

Hinweis

Siehe auch § 1 Rdn 285 ff., § 6 Rdn 170 ff.

 

Rz. 235

 

Übersicht 2.11: Informationen154

Informationen zu Aspekte
Verletzungsfall Tötungsfall
Schadenhergang
Haftung und etwaige Mitverantwortung der Unfallbeteiligten.[154]
Besichtigung der Unfallörtlichkeit.[155]
Weitere Haftpflichtige?
Gesamt- oder Einzelschuld?
Bestehen von gesetzlichem Unfallversicherungsschutz?[156]
versicherungsrechtliche Aspekte (Durchsetzung von Haftungs- und Drittleistungsansprüchen)

Aufklärung der Vermögenslage des Schadenersatzpflichtigen

Eigenes Vermögen?
Bestehen einer Haftpflichtversicherung?
In welchem Umfang?
Vorleistungspflicht einer Pflichtversicherung bei fehlender Deckung?
Einbindung in ein Drittversorgungssystem?
Welches?
Einbindung in ein Drittversorgungssystem?
Welches?
persönliche ­Verhältnisse
Information, in welchem familiären/sozialen Verhältnis der Geschädigte (Anspruchsteller) zum Schädiger[157] steht (Angehörigenprivileg), wobei nach § 86 VVG auch die wohnlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden.[158]
Geburtsland/Geburtsort[159]
persönliche ­Verhältnisse

verletzte Person:

Alter

(Geburtsdatum)

Geburtsland/Geburtsort

Beruf

(frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf)

Familienstand

(verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden)

Kinder
Haushaltsumfang
soziales Verhältnis des Geschädigten zum (bzw. zu einem der) Schädiger

verstorbene Person:

Alter

(Geburtsdatum)

Geburtsland/Geburtsort

Beruf

(frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf)[160]

Familienstand

(verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden)

Kinder
Haushaltsumfang
soziales Verhältnis des Geschädigten zum (bzw. zu einem der) Schädiger
 

Informationen zum familiären/sozialen Umfeld,

soweit zum Schadenvolumen erforderlich.

hinterbliebener Partner (Witwe, Witwer, eingetragener Partner):

Alter

(Geburtsdatum)

Geburtsland/Geburtsort

Beruf

(frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf)[161]

eigene Rentenberechtigung[162]
persönliche ­Verhältnisse

bei Kinderunfall:

Sorgerecht/Vertretungsberechtigung
Eintritt der Volljährigkeit (Notwendigkeit Betreuung/Vormundschaft, Fortbestand der Inkassovollmacht pp.)

etwaige Kinder:

Alter

(Geburtsdatum)

Geburtsland/Geburtsort[163]
Beruf bzw. Ausbildungsstand
Sorgerecht

Familienstand

(verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden)

   

weitere unterhaltsberechtigte Personen (z.B. geschiedene Ehegatten):

Alter

(Geburtsdatum)

Geburtsland/Geburtsort

Beruf

(frühere Tätigkeit, beruflicher Vorlauf)[164]

Familienstand (verheiratet, ledig, getrennt lebend, geschieden)
gesundheitliche Verhältnisse
schädigungskausale Verletzungen
Vorerkrankungen
restliche Lebenserwartung[165]
mögliche Spätfolgen
kausaler Todesfall
Vorerkrankungen[166]
restliche Lebenserwartung (hypothetisch für den Verstorbenen ermittelt)[167]
wirtschaftliche Verhältnisse
Zur Berechnung des Verdienstausfalles sollten Einkommensteuerbescheide bzw. Gehaltsbescheinigungen[168] des Verletzten für einen Zeitraum von 3–5 Jahren vor dem Schadenfall beigezogen werden.
Für künftige Ansprüche (z.B. bei Verletzung von Kindern) sind Tatsachen zur Prognosebildung beizubringen.
Zur Berechnung des Barunterhaltes empfiehlt es sich, wie bei der Verdienstausfallberechnung Einkommensteuerbescheide bzw. Gehaltsbescheinigungen des Getöteten für einen Zeitraum von 3–5 Jahren vor dem Schadenfall beizuziehen.
Einkommensnachweise der Unterhaltsberechtigten sind beizubringen.
Versorgungsträger, Drittleistungsträger

In welches Versorgungssystem war der Geschädigte/Anspruchsberechtigte[169] im Unfallzeitpunkt eingebunden?[170]

In welches System ist er aktuell eingebunden?

Hat es zwischenzeitliche Veränderungen gegeben?

Bestanden frühere Versorgungsbeziehungen (Ausbildung, Tätigkeit im Ausland)?

Von wem werden aufgrund des Schadenfalles (Verletzung, Sterbefall) Leistungen erbracht?

Sind bereits Anträge gestellt worden?

Bei welchen Trägern?

Mit welchem Ziel?

Ist über Anträge bereits (rechtskräftig) entschieden?

Ausländer:[171]

Nachfrage nach früherer Mitgliedschaft in einer ausländischen sozialversicherungsähnlichen Versorgung.
Ausländerrechtliche Stellung (Aufenthaltsrecht)?
Stand eines Asylverfahrens?
Die vollständigen Renten- und Leistungsbescheide sämtlicher Drittleistungsträger sind vorzulegen.
Aufklärung der Anspruchssituation des Verletzten gegenüber Drittleistungsträgern aus eigener Vorsorge.
Aufklärung der Anspruchssituation der Hinterbliebenen gegenüber Drittleistungsträgern aus eigener Vorsorge des Verstorbenen.
Aufklärung der Anspruchssituation der Hinterbliebenen aufgrund eigener Rechtsstellung im späteren Verlaufe der Schadenabwicklung.
Rechtsnachfolge
(regelmäßig wiederkehrende) Prüfung der Aktivlegitimation.

Feststellungen zu Todeszeitpunkt und Erbfolge:

Feststellung der Erbfolge.
Soweit Ansprüche mit den Erben abzuwickeln sind, kann (im Einzelfall) geboten sein, den Erbschein[172] einzusehen.[173]
 
Rechtsnachfolge
Zuständigkeitsbegründung und/oder Zuständigkeitswechs...

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