Rz. 276

Zwei Bereiche mit familienrechtlichem Bezug sind im Testamentsrecht von praktischer Bedeutung:

Zum einen der Eingriff in elterliche Vermögensverwaltungsrechte. Nach Scheidung einer Ehe wird nicht selten der Wunsch an den Berater herangetragen, eine Regelung zu finden, die verhindert, dass das Vermögen, das die gemeinschaftlichen Kinder erben werden, nicht vom geschiedenen Ehepartner verwaltet wird. Wird der Mandant darüber aufgeklärt, dass der geschiedene Partner Vermögenseinkünfte des Kindes gemäß § 1649 Abs. 2 BGB u.U. für seinen eigenen Unterhalt verwenden kann, so wird meistens der Wunsch geäußert, dies auszuschließen.

Zum anderen die Benennung von Vormündern, §§ 1776, 1777 BGB, und Pflegern für minderjährige Kinder, weil die Eltern oftmals den Wunsch innehaben, dass im Falle ihres Todes eine bestimmte Person bzw. eine bestimmte Person eben nicht das Sorgerecht für ihr Kind erhält.

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