Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.4 Sorgerecht für nicht eheliche Väter

Das Familiengericht kann auf Antrag die elterliche Sorge ganz oder zum Teil – auch gegen den Willen der Mutter – gemeinsam übertragen, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.[1] Dies soll vermutet werden, wenn der andere Elternteil Gründe vorträgt, die einer Übertragung der gemeinsamen Sorge[2] entgegenstehen, und solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich si...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 3. Haftung von Erben, Totenfürsorgeberechtigten und Unterhaltspflichtigen

Rz. 53 Für die Bestattungskosten haftet gem. § 1968 BGB der Erbe. Einen Anspruch gegen den Erben haben nur Bestattungsberechtigte oder Bestattungsverpflichtete.[124] Bei Erbenmehrheit trifft die Pflicht zur Kostentragung die Erbengemeinschaft.[125] Insoweit sind die Miterben als Gesamtschuldner auf Erstattung von Beerdigungskosten zu verklagen;[126] wird nur einer der Erben ...mehr

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Organe der Genossenschaft / 3.3.7 Persönliche Teilnahme, Stimmvollmacht und gesetzliche Vertretung

Rz. 903 Das Genossenschaftsmitglied "soll" sein Stimmrecht "persönlich" ausüben (§ 43 Abs. 4 Satz 1 GenG). Stimmrecht und Teilnahmerecht hängen jedoch zusammen, da in der Regel bei persönlicher Anwesenheit in der Versammlung abgestimmt wird. So ist auch der Wortlaut des Gesetzes zu verstehen: als Apell, da das Abstimmungsverhalten des Mitglieds durch die vorherige Diskussion...mehr

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FF 06/2023, Erfolglose Verf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und auf Gewährung von Prozesskostenhilfe verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die mit einer Fremdunterbringung einhergehende vorläufige Entziehung weiter Teile des Sorgerechts für drei Kinder. I. [2] 1. Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer ist der Vater von drei im Februar 2016, im März 2017 und ...mehr

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FF 06/2023, Erfolglose Verf... / Leitsatz

1. Eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf. Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff lediglich unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Einkommensgrenzen

Gesamteinkommen + 50 % Das Programm kann trotz Nutzungsvoraussetzungen nicht von jedem Eigentümer oder Erbbauberechtigten beantragt werden. Es werden nur Haushalte gefördert, deren Gesamteinkommen die im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz[1] geregelten Einkommensgrenzen um nicht mehr als 50 % überschreiten. Wie erwähnt ist das Gesamteinkommen eines Haushalts für die Berech...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.2 Einkommensgrenze

Gesamteinkommen + 70 % Das Programm kann trotz Nutzungsvoraussetzungen nicht von jedem Eigentümer oder Erbbauberechtigten beantragt werden. Es werden nur Haushalte gefördert, deren Gesamteinkommen die im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) geregelten Einkommensgrenzen um nicht mehr als 70 % überschreiten. Das Gesamteinkommen bildet dabei die Summe aller Einkommen...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / B. Sorgerecht

I. Art. 8 EMRK Zunächst sollen zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angesprochen werden, die für die nationale Praxis von Interesse sein dürften. In einem Urt. v. 10.11.2022 hat der EGMR eine Verletzung des Rechts auf Familienleben der Kindesmutter nach Art. 8 EMRK festgestellt, weil die nationalen Gerichte dieser das Sorgerecht wegen "mangelnd...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / I. Art. 8 EMRK

Zunächst sollen zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angesprochen werden, die für die nationale Praxis von Interesse sein dürften. In einem Urt. v. 10.11.2022 hat der EGMR eine Verletzung des Rechts auf Familienleben der Kindesmutter nach Art. 8 EMRK festgestellt, weil die nationalen Gerichte dieser das Sorgerecht wegen "mangelnder Kooperation...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / VI. § 1685 BGB

Das OLG Karlsruhe hat erklärt, dass der Umgang mit den Großeltern regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes diene, wenn die Kindeseltern den Umgang vehement verweigern und das Kind dadurch in Loyalitätskonflikte gerät. Dies soll auch gelten, wenn eine tragfähige Bindung zwischen dem Kind und den Großeltern besteht.[59]mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / IV. § 1671 BGB

In einer Entscheidung vom 29.3.2022[28] hat der 10. Familiensenat des OLG Brandenburg in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH[29] entschieden, dass die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil nach § 1671 BGB entbehrlich machen kann, soweit sie dem bevollmäch...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / VIII. Sonstiges

Mit einer Entscheidung vom 25.1.2023[63] führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung fort, wonach die Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung nur dann für das Kindeswohl erforderlich ist, wenn gewichtige, über die mit der Einbeziehung des Kindes in die Stieffamilie verbundene typische Interessenlage hinausgehende Gründe hierfür vorliegen.[64] Hingegen gibt der BGH se...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / II. §§ 1666, 1666a BGB, § 1632 BGB

Auch im Jahr 2022 hat das BVerfG einige auch für die Praxis relevante Entscheidungen zu kinderschutzrechtlichen Maßnahmen im Sorgerecht erlassen. Wie schon 2021,[3] ging es auch im Jahr 2022 um den Schutzanspruch des Kindes gegenüber dem Staat bei einer beabsichtigten Rückführung zu seinen leiblichen Eltern.[4] Hintergrund der Herausnahme des Kindes war eine langjährige BtM-...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / VII. Abstammung/Adoption

Im Bereich des Abstammungs-/Adoptionsrecht gibt es aus dem Jahr 2022 zwei erwähnenswerte Entscheidungen. Im Fall des BGH[60] hatte das OLG im Beschwerdeverfahren dem Antrag des Kindes gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Person des leiblichen Vaters entsprochen und die Kindesmutter verpflichtet, der Tochter alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu ben...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / III. Wechselmodell

Veröffentlichte Entscheidungen zum Wechselmodell bleiben häufig. Da sie immer sowohl Fragen des Sorge- als auch des Umgangsrechts betreffen, sollen sie weiterhin gesondert erörtert werden. Zur Erinnerung sei nochmals auf die Entscheidung des BGH vom 19.1.2022[22] verwiesen, mit der der BGH erklärt hat, dass eine in einem Umgangsrechtsverfahren beschlossene oder mit familieng...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / V. § 1684 BGB

Zum Umgangsrecht sind im Jahr 2022 viele interessante Entscheidungen ergangen – sowohl materiell-rechtlicher, als auch verfahrensrechtlicher Art. Eine Entscheidung mit großer praktischer Konsequenz stammt vom BVerfG.[34] Der Kindesvater der drei Kinder lehnte Umgang mit diesen ab. Die Kindesmutter beantragte daraufhin die gerichtliche Regelung von Umgang. Diesem Antrag hat d...mehr

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Elterliche Sorge / 10 Der Tod im Sorgerecht

"Ein allgemeines Übel ist der Tod", hat Goethe einmal zu Recht gesagt. Ein besonderes Übel gerade für Familienrechtler wäre es aber, mit der Möglichkeit des Todes nicht zu rechnen. Dies betrifft viele Bereiche des Familienrechts, namentlich im Todesfall während eines Scheidungsverfahrens. Für den Bereich des Sorgerechts sind die Folgen jedoch übersichtlich. 10.1 Gemeinsame elte...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.3 Verfahrenskostenhilfe bei Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe setzt grundsätzlich eine Bejahung der Begriffe "hinreichende Erfolgsaussicht" bzw. " Mutwilligkeit " voraus. Im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 13.7.2020 [1] die Grenzen des Ermessensspielraums und damit die Auslegung dieser Begriffe aufgezeigt. Das Bu...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

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Elterliche Sorge / 1 Inhalt des Sorgerechts

1.1 Das Grundrecht der elterlichen Sorge Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht; dies legt Art. 6 Abs. 2 GG fest. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die Verantwortung, für di...mehr

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Elterliche Sorge / 6.3 Grundsätze

Dem Lebenspartner, also Personen gleichen Geschlechts, die eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" nach § 1 LPartG begründet haben, wird eine Mitentscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes eingeräumt. Es wird auf die Formulierung des § 1687 BGB Bezug genommen. Die Regelung wird auf Elternteile beschränkt, die Alleininhaber der elterlichen S...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.3 Voraussetzungen gemeinsamer Sorge

Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts ist: die Kooperationsfähigkeit der Eltern, also die Eignung beider Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes, die Kooperationsbereitschaft, d. h. der gemeinsame Wille, die Verantwortung auch nach der Scheidung gemeinsam zu tragen, sowie ein fehlendes Gebot im Interesse des Kindeswohls, das Sorgerecht einem El...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.9.2 Verfahren zur Abänderung

Streitig war lange Zeit, ob die Abänderung eines praktizierten paritätischen Wechselmodells im Umgangsverfahren möglich ist. Nach einer Entscheidung des 8. Zivilsenats des OLG Frankfurt a. M. vom 23.2.2021 ist eine Entscheidung über das Wechselmodell keine sorgerechtliche Regelung, auch wenn die Entscheidung im Ergebnis den Schwerpunkt der Betreuung erstmalig regelt. Die Reg...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.1 Gemeinsame Sorge – das Verfahren

Die Bundesregierung hat sich mit § 1626a BGB für eine vereinfachte Lösung entschieden. Danach gilt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von ca. 4 Wochen, (die nicht vor Ablauf von ...mehr

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Elterliche Sorge / 5.1 Gemeinsame Sorge durch Eheschließung

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in einer gemeinsame Sorge der Eltern. Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge. Voraussetzung ist allerdings, dass Muttersch...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.5 Übertragung von Teilen der eS

Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht. Streiten Parteien z. B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des Kindeswohls b...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

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Elterliche Sorge / 1.4 Elternrechte und Kindeswohl

Das Sorgerecht ist gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG den Eltern zugeordnet, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehen...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.7 Regelung im Verbundverfahren

Wird im Scheidungsverfahren kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern in der Ausgestaltung nach Trennung der Parteien. Dies ist statistisch bereits der Regelfall.[1] Das Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts kann selbstverständlich zwischen Eltern auch ausdrücklich vereinbart werden, z. B. im Rahmen...mehr

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Elterliche Sorge / Zusammenfassung

Kurzbeschreibung: Der Artikel legt ausführlich die rechtlichen Grundlagen sowie die Problemstellungen und deren Lösungsansätze beim elterlichen Sorgerecht für Kinder unter den folgenden Gesichtspunkten dar: – Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge – Sorgerechtsvereinbarung – Sorgerechtsstreit – Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters.mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2 Vollmacht für Dritte

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Eine Vollmacht, wie sie für Eltern untereinander vorzuschlagen ist, kann, auch für Te...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.4 Sorgerechtsübertragung auf den Vater

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu, so kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt – § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Damit ist bereits der Antrag und nicht erst die Übertragung vo...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Elterliche Sorge / 8.1 Grundsätze

Voraussetzung für ein Ruhen der elterlichen Sorge ist die längere tatsächliche Verhinderung der Ausübung der elterlichen Sorge oder ihrer Bestandteile, z. B. der Personensorge, jedoch mit der Aussicht, dass die elterliche Sorge wieder ausgeübt werden kann.[1] Die Fälle sind beispielsweise Strafhaft ohne laufenden Kontakt Ausnahmsweise Untersuchungshaft Auswanderung Kriegsgefangen...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1 Streit um die gemeinsame eS

Im Streitfall ist dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet.[1] Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung i...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.5 Auslandsberührung

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 21 EGBGB. Der gewöhnliche Aufenthaltsort, ist nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes des Kindes. Wohnsitz eines Kindes ist nach §§ 7, 11 BGB der Ort, an dem sich seine Eltern ständig niedergelassen haben. Es teilt deren Woh...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.2 Trennungsvorraussetzungen: Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts

Der BGH hatte in einem Beschluss vom 6.2.2019[1] erklärt, dass für eine Trennung von Eltern und Kindern die hohe Wahrscheinlichkeit vorhanden sein müsse, dass die Kindeswohlgefährdung zu einem Schadeneintritt führt.[2] In einem Beschluss vom 21.9.2020[3] geht das Bundesverfassungsgericht auf die Rechtsprechung des BGH ein: Im Ausgangspunkt übereinstimmend mit dem BGH meint da...mehr

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Elterliche Sorge / 5.2 Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge

Grundsätzlich ist im Falle bevorstehender oder bereits erfolgter Eheschließung nicht erforderlich, Vereinbarungen betreffend die elterliche Sorge für vorehelich geborene gemeinsame Kinder zu schließen. Ist jedoch einem Elternteil die elterliche Sorge zum Teil entzogen gewesen, kann die Aufnahme dieses Problems in eine sonstige Vereinbarung sinnvoll sein. Dies könnte in entspre...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.1 Grundsätze

Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[1] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger betroffen ist.[2] Steht im ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.1.2 Anmerkungen zum Muster "Unstreitiger Sorgerechtsantrag"

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 111 Nr. 2 i. V. m. § 151 Nr. 1 FamFG. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 152 FamFG: Zuständig ist bei Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht der Ehesache, ansonsten das Gericht, in dessen Bezirk das betroffene Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das isolierte Sorgerechtsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Is...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.1 Auskunftsrecht und Auskunftspflicht

Zur Auskunft berechtigt ist jeder Elternteil unabhängig von Sorgerecht und Umgangsrecht. Auskunftspflichtig ist der andere Elternteil, nicht das Kind. Lebt es bei einer dritten Person, besteht dieser gegenüber der Auskunftsanspruch entsprechend § 1686 BGB. Ein berechtigtes Interesse liegt regelmäßig vor, wenn der die Auskunft begehrende Elternteil keine andere Möglichkeit hat,...mehr

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Elterliche Sorge / 9 Einstweiliger Rechtsschutz

§ 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffend: Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge eines Beteilig...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.3.2 Körperliche Misshandlung

Als körperliche Misshandlung werden Verletzungen des Kindes bezeichnet, die aktiv durch Erwachsene (meist Sorgeberechtigte) verübt werden. Sie umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen. Mit den körperlichen Misshandlungen sind regelmäßig auch psychische Misshandlungen verbunden, das Kind erfährt nicht ausschließlich den körp...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.2 Rechtsmittel, Vollstreckung

Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wie auch übe...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.6.2 Namensänderung nach § 1618 BGB

Zu unterscheiden von den Scheidungshalbwaisenfällen, in denen die Kinder letztlich den Mädchennamen der Mutter erhalten, sind die Fälle der Namensänderung des Kindes nach Wiederverheiratung der Mutter sowie der Einbenennung nach § 1618 BGB: Sie bietet einem nichtehelichen, nach dem KindRG auch einem ehelichen Kind die Möglichkeit, den Namen des Stiefvaters [1] anzunehmen oder...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.2 Verfahrensfragen

Im Verbundverfahren werden Kindschaftssachen gem. § 137 Abs. 3 FamFG zu Folgesachen, sofern ein Elternteil dies beantragt.[1] Das Gericht kann allerdings die Einbeziehung ablehnen, falls es dies aus Gründen des Kindewohls für nicht sachgerecht hält. Unter diesen Voraussetzungen ist dem Gericht auch die Abtrennung möglich, § 140 Abs. 3 Satz 2 FamFG.[2] Die frühere voraussetzun...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.6 Alleinsorge des Antragstellers

Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrecht zu erhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien sind entscheidend, ohne dass eine unterschiedliche Rangfolge besteht oder in manchen Fällen eine klare Abgrenzung der e...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.3.5 Sexueller Missbrauch

Als sexueller Missbrauch wird jede sexuelle Handlung bezeichnet, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird, oder, der er aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter, bzw. die Täterin nutzt seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigen...mehr