Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

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FF 05/2022, Abänderung eine... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Umgangsregelung, die das Wechselmodell zum Gegenstand hat. [2] Die Antragstellerin (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes M., geboren im Jahr 2010. Mit einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung von 2018 schlossen sie im Deze...mehr

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FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

OLG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2021 – 2 UF 14/21 Endet die Verfahrensstandsschaft des betreuenden Elternteils gemäß § 1629 Abs. 3 BGB durch rechtskräftige Scheidung, Änderung des Obhutsverhältnisses oder Sorgerechts oder durch Volljährigkeit des Kindes, kann der Schuldner dies im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO geltend machen. Autor: Gabriele Ey, Vorsitzende R...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / F. Sorgerecht

Rz. 154 Die Trennung der Eltern hat keine Auswirkungen auf ihr gemeinsames Sorgerecht. Jedoch kann jeder Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen (§ 1671 BGB; dazu siehe § 23 Rdn 138).mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / C. Sorgerecht während der intakten Ehe

Rz. 12 Während der intakten Ehe besteht kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern. Fragen des Umgangsrechts stellen sich in dieser Situation nicht.mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Elternvereinbarung zum Sorgerecht

Rz. 71 Zwar gilt das gemeinsame elterliche Sorgerecht fort, wenn kein Antrag nach § 1671 BGB gestellt wird. In der Praxis ist es dennoch sinnvoll, durch interne Elternvereinbarung das Einverständnis an der gemeinsamen Sorge zu bestätigen und Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung der elterlichen Sorge im täglichen Leben schaffen. Die Eltern können dann unter Berücksichtigung ihr...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Verfahrenswert der einstweiligen Anordnung zum Sorgerecht

Rz. 179 Der Verfahrenswert der einstweiligen Anordnung beträgt gem. § 41 S. 2 FamFG regelmäßig die Hälfte des Hauptsachewertes.mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / C. Regelungen zum Sorgerecht

Rz. 138 Sind – noch minderjährige – Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern. Jedoch kann jeder Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen (§ 1671 BGB). Rz. 139 Praxistipp:mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / C. Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Rz. 15 Nach kontroversen Diskussionen über die künftige Neugestaltung[15] ist am 19.5.2013 ist das "Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" vom 16.4.2013[16] in Kraft getreten.[17] I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter au...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / a) Verfahrenswert des Hauptsacheverfahrens zum Sorgerecht

Rz. 176 Beim isolierten Verfahren zur elterlichen Sorge werden als Regelwert gem. § 45 Abs. 3 FamGKG 4.000 EUR angesetzt, Erhöhung nach Billigkeit ist möglich,[241] aber ebenfalls unabhängig von der Anzahl der betroffenen Kinder. Auch eine Kürzung ist möglich. Eine vom Regelfall abweichende Werterhöhung ist gerechtfertigt, wenn das Verfahren in Umfang und Schwierigkeit oder ...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Gerichtliche Entscheidung bei vorhandenem Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 142 Ist der andere Elternteil einverstanden mit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts, so ist dennoch eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts sind für Eltern nicht disponibel. Die Vereinbarung der Eltern allein hat noch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Sorgerecht, sondern ist nur Grundlage einer entsprechenden geri...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Keine Mutwilligkeit bei unterlassener vorheriger Einbeziehung des Jugendamtes

Rz. 186 Einem Beteiligten kann Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren über das Sorgerecht (anders als beim Umgangsrecht, Rdn 101) nicht wegen Mutwilligkeit verweigert werden, wenn vorher nicht versucht worden ist, über das Jugendamt eine Vermittlung herbeizuführen. Denn eine rechtsverbindliche Regelung des elterlichen Sorgerechts können die Eltern des Kindes n...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Gerichtliches Verfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten

Rz. 170 Für das gerichtliche Verfahren gelten die gleichen Grundsätze wie beim Umgangsrecht (siehe Rdn 67). Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Verhältnis zwischen einstweiliger Anordnung und Hauptsacheverfahren

Rz. 172 Auch beim Sorgerechtsverfahren stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Verfahren der einstweiligen Anordnung und dem Hauptsacheverfahren (zur gleichgelagerten Fragestellung beim Umgangsverfahren siehe Rdn 116). § 49 Abs. 1 FamFG stellt für die einstweilige Anordnung eine besondere Zulässigkeitshürde auf, indem ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 180 Wird in einem Verfahren zum Sorgerecht Verfahrenskostenhilfe beantragt, stellen sich in der familienrechtlichen Praxis verschiedene Fragen (zur ähnlich gelagerten vergleichbaren Situation bei Umgangsverfahren siehe Rdn 97). a) Erfolgsaussichten Rz. 181 Sorgerechtsverfahren haben zwar eine erhebliche Bedeutung für die Eltern des Kindes, dennoch sind auch hier hinreichen...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1.1. Stufe: Dient die alleinige elterliche Sorge dem Kindeswohl?

Rz. 148 Zu prüfen ist hier[201] Rz. 149 In Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sor...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2.2. Stufe: welchem Elternteil ist die Alleinsorge zu übertragen?

Rz. 159 In der zweiten Stufe ist zu entscheiden, ob das alleinige Sorgerecht dem antragsstellenden Elternteil im Interesse des Kindeswohls zu übertragen ist.[220] Dies gilt auch bei Zustimmung des anderen Elternteils zur Sorgeübertragung, da hier das Kindeswohl natürlich der Dispositionsbefugnis der Eltern vorgeht. Kann aufgrund der gegebenen Verhältnisse wegen einer zu befür...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / aa) einstweilige Anordnung neben dem Hauptsacheverfahren

Rz. 117 Alleine der Umstand, dass ein Hauptsacheverfahren dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG unterliegt, lässt ein dringendes Bedürfnis im Sinne dieser Norm noch nicht entfallen und macht ein Eilverfahren in Sorge- und Umgangssachen nicht per se entbehrlich. Allerdings ist ein besonderes Eilbedürfnis erforderlich, das ein Zuwarten auf eine in einem beschle...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 4. Verfahrenswert in Sorgerechtsverfahren

a) Verfahrenswert des Hauptsacheverfahrens zum Sorgerecht Rz. 176 Beim isolierten Verfahren zur elterlichen Sorge werden als Regelwert gem. § 45 Abs. 3 FamGKG 4.000 EUR angesetzt, Erhöhung nach Billigkeit ist möglich,[241] aber ebenfalls unabhängig von der Anzahl der betroffenen Kinder. Auch eine Kürzung ist möglich. Eine vom Regelfall abweichende Werterhöhung ist gerechtfert...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / II. Gerichtliche Entscheidung bei fehlendem Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 145 Gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ohne Zustimmung des anderen Elternteils stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Rz. 146 Die gesetzliche Regelung des § 1671 Ab...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / a) Erfolgsaussichten

Rz. 181 Sorgerechtsverfahren haben zwar eine erhebliche Bedeutung für die Eltern des Kindes, dennoch sind auch hier hinreichende Erfolgsaussichten des konkret verfolgten Begehrens zu prüfen. Folglich ist ein Bedürfnis an einer gerichtlichen Regelung des begehrten Inhaltes zwingende Voraussetzung für die Erfolgsaussichten eines gestellten Antrags. Rz. 182 Teilweise wird sehr w...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / c) Anwaltsbeiordnung

Rz. 188 In streitigen Sorgerechtsverfahren wird die Beiordnung eines Anwaltes regelmäßig als notwendig angesehen.[253] Anders wird dies teilweise gesehen bei einvernehmlichen Sorgerechtsregelungen.[254]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 141 Wenn der Unterhalt nach dem Abschluss des Scheidungsverfahrens tituliert werden soll, tritt der betreuende Elternteil auch bei gemeinsamem Sorgerecht als gesetzlicher Vertreter des Kindes auf (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB).mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Im familienrechtlichen Mandat kann sich im Zusammenhang mit Kindern Klärungsbedarf in folgenden Bereichen ergeben:mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Rz. 38 Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG [49] will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Über einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts kann nicht im vereinfachten Verfahren nach § 155a FamFG entschieden werde...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1. Aussetzung eines Sorgerechtsverfahrens

Rz. 171 Das Sorgerechtsverfahren kann nach § 21 FamFG ausgesetzt werden.[240]mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Kostenentscheidungen in Sorgerechtsverfahren

Rz. 175 Auch in Sorgerechtsverfahren ist wie in Umgangsverfahren über die Kosten nach den §§ 80 ff. FamFG zu entscheiden, siehe oben Rdn 94. Dabei besteht in aller Regel keine Möglichkeit, gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG die Kosten des Verfahrens wegen dessen grob schuldhafter Veranlassung einem Elternteil aufzuerlegen, sodass regelmäßig beide Eltern mit Kosten belastet werden.mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / D. Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB

Rz. 189 § 1666 BGB ist Ausprägung des dem Staat gemäß Art. 6 Abs. 2 GG obliegenden Wächteramtes.[255] Denn das Kind hat als Träger eigener Grundrechte Anspruch auf den Schutz des Staates. Rz. 190 Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eig...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Berechtigung zur Durchsetzung des Kindesunterhaltes

Rz. 97 Das minderjährige Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht selbst durchsetzen. § 1629 Abs. 1 BGB erlaubt dem Sorgeberechtigten die gesetzliche Vertretung des Kindes, also auch die Geltendmachung von Kindesunterhalt. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB ermöglicht bei gemeinsamer elterlicher Sorge dem Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, Unterhalt gegen den anderen Eltern...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Rz. 165 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist zu beachten.[233] Daher wird in den meisten Fällen als mildeste und verhältnismäßigste Maßnahme nur ein Teilbereich der elterliche Sorge (z.B. Gesundheitsfürsorge bei Streit um kieferorthopädische Behandlung, Auskunft zu Gesundheitsfragen)[234] oder die Entscheidungsbefugnis für eine bestimmte Angelegenheit (etwa Auswahl der weit...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 4. Übersiedlung ins Ausland

Rz. 168 Zieht ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland, so führt dies naturgemäß dazu, dass das Umgangsrecht nur noch unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile der Auswanderung für das Kindeswohl, um zu ermitteln, ob die Auswanderung mit dem Elternteil oder der Verbleib des Kindes be...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / II. Anspruchsberechtigter

Rz. 206 Das Auskunftsrecht stützt sich allein auf die rechtliche Elternstellung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auskunftsberechtigte das elterliche Sorgerecht innehat. Nur umgangsberechtigte Dritte haben jedoch keinen Auskunftsanspruch. OLG Hamm, Beschl. v. 31.8.2017 – II-13 WF 148/17, juris [279] Zitat 1. Bei dem Auskunftsrecht des rechtlichen Vaters nach § 1686 BGB ein...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Berechtigtes Interesse

Rz. 201 Ein solches berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu informieren. Die persönlichen Verhältnisse des Kindes, auf die sich die Auskunftspflicht erstreckt, sind alle für sein Befinden und seine Entwicklung wesentlichen tatsächlichen oder rechtl...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / H. Angelegenheiten des täglichen Lebens, § 1687 BGB

Rz. 229 Leben die Eltern getrennt, müssen sie bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, einvernehmlich entscheiden (§ 1687 Abs. 1 BGB). Umgekehrt kann also der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden (§ 1687 Abs. 2 BGB). Können sich die Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / a) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Rz. 122 Aus Sicht des zeitlichen Ablaufs beginnen Kindesunterhaltsverfahren regelmäßig im Zeitraum der Trennung ihrer Eltern. Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB), die die gemeinsame gesetzliche Vertretung überla...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Anspruchsgegner

Rz. 207 Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht.[280] Die Auskunftspflicht trifft in entsprechender Anwendung des § 1686 BGB in erster Linie die Person, die als Inhaber des Sorgerechts ...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / II. Rechtliche Ausgangslage

§ 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen die Sicherung seines angemessenen Unterhalts. Es sollen ihm grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden Bedarfes benötigt.[1] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern gemacht. Hier wird ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 2.1 Registerführung zum Zweck der Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 3 Das für den Geburtsort des Kindes oder Jugendlichen (empfangs)zuständige Jugendamt hat nach Abs. 1 zum Zwecke der Erteilung einer Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen (sog. Negativbestätigung) ein Sorgeregister zu führen. Fortlaufend einzutragen in dieses Register sind: Abgegebene Sorgeerklärungen der Eltern nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, dass sie die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 2.2 Anspruch der Mutter auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 5 Muss die Kindesmutter im Rechtsverkehr die Führung des Nachweises über die alleinige Ausübung der elterlichen Sorge antreten, so gestaltet sich dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage im Vergleich zu der vor dem Inkrafttreten der Kindschaftsreform (1.7.1998) geltenden Regelung mitunter wesentlich schwieriger, da ihr die Alleinsorge für ihr Kind wegen § 1626a Abs. 1 Nr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 58a wurde im Rahmen des Art. 13 Nr. 11 Kindschaftsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) neu in das SGB VIII eingefügt und gilt seit dem 1.7.1998. Die Vorschrift entspricht dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme die Geeignetheit einer derartigen schriftlichen Auskunft als Nachweis über die Ausübung des allein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zur Betriebsaufsp... / a) Zurechnung der Stimmen minderjähriger Kinder

Finanzverwaltung rechnet Stimmrechte minderjähriger Kinder zu: Die Finanzverwaltung rechnet bei der Prüfung der Voraussetzung der personellen Verflechtung den sorgeberechtigten Eltern die Stimmrechte minderjähriger Kinder zu (R 15.7 Abs. 8 EStR). Kritik: Dies ist m.E. unzulässig. Auch wenn es naheliegt, dass die Eltern die Stimmrechte der minderjährigen Kinder genauso ausüben...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

OLG Rostock, Beschl. v. 10.12.2021 – 10 UF 121/21 1. Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung einer Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und mangels entgegenstehender besonderer Impfrisiken beim Kind auf denjenigen Elternteil zu übertragen, de...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / a) Ausgangsentscheidung

Ausgangspunkt war ein Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein 2008 geborenes Kind. Nach der Trennung der Eltern 2013 lebte das Kind zunächst bei der Mutter und wechselte 2018 übergangslos zum Vater. Ein erstes Gutachten hielt die Mutter für besser erziehungsgeeignet und empfahl im Februar 2019 wegen akuter psychischer Kindeswohlgefährdung eine zeitlich begrenzte ex...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 1. Muss ein Ergänzungspfleger für den Minderjährigen handeln?

Der Minderjährige wird grundsätzliche durch seine Eltern gemeinsam vertreten, wenn diese das gemeinsame Sorgerecht ausüben (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB). Übt ein Elternteil das Sorgerecht allein aus, vertritt er das Kind allein (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Gem. § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB ein Vormund von der Vertretung des ...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Ablehnung einstweiliger Anordnung auf sofortige Rückführung in den elterlichen Haushalt

Aus rein verfahrensrechtlichen Gründen lehnte das BVerfG[7] es ab, eine Eilanordnung auf sofortige Rückführung der 11 und 7 Jahre alten Kinder in den elterlichen Haushalt zu erlassen. Den Eltern war durch einstweilige Anordnung und Hauptentscheidung vom 8.3.2021 das Sorgerecht entzogen worden; zugleich wurden sie zur Herausgabe der Kinder an das zum Vormund bestimmte Jugenda...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Ohne Erfolg blieb die Verfassungsbeschwerde einer allein sorgeberechtigten Mutter gegen den durch Eilanordnung im November 2019 erfolgten vorläufigen Entzug u.a. des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die 2013 geborene Tochter. Das Familiengericht hatte entschieden, die Mutter habe nur eine unzureichende Bindungstoleranz und baue ein Feindbild des Vaters beim Kind auf; zugleic...mehr

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FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

OLG Celle, Beschl. v. 25.6.2021 – 21 UF 205/20, juris Eltern kann das Sorgerecht für ihre Kinder teilweise für den Bereich schulischer Angelegenheiten entzogen werden, wenn sie sich der Beschulung ihrer Kinder auf einer staatlich anerkannten Schule beharrlich verweigern und für ihre Kinder deshalb die Gefahr besteht, weder das erforderliche Wissen noch erforderliche Sozialkom...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IV. Das Auseinanderfallen von genetischer und rechtlicher Elternschaft

Der Bezug zwischen Abstammung und Familie wird dadurch kompliziert, dass genetische und rechtliche Elternschaft auseinanderfallen können, bei den Müttern zusätzlich die genetische und die sogenannte biologische, wenn die Frau, die das Kind zur Welt bringt, genetisch nicht dessen Mutter ist. Bei der Vaterschaft ergibt sich die häufige Erscheinung, dass der genetische Vater nic...mehr