Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.5 Rechtsfolge – Befugnisse des Jugendamtes

Rz. 64 In solchen Fällen des Konflikts zwischen dem Personensorgeberechtigten auf der einen und der Pflege- oder Erziehungsperson auf der anderen Seite soll das Jugendamt eingeschaltet werden. Der Gesetzgeber will damit das Jugendamt als Vermittlungs- und Streitschlichtungsinstanz ins Spiel bringen, bevor überhaupt ein – ggf. durch das Vormundschaftsgericht zu entscheidender...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.2 Pflichten und Befugnisse gegenüber den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 35 Dem Jugendamt wird freilich nicht das Personensorgerecht zugewiesen. Dieses verbleibt uneingeschränkt bei dem Personensorgeberechtigten, solange das Familiengericht keine sorgerechtliche Entscheidung getroffen hat. Daher hat das Jugendamt den mutmaßlichen Willen der Personensorgeberechtigten oder der Erziehungsberechtigten angemessen zu berücksichtigen. Auch an dieser...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.2 Personensorgeberechtigter

Rz. 4 Maßgeblich für die Personensorgeberechtigung i. S. d. Abs. 1 Nr. 5 sind grundsätzlich die bürgerlich-rechtlichen Regelungen zur Personensorge. Bei der Verweisung auf diese Regelungen handelt es sich um eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Personensorgerecht (BVerwG, Urteil v. 30.5.2018, 5 C 2/17, Rz. 9). Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.1 Überblick

Rz. 40 Vollzeitpflegeverhältnisse spielen in der gerichtlichen Praxis, und zwar sowohl der familiengerichtlichen als auch der verwaltungsgerichtlichen Praxis, eine zahlenmäßig große Rolle. Denn das Aufeinandertreffen der Förderung und Unterstützung der leiblichen Eltern einerseits und den entwicklungspsychologischen Folgen des Aufwachsens eines Kindes in einer Pflegefamilie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.3 Familiengerichtliche Entscheidung

Rz. 41 Die Maßnahmen des Jugendamtes nach § 42 stellen keine behördlichen Anordnungen dar, deren Rechtmäßigkeit durch das Familiengericht (vor dem 1.7.1998 das Vormundschaftsgericht) zu prüfen ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.1.2019, 4 WF 145/18). Das Familiengericht hat vielmehr die danach erforderlichen sorgerechtlichen Entscheidungen zu treffen (OLG Bamberg, Beschluss ...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.3.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 30 Reichen Beratung, nachträgliche Auflagen oder auch die Untersagung der Weiterbeschäftigung einzelner Mitarbeiter (Tätigkeitsuntersagung nach § 48) nicht aus, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, so hat die Aufsichtsbehörde die Betriebserlaubnis aufzuheben. Die ab 10.6.2021 geltende Fassung der Vorschrift verwendet den Begriff der Aufhebung als Oberbegriff für...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.3 Ausländische Kinder und Jugendliche

Rz. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 stellt klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen und deren Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten, in Obhut zu nehmen sind. Dies entspricht der bisherigen Praxis und beruht auf der zutreffenden Annahme, dass für diesen Personenkreis eine latente kindeswohlge...mehr

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ZErb 02/2023, Rezension

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Dietmar Kurze 1. Auflage 2023 346 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-127-8 Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist in vollem Gange und trat zum 1.1.2023 in Kraft. Weit über 100 Paragrafen im BGB und vielen anderen Gesetzen wurden neu sortiert, überarbeitet und sprachlich angepasst, das Betreuungsbehörde...mehr

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FF 02/2023, Nichtannahme de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Ablehnungsgesuche im Rahmen familiengerichtlicher Sorgerechtsverfahren für verschiedene Kinder betreffende, mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist insgesamt offensichtlich unzulässig...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Braunschweig, Beschl. v. 22.12.2022 – 2 UF 122/22 1. Die Möglichkeit eines zukünftigen Ausfalls eines allein betreuenden Elternteils eines schwer behinderten Kindes stellt keine gegenwärtige Kindeswohlgefährdung dar. Die vorbeugende Fremdunterbringung zum Zwecke einer für das Kind vorteilhaften frühzeitigen Eingewöhnung in einer Einrichtung ohne konkreten Anlass rechtfert...mehr

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FF 01/2023, Mitgliederumfra... / I. Das Verfahren der ersten Instanz

Gefragt wurde nach der Praxis der Kindesanhörung in Sorgerechts-, Umgangsrechts-, Kindesherausgabe-, Gewaltschutz- und Ehewohnungszuweisungsverfahren sowohl in der Hauptsache als auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Für die "klassischen" Kindschaftssachen des Sorgerechtes, Umgangsrechtes und der Kindesherausgabe war das Ergebnis eindeutig (Folie 1)[1]. In Haupt...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 39 Die Mandantin hat einen Beratungshilfeschein erhalten für Trennung und Scheidung. Es erfolgte eine Vertretung wegen den damit zusammenhängenden Gegenständen, u.a. Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinn, Hausrat etc. – Handelt es sich vorliegend nur um eine Angelegenheit und kann die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG daher nur einmal abgerechnet werden?mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 16.2.2023 – 1 BvR 2663/21 1. Der vorläufige Entzug des Sorgerechts und die Anordnung von Vormundschaft ist gerechtfertigt, wenn in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine deutlich eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Kindesmutter, die seit Längerem den Umgang verweigert und sich weiterer f...mehr

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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 in Kraft getreten

Zusammenfassung Die Änderungen: 1. Im Betreuungsrecht wurde das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung maßgeblich verbessert. 2. Im Eherecht gibt es jetzt ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich. 3. Im Vormundschafts- und Sorgerecht wurden der Rechte der Kinder deutlich gestärkt. 4. Rechte von Pflegeeltern bzw. Pflegekindern wu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erbfall

Rz. 3 Der Erbfall, also der Tod des Erblassers, ist der Ausgangspunkt einer Rechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Durch den Tod des Erblassers geht dessen Vermögen auf ein oder mehrere Personen über. Es findet also eine Vermögensübertragung von Todes wegen statt, die von § 3 Abs. 1 ErbStG als steuerbarer Tatbestand erfasst wird. Im Einzelnen werden von den Erwerbstatbeständen des...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / V. Fälle höchstpersönlicher Angelegenheiten ohne rechtsgeschäftliche bzw. gesetzliche Vertretungsmöglichkeit

Rz. 13 Einige Angelegenheiten hält der Gesetzgeber für so höchstpersönlich, dass eine Vertretung nicht zulässig ist, unabhängig ob rechtsgeschäftlich (durch Vollmacht) oder gesetzlich (Betreuung bei Volljährigen). Ist eine Person geschäftsunfähig, können die nachfolgenden Rechtsgeschäfte bzw. Erklärungen nicht durch einen rechtsgeschäftlichen bzw. gesetzlichen Vertreter abge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / jj) Steuerrecht

Rz. 17 Der Erbe tritt auch in die Steuerpflichten und Steuerrechte des Erblassers mit dem Anfall der Erbschaft ein. Er kann also wie der Erblasser selbst auch sämtliche Gestaltungsrechte ausüben. Jedoch ist dabei zu beachten, dass das Erbschaftsteuergesetz keinen negativen Erwerb berücksichtigt nach § 14 Abs. 1 S. 5 ErbStG. Rz. 18 Einkommensteuererstattungsansprüche entstehen...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / IV. ABC der Fälle mit ausreichender rechtsgeschäftlicher Vertretung

Rz. 12 In Abgrenzung zu den vorherigen Konstellationen, in denen der Gesetzgeber das Erfordernis einer gesetzlichen Vertretung vorgeschrieben hat, ist grundsätzlich eine Vertretung aufgrund einer (Vorsorge-)Vollmacht zulässig und ausreichend. Hierzu einige Beispiele:mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 60 Kann in einem gerichtlichen Verfahren wegen Umgangs- oder Sorgerechts für eine Zwischeneinigung eine Einigungsgebühr anfallen? Der Urkundsbeamte hat eine Festsetzung der Einigungsgebühr für den gerichtlichen Vergleich, der eine zeitlich begrenzte Regelung umfasste, abgelehnt.mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Sorgerechtsvollmacht

Rz. 143 Auch Angelegenheiten der elterlichen Sorge können durch Vollmacht geregelt werden (Sorgerechtsvollmacht) und damit Teil einer Vorsorgevollmacht sein,[219] nicht jedoch eine Vollmacht für das Kind in die Volljährigkeit zur Vermeidung einer Betreuung.[220] Siehe zur Sorgerechtsvollmacht ausführlich § 10. Muster 1.22: Baustein Grundmuster – Sorgerechtsvollmacht Muster 1....mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / b) Sorgerechtsvollmacht zur Abwehr eines Antrags nach § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Der BGH hat zudem entschieden, dass einer erteilten Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil auch bei der Frage, ob einem Antrag nach § 1671 Abs. 1, S. 2 Nr. 2 BGB auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stattzugeben ist, Bedeutung zukommen kann.[2] Eine Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen E...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / b) Sorgerechtsvollmacht zur Abwehr eines Sorgerechtsentzugs nach § 1666 BGB

Rz. 5 Die Erteilung von Sorgerechtsvollmachten an das zuständige Jugendamt kann zuletzt geeignet sein, einem Entzug des Sorgerechts nach § 1666 BGB zu begegnen.[5]mehr

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Sorgerecht

Zusammenfassung Begriff Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen und das Kind rechtlich zu vertreten. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge um die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Inhaberschaft der...mehr

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Sorgerecht / 2 Inhalt

Das Sorgerecht umfasst die Personen- und Vermögenssorge. 2.1 Personensorge Zur Personensorge gehören alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind, insbesondere Pflege (z. B. Versorgung mit Kleidung, Nahrung, Entscheidung über ärztliche Eingriffe), Erziehung (z. B. religiöse Erziehung, Schulausbildung, Berufsauswahl), Aufsicht und Aufenthaltsbestimmung (das Recht, den Aufenthalt u...mehr

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Sorgerecht / 1.1 Eheliche Geburt des Kindes

Bei einer ehelichen Geburt steht den Eltern die gemeinsame Sorge mit Geburt des Kindes zu. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Gesetzlicher Vater ist der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Hinweis Elterliche Sorge bei Trennung oder Scheidung Wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, berührt dies grundsätzlich nicht...mehr

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Sorgerecht / 1.2 Uneheliche Geburt des Kindes

Bei einem unehelichen Kind steht das Sorgerecht grundsätzlich allein der Mutter zu. Es sei denn, sie hat mit dem Vater vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt abgegeben. Die gemeinsame elterliche Sorge geht auf beide Elternteile über, wenn die Eltern später eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben oder einander heiraten. Hinweis...mehr

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Sorgerecht / 1 Inhaber

1.1 Eheliche Geburt des Kindes Bei einer ehelichen Geburt steht den Eltern die gemeinsame Sorge mit Geburt des Kindes zu. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Gesetzlicher Vater ist der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Hinweis Elterliche Sorge bei Trennung oder Scheidung Wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, be...mehr

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Sorgerecht / 2.2 Vermögenssorge

Die Vermögenssorge umfasst die Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des kindlichen Vermögens. Das Geld des Kindes ist nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen.mehr

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Sorgerecht / 1.3 Elterliche Sorge bei Adoption

Durch die Adoption eines minderjährigen Kindes erlangen die Adoptiveltern die elterliche Sorge.mehr

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Sorgerecht / 3 Eingriffe in die elterliche Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls

Bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht in die elterliche Sorge eingreifen. Stärkste Maßnahme des Gerichts ist der Entzug des Sorgerechts.mehr

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Sorgerecht / 2.1 Personensorge

Zur Personensorge gehören alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind, insbesondere Pflege (z. B. Versorgung mit Kleidung, Nahrung, Entscheidung über ärztliche Eingriffe), Erziehung (z. B. religiöse Erziehung, Schulausbildung, Berufsauswahl), Aufsicht und Aufenthaltsbestimmung (das Recht, den Aufenthalt und den Umgang des Kindes zu bestimmen).mehr

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Sorgerecht / Zusammenfassung

Begriff Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen und das Kind rechtlich zu vertreten. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge um die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Inhaberschaft der elterlichen So...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Partnerschaftskonflikten durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendl...mehr

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Amtsvormundschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtsvormundschaft übt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge für einen Minderjährigen (Mündel) aus. Die Eltern können ihr Sorgerecht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben der Eltern, d. h. die Personen- und Vermögenssorge und damit die gesetzliche Vertretung des Mündels. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Amtspflegschaft / 1.1 Ergänzungspflegschaft

Die Ergänzungspflegschaft für Minderjährige wird angeordnet, wenn die Sorgeberechtigten tatsächlich (z. B. Krankheit, Abwesenheit wegen Haft) oder aus rechtlichen Gründen (z. B. teilweiser Entzug des Sorgerechts oder Kind klagt gegen den gesetzlichen Vertreter), an der gesetzlichen Vertretung des Minderjährigen verhindert sind.mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / a) Elterliche Sorge

Im Fokus der Rechtsprechung steht immer wieder die Bestimmung des § 1671 BGB zur Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils hiervon bei Getrenntleben der Eltern, entweder im Falle der gemeinsamen elterlichen Sorge oder dann, wenn diese der Mutter zusteht. Der VerfGH BE klargestellt, dass nach § 1671 BGB kein zwingender Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge besteh...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist Verfahrensbeiständin eines im April 2019 geborenen Kindes. Dessen Eltern sind nicht miteinander verheiratet, haben aber eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgegeben. Beide Eltern waren langjährige Betäubungsmittelkonsumenten. Zwischen den Eltern kam es sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell immer wieder zu Trennunge...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / a) Ausschluss des anderen leiblichen Elternteils

Wenn das das Kind aus der früheren Ehe beim Erbfall noch minderjährig, so stellt sich das Problem, dass im Regelfall mit dem Tod des einen Elternteils die elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil übergeht (§ 1680 Abs. 1 BGB), wenn nach der Scheidung der früheren Ehe das Sorgerecht beiden Eltern weiterhin gemeinsam zustand. Aber auch in den Fällen, in denen der versto...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Umgangsrecht

Das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Umgangsrecht eines Elternteils aus Art. 12 Abs. 3 Verf Berlin wird durch § 1684 Abs. 1 BGB konkretisiert. Dabei ist hinsichtlich der Frage des Umgangsrechts bzw. der Umgangspflicht eines Elternteils das Kindeswohl der entscheidende Abwägungsmaßstab für das Familiengericht bei seiner Umgangsrechtsentscheidung gemäß § ...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / 2 Anmerkung

1. Die der Verfassungsbeschwerde der Verfahrensbeiständin des betroffenen Kindes stattgebende Entscheidung des BVerfG hat die Beschwerdeentscheidung des OLG Koblenz in dem Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB aufgehoben und zurückverwiesen. Die Rückkehr des Kindes von den Pflegeeltern zu den Eltern hatte das BVerfG bereits vorher durch eine einstweilige Anordnung verhindert...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Weitere Themen aus der familienrechtlichen Praxis

Mit ähnlich praxisrelevanten Themen befassten sich weitere Referate der Tagung. Über Einkommensermittlung referierte Prof. Dr. Alexander Schwonberg, Vors.RiOLG Celle, über Stolperfallen im Verfahrensrecht sprach Rechtsanwalt Dr. Franz-Thomas Roßmann, Volkach am Main und Arndt Voucko-Glockner, Versorgungs- und Rentengutachter, Karlsruhe, informierte darüber, wie der Versorgun...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1). Die Beschwerdeführerin zu 1), geboren im Jahr 1964 und deutsche Staatsangehörige und der Beschwerdeführer zu 2), geboren im Jahr 1989 und lettischer Staatsbürger, heirateten ausweislich ihrer mit einer Apostille des ukrainischen Justizministeriums versehenen Heiratsurkunde am 2.10.2019 in Kiew. Am 25.9.2020 wurden in Kiew Zwillinge geboren. Die Kinder haben a...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / IV. Entscheidungsmaßstab und Beweisfragen

Häufig wird von den Familiengerichten und auch von den anderen Akteuren (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Verfahrensbevollmächtigte der Eltern) des familiengerichtlichen Kindesschutzverfahrens verkannt, dass hier ein anderer Entscheidungsmaßstab als in Elternkonfliktverfahren gilt. In Verfahren nach § 1671 BGB etwa ist der Maßstab, welche Gestaltung des elterlichen Sorgerechts...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / c) Eltern-/Erziehungsrechte

Verstöße gegen das Kindeswohl bedeuten häufig auch Verstöße gegen das Elternrecht, wie es sich aus Art. 6 Abs. 2 GG (und inhaltsgleich aus entsprechenden Verbürgungen der Landesverfassungen) ergibt, da nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht zu rechtfertigen vermag. Dementsprechend ist die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die sich dagegen wandte, dass das Rec...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

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§ 28 Familiensachen / 12. Kindschaftssachen

Rz. 110 Zu den besonderen Kindschaftssachen der elterlichen Sorge siehe Rdn 80 ff.; zur Kindesherausgabe Rdn 106, zum Umgang Rdn 127 und zu den übrigen Kindschaftssachen Rdn 123. Rz. 111 Sind Gegenstand des Verfahrens mehrere besondere Kindschaftssachen, dann werden die Werte der einzelnen Gegenstände addiert.[58] Beispiel 28: Verfahren über Sorgerecht und Auskunft Der Ehemann...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Sonstige Eingriffe in Art. 6 Abs. 2 S. 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die nicht an eine Kindeswohlgefährdung anknüpfen, betreffen häufig solche über die Verteilung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern nach § 1671, § 1628 BGB sowie gerichtliche Regelungen des Umgangs gemäß § 1684 BGB (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und § 1685 BGB (Art. 6 Abs. 1 GG). Für die verfassungsgerichtliche Pr...mehr