Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

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Elterliche Sorge / 1.4 Elternrechte und Kindeswohl

Das Sorgerecht ist gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG den Eltern zugeordnet, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehen...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.7 Regelung im Verbundverfahren

Wird im Scheidungsverfahren kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern in der Ausgestaltung nach Trennung der Parteien. Dies ist statistisch bereits der Regelfall.[1] Das Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts kann selbstverständlich zwischen Eltern auch ausdrücklich vereinbart werden, z. B. im Rahmen...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2 Vollmacht für Dritte

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Eine Vollmacht, wie sie für Eltern untereinander vorzuschlagen ist, kann, auch für Te...mehr

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Elterliche Sorge / Zusammenfassung

Kurzbeschreibung: Der Artikel legt ausführlich die rechtlichen Grundlagen sowie die Problemstellungen und deren Lösungsansätze beim elterlichen Sorgerecht für Kinder unter den folgenden Gesichtspunkten dar: – Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge – Sorgerechtsvereinbarung – Sorgerechtsstreit – Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters.mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.4 Sorgerechtsübertragung auf den Vater

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu, so kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt – § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Damit ist bereits der Antrag und nicht erst die Übertragung vo...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Elterliche Sorge / 8.1 Grundsätze

Voraussetzung für ein Ruhen der elterlichen Sorge ist die längere tatsächliche Verhinderung der Ausübung der elterlichen Sorge oder ihrer Bestandteile, z. B. der Personensorge, jedoch mit der Aussicht, dass die elterliche Sorge wieder ausgeübt werden kann.[1] Die Fälle sind beispielsweise Strafhaft ohne laufenden Kontakt Ausnahmsweise Untersuchungshaft Auswanderung Kriegsgefangen...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1 Streit um die gemeinsame eS

Im Streitfall ist dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet.[1] Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung i...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.1.2 Anmerkungen zum Muster "Unstreitiger Sorgerechtsantrag"

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 111 Nr. 2 i. V. m. § 151 Nr. 1 FamFG. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 152 FamFG: Zuständig ist bei Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht der Ehesache, ansonsten das Gericht, in dessen Bezirk das betroffene Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das isolierte Sorgerechtsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Is...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.5 Auslandsberührung

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 21 EGBGB. Der gewöhnliche Aufenthaltsort, ist nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes des Kindes. Wohnsitz eines Kindes ist nach §§ 7, 11 BGB der Ort, an dem sich seine Eltern ständig niedergelassen haben. Es teilt deren Woh...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.2 Trennungsvorraussetzungen: Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts

Der BGH hatte in einem Beschluss vom 6.2.2019[1] erklärt, dass für eine Trennung von Eltern und Kindern die hohe Wahrscheinlichkeit vorhanden sein müsse, dass die Kindeswohlgefährdung zu einem Schadeneintritt führt.[2] In einem Beschluss vom 21.9.2020[3] geht das Bundesverfassungsgericht auf die Rechtsprechung des BGH ein: Im Ausgangspunkt übereinstimmend mit dem BGH meint da...mehr

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Elterliche Sorge / 5.2 Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge

Grundsätzlich ist im Falle bevorstehender oder bereits erfolgter Eheschließung nicht erforderlich, Vereinbarungen betreffend die elterliche Sorge für vorehelich geborene gemeinsame Kinder zu schließen. Ist jedoch einem Elternteil die elterliche Sorge zum Teil entzogen gewesen, kann die Aufnahme dieses Problems in eine sonstige Vereinbarung sinnvoll sein. Dies könnte in entspre...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.1 Grundsätze

Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[1] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger betroffen ist.[2] Steht im ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.1 Auskunftsrecht und Auskunftspflicht

Zur Auskunft berechtigt ist jeder Elternteil unabhängig von Sorgerecht und Umgangsrecht. Auskunftspflichtig ist der andere Elternteil, nicht das Kind. Lebt es bei einer dritten Person, besteht dieser gegenüber der Auskunftsanspruch entsprechend § 1686 BGB. Ein berechtigtes Interesse liegt regelmäßig vor, wenn der die Auskunft begehrende Elternteil keine andere Möglichkeit hat,...mehr

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Elterliche Sorge / 9 Einstweiliger Rechtsschutz

§ 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffend: Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge eines Beteilig...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.3.2 Körperliche Misshandlung

Als körperliche Misshandlung werden Verletzungen des Kindes bezeichnet, die aktiv durch Erwachsene (meist Sorgeberechtigte) verübt werden. Sie umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen. Mit den körperlichen Misshandlungen sind regelmäßig auch psychische Misshandlungen verbunden, das Kind erfährt nicht ausschließlich den körp...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.2 Rechtsmittel, Vollstreckung

Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wie auch übe...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.1.2 Die Rechtsprechung im Einzelnen:

Zeitliche Einschränkung Jahrelanger Umgangsrechtsabbruch führt nicht zum Ausschluss, da hierdurch die Entfremdung verstärkt würde. Die Beziehung ist über einen zeitlich eingeschränkten Umgang langsam wieder aufzubauen. Erhebliche Einschränkung auf jeweils 11/2 Stunden alle 6 Wochen in Anwesenheit der Pflegeeltern und einer weiteren, vom Jugendamt zu bestimmenden Person für zwe...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.6.2 Namensänderung nach § 1618 BGB

Zu unterscheiden von den Scheidungshalbwaisenfällen, in denen die Kinder letztlich den Mädchennamen der Mutter erhalten, sind die Fälle der Namensänderung des Kindes nach Wiederverheiratung der Mutter sowie der Einbenennung nach § 1618 BGB: Sie bietet einem nichtehelichen, nach dem KindRG auch einem ehelichen Kind die Möglichkeit, den Namen des Stiefvaters [1] anzunehmen oder...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.2 Verfahrensfragen

Im Verbundverfahren werden Kindschaftssachen gem. § 137 Abs. 3 FamFG zu Folgesachen, sofern ein Elternteil dies beantragt.[1] Das Gericht kann allerdings die Einbeziehung ablehnen, falls es dies aus Gründen des Kindewohls für nicht sachgerecht hält. Unter diesen Voraussetzungen ist dem Gericht auch die Abtrennung möglich, § 140 Abs. 3 Satz 2 FamFG.[2] Die frühere voraussetzun...mehr

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Elterliche Sorge / 10.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 1680 Abs. 1...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.3 Der Antrag zur Kindesherausgabe

Muster (Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe) An das Amtsgericht – Familiengericht – Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Frau – Antragsgegnerin – wegen: Herausgabe eines Kindes Wir bestellen uns unter Vorlage beigefügter Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten des Antra...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.3.5 Sexueller Missbrauch

Als sexueller Missbrauch wird jede sexuelle Handlung bezeichnet, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird, oder, der er aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter, bzw. die Täterin nutzt seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigen...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.4.1 Rechtliche Grundlagen

Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verbindung m...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5 Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters, § 1626a BGB

Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die bisher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht [1] war dies verfassungsgemäß. Die gegen den Willen des betroffenen ...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.2 Gemeinsame Sorge – die Voraussetzungen

Die gemeinsame elterliche Sorge wird vom Familiengericht daher dann angeordnet, wenn die Kindesmutter dem Antrag zustimmt, die Kindesmutter dem Antrag nicht widerspricht, insbesondere also gar nicht Stellung nimmt, die Kindesmutter in ihrer Stellungnahme Gründe vorträgt, die keine Bedeutung für die Kindeswohlprüfung darstellen oder dem Familiengericht auch sonst Gründe nicht ers...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.6 Alleinsorge des Antragstellers

Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrecht zu erhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien sind entscheidend, ohne dass eine unterschiedliche Rangfolge besteht oder in manchen Fällen eine klare Abgrenzung der e...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern

Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinschuldig geschiedenen Ehepartner stand keinerlei Bestimmu...mehr

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Elterliche Sorge / 1.6 Vereinbarung zum Umfang elterlicher Entscheidung

Grundsätzlich bleibt es Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes bei der gemeinsamen Verantwortung der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge. Hiervon können sich Eltern auch durch Vereinbarung nicht lösen. Möglich ist zwar die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Rahmen gerichtlicher Vereinbarung oder im Rahmen gerichtlichen Beschlusses. Ein Verzicht durch priv...mehr

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Elterliche Sorge / 1.2 Historisches zur elterlichen Sorge

Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB. Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht unabhängig vo...mehr

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Elterliche Sorge / 1.1 Das Grundrecht der elterlichen Sorge

Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht; dies legt Art. 6 Abs. 2 GG fest. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die Verantwortung, für die Person und das Vermögen ihres minderjä...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.4 Die Begriffe: Elterliche Sorge, Betreuung und Kontakt zu Dritten

Nicht abschließend entschieden ist in der Rechtsprechung und Literatur die Frage, ob die Betreuung des Kindes eine Frage der elterlichen Sorge oder des Umgangs mit dem Kind darstellt.[1] Der BGH hat diese Frage letztlich offengelassen und einerseits erklärt, dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufentha...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.4 Die gerichtliche Entscheidung

Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, so hat das Familiengericht nach § 1666 BGB d"ie zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen". Damit wird dem Familiengericht ein breiter Handlungsspielraum eingeräumt. § 1666 BGB ist nicht mit "Wegnahme des Kindes" gleichzusetzen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der in § 1666a BGB enthaltenen Subsidiari...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.3 Die Entwicklung der Rechtsprechung

In der Rechtsprechung herrscht grundsätzlich die Auffassung vor, gegen den Willen eines Elternteils könne ein Betreuungswechselmodell niemals angeordnet werden, und zwar auch dann nicht, wenn festgestellt wird, dass die Betreuung im Rahmen des Wechselmodells dem Kindeswohl am besten entspricht.[1] Dagegen sieht beispielsweise das OLG Braunschweig [2] keine Notwendigkeit dafür,...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.3.1 Vernachlässigung

Hierbei handelt es sich um eine andauernde oder wiederholte Unterlassung der physischen (Ernährung, Bekleidung, Betreuung, Aufsicht, Gesundheitsfürsorge) und psychischen (Zuwendung, Förderung und Bereitstellung von Entfaltungsmöglichkeiten) Versorgung des Kindes.[1] Aufgrund von Unfähigkeit [2] oder fehlender Bereitschaft sorgeberechtigter Personen werden kindliche Lebensbedür...mehr

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Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.2 Die Fallbereiche

Entführungsgefahr Im Einzelfall kann es geboten sein, den Umgang auf bestimmte Orte oder Gebiete zu beschränken. Strittig ist, ob zur Vermeidung eines völligen Ausschlusses des Umgangsrechts verlangt werden kann, dass der Reisepass eines ausländischen Elternteils hinterlegt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Entführungsgefahr entschieden, dass die nur abstrakte Möglichk...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.3 Verbleibensanordnung bei Familienpflege, § 1632 Abs. 4 BGB

Befindet sich ein Kind für längere Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie (auch Familienpflege), so fallen häufig tatsächliche Alltagsfürsorge der Pflegeeltern und elterliche Sorge auseinander. Bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis zwischen Kind und Pflegeeltern entsteht eine gewachsene Bindung, die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt wird. Verlangt nun der Sorgebe...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.10 Einordnung des Wechselmodells in Sorge- und Umgangsrecht

Die Grundsatzentscheidung des BGH zum sogenannten paritätischen Wechselmodell vom 1.2.2017[1], wonach dessen Anordnung als Umgangsregelung und auch bei diesbezüglich am Eltern des Seins ergehen könne, hat zur Frage geführt, ob die Einordnung des Wechselmodells eine Frage des Sorgerechts oder des Umgangsrechts ist. Auch nach der Entscheidung des BGH ist die Einordnung hinsich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Allei... / 1.3 Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

Zum Haushalt des Steuerpflichtigen muss mindestens 1 Kind gehören, für das ihm ein Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht. Damit kann auch die Haushaltszugehörigkeit von Stiefkindern und Enkelkindern zum Anspruch auf den Entlastungsbetrag führen. Praxis-Beispiel Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes Dorothea G. und Thomas H. sind nicht verheiratet. Am 27.5.2024 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.1 Unterbringung im Elternhaushalt (Nr. 1)

Rz. 4 Die Unterbringung hat für die Heranziehung des Bedarfssatzes in § 123 Satz 1 Nr. 1 im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils zu erfolgen. Dazu müssen die Eltern oder der Elternteil in ihrem Haushalt dem Menschen mit Behinderungen den Wohnraum während der Berufsausbildung oder der individuellen betrieblichen Qualifizierung zur Verfügung stellen, d. h. der Mensch mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten

Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und...mehr

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§ 6 Familienrecht / G. Muster: Elterliches Sorgerecht und seine Bestandteile

Rz. 10 Muster 6.7: Elterliches Sorgerecht und seine Bestandteile Muster 6.7: Elterliches Sorgerecht und seine Bestandteile _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder. Dies ändert sich grundsätzlich auch nicht bei Trennung und Scheidung der Eltern. Das...mehr

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FF 09/2023, Die Sorgerechts... / II. Die Vollmachtserteilung zugunsten eines Elternteils nach der Rspr. des BGH

Die Frage, ob es einer Sorgerechtsübertragung zugunsten eines Elternteils bedarf, wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten des Obhutselternteils in Betracht kommt, war Gegenstand einer kontroversen Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Teilweise wurde eine solche Möglichkeit abgelehnt,[13] von einer bestehenden Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Elter...mehr

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FF 09/2023, Die Sorgerechts... / 1. Musterformular

Eine außergerichtlich zu erteilende Vollmacht kann dem jeweils anderen Elternteil etwa in folgender Form zur Unterzeichnung vorgelegt werden: Vollmacht zum Sorgerecht Vollmachtgeber: … , … straße, … stadt – Vater – Bevollmächtigte: … , … straße, … stadt – Mutter – Betroffene Kinder: … , geb. am … … , geb. am … Ich, der Vollmachtgeber, Herr … , lebe von meiner Frau, der Kindesmutter, ...mehr

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FF 09/2023, Die Sorgerechts... / III. Praxishinweise

1. Musterformular Eine außergerichtlich zu erteilende Vollmacht kann dem jeweils anderen Elternteil etwa in folgender Form zur Unterzeichnung vorgelegt werden: Vollmacht zum Sorgerecht Vollmachtgeber: … , … straße, … stadt – Vater – Bevollmächtigte: … , … straße, … stadt – Mutter – Betroffene Kinder: … , geb. am … … , geb. am … Ich, der Vollmachtgeber, Herr … , lebe von meiner Frau, d...mehr

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FF 09/2023, Widerrechtliches Verbringen eines Kindes

Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen UnionNr. 127/23 vom 14.7.2023 Urteil des Gerichtshofs v. 13.7.2023 in der Rechtssache C-87/22 | TT (Widerrechtliches Verbringen des Kindes) Das Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, kann trotz Zuständigkeit für die Entscheidung über das Sorgerecht in Ausnahmefällen die Verweisung des...mehr