Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anhörung der übrigen Beteiligten und des Jugendamts, § 320.

Rn 19 Gem § 320 S 1 sind die weiteren Verfahrensbeteiligten iSv § 315 anzuhören. Das sind insb die sorgeberechtigten Eltern des Kindes und auch der Verfahrensbeistand. Die nicht sorgeberechtigten Eltern sind nicht anzuhören, sofern sie nicht als ›Kann-Beteiligte‹ nach § 315 IV hinzugezogen worden sind. Die insoweit einschlägige Vorschrift des § 160 I 1 ist im Hinblick auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 22 Brüssel IIb-VO – Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980.

Gesetzestext Beantragt eine Person, Behörde oder sonstige Stelle direkt oder mit Hilfe einer Zentralen Behörde unter Berufung auf eine Verletzung des Sorgerechts bei dem Gericht eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980, mit der die Rückgabe eines Kindes unter 16 Jahren angeordnet wird, das widerrechtlich in einen anderen Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieser Artikel kommt zur Anwendung, wenn eine Entscheidung, die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat abzulehnen, sich nur auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980 stützt. (2) Das Gericht, das eine Entscheidung gemäß Absatz 1 fällt, stellt unter Verwendung des in Anhang I wiedergegebenen Formblatts von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 51 Brüssel IIb-VO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts ist für das Verfahren der Vollstreckung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend. Unbeschadet der Artikel 41, 50, 56 und 57 wird eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar ist, im Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung und Vollziehung.

Rn 2 Seinem Wortlaut nach umfasst I 1 nur die Vollstreckung einer EA. Ein Unterschied zur Aussetzung der Vollziehung iSv § 64 III 2. Var u § 620e ZPO aF ist damit nicht bezweckt (BTDrs 16/6308, 202). Da in fG-Familiensachen die rechtlichen Wirkungen allerdings mitunter schon ex lege m dem Wirksamwerden der Entscheidung (§ 40 I) eintreten, ohne dass es einer gesonderten Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Vergleich (Abs 1).

Rn 2 Dem Vergleich kommt eine Doppelnatur als Verfahrenshandlung und als materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zu. Der Vergleich kann das gesamte Verfahren oder einen Teil beenden. Er kann über die Beteiligten hinaus auch auf dritte Personen erweitert werden. Der Vergleich kann auf Widerruf geschlossen werden. Voraussetzung für einen Vergleich ist es, dass die Beteiligten übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Isolierte Anerkennung.

Rn 8 Zur Klärung der Anerkennung u zur Vermeidung hinkender Rechtsverhältnisse gestatten II 1, III nunmehr ein freiwilliges isoliertes Anerkennungsverfahren bei Entscheidungen nicht vermögensrechtlichen Inhalts, jedenfalls Sorgerechts-, Umgangsrechts- u Kindesherausgabeentscheidungen, Volljährigenadoption, Vormundschaft u freiheitsentziehende Unterbringung, die Details sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtliche Beschlüsse (Nr 1).

Rn 6 Gerichtliche Beschlüsse iSd § 86 I Nr 1 sind nur Endentscheidungen (§ 38 I FamFG) und sonstige verfahrensabschließende Gerichtsentscheidungen. Zu Letzteren zählen etwa gerichtliche Beschlüsse nach §§ 887, 888, 890 ZPO, Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach § 85 FamFG iVm §§ 104 f ZPO oder einstweilige Anordnungen nach §§ 49 ff FamFG. Auch Entscheidungen nach dem GewSchG sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs 1 S 2).

Rn 12 § 235 I 2 ermöglicht es dem Gericht, vom ASt oder dem Antragsgegner ergänzend eine schriftliche Versicherung anzufordern, dass er die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine Versicherung an Eides statt, sie ist nicht strafbewehrt. Unrichtige Angaben können gleichwohl strafrechtlich als – versuchter – Prozessbetrug zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 9 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit im Fall eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes.

Gesetzestext Vorbehaltlich des Artikels 10 bleiben bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so lange zuständig, bis das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 4 Die Anerkennung nach autonomem Recht erfasst alle anderen wirksamen ausländischen Entscheidungen (Rechtskraft nicht zwingend, BGHZ 118, 312, 318; offenlassend BGH NJW 19, 3575, 3578). Ggü § 328 ZPO ist danach abzugrenzen, ob ein deutsches Gericht im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden hätte (BGH NJW 19, 3575, 3576 [BGH 16.05.2019 - V ZB 101/18]; Schulte-Bu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen ggü Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer [5. Aufl] § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren/die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Rn 18 Die Auswahl eines Vormunds kann auch im einstweiligen Anordnungsverfahren gem §§ 49 ff erfolgen. Hierfür kann aufgrund der Neuregelungen deshalb ein Erfordernis bestehen, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ermittlungen des Gerichts bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds dahingehend ausgeweitet werden sollen, dass unter allen möglichen Vormündern der Vorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (Abs 3).

Rn 13 Nach Abs 3 darf von einer Anhörung bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes abgesehen werden. Die Vorschrift ermöglicht ein Absehen mithin nicht nur von einer nach Abs 1 S 1 gebotenen Anhörung, sondern auch von der (zwingenden) Anhörung in einem Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 17; FAKomm-FamR/Waruschewski § 160 Rz 8; Sternal/Schäder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 5 Das Beschwerdeverfahren richtet sich gem III 1 als volle zweite Tatsacheninstanz nach den Vorschriften des erstinstanzlichen Verfahrens, §§ 23 ff. Infolge Amtsermittlung (§ 26) keine Präklusion. Die durch Hinzuziehung in erster Instanz begründete Beteiligtenstellung sog. Kann-Beteiligter iSv § 7 III besteht in der Beschwerdeinstanz ebenso fort (BGH FamRZ 12, 1049) wie d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Diese Vorschrift – die gemeinsam mit Art 17 zu lesen ist – hat erhebliche praktische Bedeutung und bietet Rechtsanwälten ein weites Feld zu taktischer Verfahrensführung (s dazu Rn 10). Sie regelt – jedoch (Wortlaut) nur im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander (München FamRZ 14, 862: daher nicht in einem einzigen Mitgliedstaat), nicht im Verhältnis zu Drittstaaten, ...mehr

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Sorgerecht

Zusammenfassung Begriff Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen und das Kind rechtlich zu vertreten. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge um die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Inhaberschaft der...mehr

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Sorgerecht / 2 Inhalt

Das Sorgerecht umfasst die Personen- und Vermögenssorge. 2.1 Personensorge Zur Personensorge gehören alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind, insbesondere Pflege (z. B. Versorgung mit Kleidung, Nahrung, Entscheidung über ärztliche Eingriffe), Erziehung (z. B. religiöse Erziehung, Schulausbildung, Berufsauswahl), Aufsicht und Aufenthaltsbestimmung (das Recht, den Aufenthalt u...mehr

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Sorgerecht / 1.2 Nichteheliche Geburt des Kindes

Bei einem nichtehelichen Kind steht das Sorgerecht grundsätzlich allein der Mutter zu,[1] es sei denn, die Mutter hat mit dem Vater bereits vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt oder vor einem Notar abgegeben. Die gemeinsame Sorge geht auf beide Elternteile über, wenn die Eltern später eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder vor einem Notar...mehr

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Sorgerecht / 1 Inhaber

1.1 Eheliche Geburt des Kindes Bei einer ehelichen Geburt steht den Eltern die gemeinsame Sorge mit Geburt des Kindes zu.[1] Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.[2] Gesetzlicher Vater ist der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.[3] Hinweis Elterliche Sorge bei Trennung oder Scheidung Wenn sich die Eltern trennen oder scheiden l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 3 Eingriffe in die elterliche Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls

Bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht in die elterliche Sorge eingreifen. Stärkste Maßnahme des Gerichts ist der Entzug des Sorgerechts.[1]mehr

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Sorgerecht / 1.1 Eheliche Geburt des Kindes

Bei einer ehelichen Geburt steht den Eltern die gemeinsame Sorge mit Geburt des Kindes zu.[1] Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.[2] Gesetzlicher Vater ist der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.[3] Hinweis Elterliche Sorge bei Trennung oder Scheidung Wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, berührt dies grundsätzl...mehr

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Sorgerecht / 1.3 Elterliche Sorge bei Adoption

Durch die Adoption eines minderjährigen Kindes erlangen die Adoptiveltern die elterliche Sorge. Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten bzw. des Annehmenden. Die elterliche Sorge steht den Ehegatten gemeinsam bzw. dem Annehmenden zu.[1]mehr

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Sorgerecht / 2.1 Personensorge

Zur Personensorge gehören alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind, insbesondere Pflege (z. B. Versorgung mit Kleidung, Nahrung, Entscheidung über ärztliche Eingriffe), Erziehung (z. B. religiöse Erziehung, Schulausbildung, Berufsauswahl), Aufsicht und Aufenthaltsbestimmung (das Recht, den Aufenthalt und den Umgang des Kindes zu bestimmen).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / Zusammenfassung

Begriff Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht, Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen und das Kind rechtlich zu vertreten. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge um die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Inhaberschaft der elterlichen So...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 2.2 Vermögenssorge

Die Vermögenssorge umfasst die Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des kindlichen Vermögens. Das Geld des Kindes ist nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.[1] Einschränkungen der gesetzlichen Vertretungsmacht ergeben sich bei bestimmten Rechtsgeschäften. § 1629 Abs. 2 BGB ver...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.6 Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Wechselmodell

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist derjenige Elternteil für die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil vertretungsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet (§ 1629 BGB Abs. 2 Satz 2). Die Obhut hat aber nur derjenige Elternteil inne, der das Kind mehr als 50 % betreut. Da es beim Wechselmodell keine Betreuung eines Elternteils oberhal...mehr

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Kindesunterhalt / 1.6.1 Vertretung des Kindes

Nach der Trennung der Eltern wird das minderjährige Kind in Unterhaltsverfahren durch den Sorgeberechtigten vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertritt gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB derjenige Elternteil das Kind, in dessen Obhut es sich befindet. Dies gilt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern, die nach § 1626 a BGB gemeinsam s...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 7 Art der Unterhaltsgewährung

Der Unterhalt wird grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente geleistet.[1] Der Unterhaltsverpflichtete kann – sofern dafür besondere Gründe vorliegen – verlangen, dass er den Unterhalt in anderer Art gewährt.[2] Gegenüber einem unverheirateten Kind können unterhaltsverpflichtete Eltern bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus sie den Unterhalt gewähren.[3...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.3 Rückwirkende Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 300 Ferner muss auch dem in § 1613 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Gedanken des Schuldnerschutzes Rechnung getragen werden.[1] Es kann daher nicht sein, dass jahrelang von dem anderen Elternteil kein Unterhalt gefordert und dann statt des Kindesunterhalts der familienrechtliche Ausgleichsanspruch geltend gemacht wird. Rz. 301 Es braucht jedoch auch nicht speziell der fa...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 41 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung mehrerer Festgebühren. In Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Festgebühren auch bei der jetzigen Korrektur nicht geregelt hat, obwohl das Problem bekannt war, könnte davon auszugehen sein, dass der Gesetzgeber die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG nicht auf die Anrechnung von Festgebühren angewendet wi...mehr

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FF 06/2025, Entscheidung üb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist das Sorgerecht für das im September 2017 geborene betroffene Kind. [2] Die Kindesmutter, die türkische Staatsangehörige ist, und der Kindesvater, deutscher Staatsangehöriger mit türkischen Wurzeln, heirateten im September 2016. Die Ehe wurde im Dezember 2018 geschieden. Betreffend Sorgerecht und Umgang fanden mehrere V...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 4.5 OLG Bamberg, Beschl. v. 26.11.2024 – 7 WF 236/24 e

1. Wird ein gerichtliches Gebot, das auf § 1666 Abs. 3 BGB gestützt wurde, um eine zuvor festgestellte Gefahr zu beseitigen, nicht befolgt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das entsprechende Gebot offensichtlich nicht die geeignete Maßnahme der Gefahrenabwehr darstellte. Damit müsste diese Maßnahme aufgehoben bzw. durch eine andere Maßnahme ersetzt werden. 2. Der Senat f...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 4.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.2.2025 – 2 UF 218/24

1. Kommt es zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind zu übermäßigen Kontakten unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einschließlich digitaler Dienste (etwa E-Mails, Videotelefonie, Messengerdienste, soziale Netzwerke) oder wird auf diesem Weg die Erziehung des Kindes durch den Obhutselternteil im Wege gezielter, manipulativer Einflussnahme auf das Kin...mehr

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FF 06/2025, Entscheidung üb... / Leitsatz

a) Sorgerecht und Umgang stellen unterschiedliche Verfahrensgegenstände dar, die nach der eindeutigen gesetzlichen Konzeption in eigenständigen Verfahren zu behandeln und zu entscheiden sind (Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.11.2019 – XII ZB 512/18, FamRZ 2020, 255 Rn 14 ff. und v. 19.1.2022 – XII ZA 12/21, FamRZ 2022, 601 Rn 13 m.w.N.). Schon wegen der Verschiedenheit der V...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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FF 05/2025, Anforderungen an das Eilbedürfnis bei einstweiliger Anordnung zum Sorgerecht

BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, FamFG § 49 Abs. 1 Leitsatz 1. Für die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter fehlt es an einem Anordnungsgrund, wenn der Antragsgegner auf absehbare Zeit den Aufenthalt des Kindes bei der Mutter akzeptiert und der Befürchtung der Mutter, er werde das Kind eigenmächtig in die USA verbringen, durch seinen Antrag auf B...mehr

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FF 05/2025, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet. Aus der am 25.8.2022 geschlossenen Ehe ist das Kind T., geb. am 18.6.2024, hervorgegangen. Die Kindeseltern haben nach der Eheschließung jeweils ihre Familiennamen beibehalten. Der Kindesvater hat die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Aktuell hält er sich gewöhnlich in Dallas, Texas/USA, auf, beabsichtigt jedoc...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / 2. Sozial-familiäre Beziehung im Abstammungsrecht

Nach dem Urteil ist der ausschlaggebende Faktor das Kindeswohl. Hinter der Sperre der Vaterschaftsanfechtung gem. § 1600 Abs. 2 Hs. 1 BGB steht die antizipierte und generalisierte Kindeswohlentscheidung in der sozial-familiären Beziehung und die Begrenzung der Anfechtungsberechtigung ist damit bereits das Resultat einer Kindeswohlabwägung.[52] Zwar mag das Kindeswohl demnach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Beherrschung auch bei Beteiligung bis 50 %?

Tz. 218 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Beteiligung von 50 % oder weniger reicht zur Annahme einer beherrschenden Stellung aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen (zB s Urt des BFH v 23.10.1985, BStBl II 1986, 195; in diesem Urt-Fall war der Gesellschafter nur mit 50 % beteiligt, die Gesellschaft durfte aber nach ihrer Satzun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit dem Ziel der Annahme als Kind (Nr. 1)

Rz. 79 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unterfällt dem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten zunächst, wer mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat.[1] Hierbei handelt es sich um die Fälle der Adoptionspflege, die der eigentlichen Adoption nach §§ 1741 ff. BGB vorgeschaltet ist. Nach § 1744 BGB soll die Annahme i. d. R...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2.2 Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 38 Der Gesetzgeber macht nicht nur die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Berechtigten zur Voraussetzung[1], sondern verengt den anspruchsberechtigten Personenkreis, indem er das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft[2] mit dem Kind fordert. Der Begriff des Haushalts wird im BEEG nicht definiert.[3] Nach der Rechtsprechung des BSG ist ein Haushalt eine durch fam...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.1 Wesentliche Inhalte

Die Vormundschaft ist die Wahrnehmung einer Fürsorgepflicht für eine minderjährige Person und deren Vermögen. Sie ist geregelt in §§ 1773 ff. BGB. Als Vormund berufen ist, mit der Folge, dass das Familiengericht ihn bei der Auswahl des Vormunds nicht übergehen darf, wer durch letztwillige Verfügung der beiden Eltern des Mündels als Vormund benannt ist (§ 1777 Abs. 3 BGB a. F...mehr

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FF 04/2025, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den vollständigen Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Anordnung von Vormundschaft des Jugendamts. I. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2021 geborenen Kindes, für das die Mutter und er ursprünglich gemeinsam sorgeberechtigt waren. Das Kind wurde im April 2022 durch das Jugendamt in Obhut genommen, nachde...mehr

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FF 04/2025, Aktuelle Rechts... / G. § 1696 BGB

In der Praxis bereitet die (richtige) Anwendung des § 1696 BGB immer wieder Schwierigkeiten, so dass auch zu diesem Themenkomplex einige Entscheidungen angesprochen werden sollen. Eine erste kommt vom BVerfG in Form einer begründeten Nichtannahme.[51] Die Eltern leben getrennt, die in den Jahren 2012 und 2016 geborenen Töchter leben bei der Mutter, der das alleinige Sorgerec...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 7.2 OLG Bamberg, Beschl. v. 26.11.2024 – 7 WF 236/24 e

1. Wird ein gerichtliches Gebot, das auf § 1666 Abs. 3 BGB gestützt wurde, um eine zuvor festgestellte Gefahr zu beseitigen, nicht befolgt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das entsprechende Gebot offensichtlich nicht die geeignete Maßnahme der Gefahrenabwehr darstellte. Damit müsste diese Maßnahme aufgehoben bzw. durch eine andere Maßnahme ersetzt werden. 2. Der Senat f...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 9.3 OLG Bremen, Beschl. v. 20.2.2025 – 5 UF 132/24

1. Mit dem Erlass einer die Herausgabe eines Kindes an dessen Amtsvormund anordnenden einstweiligen Anordnung, derer es zur Abwendung einer konkreten Kindeswohlgefährdung dringend bedarf, verstößt ein zuvor als befangen abgelehnter Familienrichter nicht gegen das Handlungsverbot des § 47 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 1 FamFG, sodass ein wirksamer Herausgabetitel auch dann ...mehr