Rz. 1
Im familienrechtlichen Mandat kann sich im Zusammenhang mit Kindern Klärungsbedarf in folgenden Bereichen ergeben:
▪ | Umgangsrecht |
▪ | Sorgerecht |
▪ | Auskunft |
▪ | Angelegenheiten von alltäglicher oder erheblicher Bedeutung, §§ 1628, 1687 |
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