Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Sorgerechtsvollmacht

Rz. 143 Auch Angelegenheiten der elterlichen Sorge können durch Vollmacht geregelt werden (Sorgerechtsvollmacht) und damit Teil einer Vorsorgevollmacht sein,[219] nicht jedoch eine Vollmacht für das Kind in die Volljährigkeit zur Vermeidung einer Betreuung.[220] Siehe zur Sorgerechtsvollmacht ausführlich § 10. Muster 1.22: Baustein Grundmuster – Sorgerechtsvollmacht Muster 1....mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / b) Sorgerechtsvollmacht zur Abwehr eines Antrags nach § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Der BGH hat zudem entschieden, dass einer erteilten Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil auch bei der Frage, ob einem Antrag nach § 1671 Abs. 1, S. 2 Nr. 2 BGB auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stattzugeben ist, Bedeutung zukommen kann.[2] Eine Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen E...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / b) Sorgerechtsvollmacht zur Abwehr eines Sorgerechtsentzugs nach § 1666 BGB

Rz. 5 Die Erteilung von Sorgerechtsvollmachten an das zuständige Jugendamt kann zuletzt geeignet sein, einem Entzug des Sorgerechts nach § 1666 BGB zu begegnen.[5]mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / a) Elterliche Sorge

Im Fokus der Rechtsprechung steht immer wieder die Bestimmung des § 1671 BGB zur Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils hiervon bei Getrenntleben der Eltern, entweder im Falle der gemeinsamen elterlichen Sorge oder dann, wenn diese der Mutter zusteht. Der VerfGH BE klargestellt, dass nach § 1671 BGB kein zwingender Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge besteh...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist Verfahrensbeiständin eines im April 2019 geborenen Kindes. Dessen Eltern sind nicht miteinander verheiratet, haben aber eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgegeben. Beide Eltern waren langjährige Betäubungsmittelkonsumenten. Zwischen den Eltern kam es sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell immer wieder zu Trennunge...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / a) Ausschluss des anderen leiblichen Elternteils

Wenn das das Kind aus der früheren Ehe beim Erbfall noch minderjährig, so stellt sich das Problem, dass im Regelfall mit dem Tod des einen Elternteils die elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil übergeht (§ 1680 Abs. 1 BGB), wenn nach der Scheidung der früheren Ehe das Sorgerecht beiden Eltern weiterhin gemeinsam zustand. Aber auch in den Fällen, in denen der versto...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Umgangsrecht

Das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Umgangsrecht eines Elternteils aus Art. 12 Abs. 3 Verf Berlin wird durch § 1684 Abs. 1 BGB konkretisiert. Dabei ist hinsichtlich der Frage des Umgangsrechts bzw. der Umgangspflicht eines Elternteils das Kindeswohl der entscheidende Abwägungsmaßstab für das Familiengericht bei seiner Umgangsrechtsentscheidung gemäß § ...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / 2 Anmerkung

1. Die der Verfassungsbeschwerde der Verfahrensbeiständin des betroffenen Kindes stattgebende Entscheidung des BVerfG hat die Beschwerdeentscheidung des OLG Koblenz in dem Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB aufgehoben und zurückverwiesen. Die Rückkehr des Kindes von den Pflegeeltern zu den Eltern hatte das BVerfG bereits vorher durch eine einstweilige Anordnung verhindert...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Weitere Themen aus der familienrechtlichen Praxis

Mit ähnlich praxisrelevanten Themen befassten sich weitere Referate der Tagung. Über Einkommensermittlung referierte Prof. Dr. Alexander Schwonberg, Vors.RiOLG Celle, über Stolperfallen im Verfahrensrecht sprach Rechtsanwalt Dr. Franz-Thomas Roßmann, Volkach am Main und Arndt Voucko-Glockner, Versorgungs- und Rentengutachter, Karlsruhe, informierte darüber, wie der Versorgun...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1). Die Beschwerdeführerin zu 1), geboren im Jahr 1964 und deutsche Staatsangehörige und der Beschwerdeführer zu 2), geboren im Jahr 1989 und lettischer Staatsbürger, heirateten ausweislich ihrer mit einer Apostille des ukrainischen Justizministeriums versehenen Heiratsurkunde am 2.10.2019 in Kiew. Am 25.9.2020 wurden in Kiew Zwillinge geboren. Die Kinder haben a...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / IV. Entscheidungsmaßstab und Beweisfragen

Häufig wird von den Familiengerichten und auch von den anderen Akteuren (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Verfahrensbevollmächtigte der Eltern) des familiengerichtlichen Kindesschutzverfahrens verkannt, dass hier ein anderer Entscheidungsmaßstab als in Elternkonfliktverfahren gilt. In Verfahren nach § 1671 BGB etwa ist der Maßstab, welche Gestaltung des elterlichen Sorgerechts...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / c) Eltern-/Erziehungsrechte

Verstöße gegen das Kindeswohl bedeuten häufig auch Verstöße gegen das Elternrecht, wie es sich aus Art. 6 Abs. 2 GG (und inhaltsgleich aus entsprechenden Verbürgungen der Landesverfassungen) ergibt, da nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht zu rechtfertigen vermag. Dementsprechend ist die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die sich dagegen wandte, dass das Rec...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

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§ 28 Familiensachen / 12. Kindschaftssachen

Rz. 110 Zu den besonderen Kindschaftssachen der elterlichen Sorge siehe Rdn 80 ff.; zur Kindesherausgabe Rdn 106, zum Umgang Rdn 127 und zu den übrigen Kindschaftssachen Rdn 123. Rz. 111 Sind Gegenstand des Verfahrens mehrere besondere Kindschaftssachen, dann werden die Werte der einzelnen Gegenstände addiert.[58] Beispiel 28: Verfahren über Sorgerecht und Auskunft Der Ehemann...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Sonstige Eingriffe in Art. 6 Abs. 2 S. 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die nicht an eine Kindeswohlgefährdung anknüpfen, betreffen häufig solche über die Verteilung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern nach § 1671, § 1628 BGB sowie gerichtliche Regelungen des Umgangs gemäß § 1684 BGB (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und § 1685 BGB (Art. 6 Abs. 1 GG). Für die verfassungsgerichtliche Pr...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 1. Allgemeines

a) Wie bereits angesprochen ist das Bundesverfassungsgericht ein Bürgergericht, weil nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG "jedermann" beschwerdeberechtigt ist. Es besteht zudem grundsätzlich kein Vertretungszwang, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsbeschwerde unmittelbar selbst erheben können. Die Ausnahme einer gebotenen Vertretung in einer m...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Anforderungen an die Begründung

Ein weiterer, ebenfalls nicht immer hinreichend beachteter Umstand bei der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Akten des Ausgangsverfahrens zur Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht beizieht. Es müssen deshalb in der Begründung sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden. Die Anf...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin begehrt im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsweg die Aussetzung eines Beschlusses zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes an dessen in Spanien lebenden Vater. I. [2] Die Antragstellerin ist die Mutter eines am 18.8.2013 in Madrid geborenen Sohnes, wo die nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam lebten. [3] 1...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / IV. Inhalt

Rz. 15 Von der "persönlichen Lebenssituation" sollen die Wohnsituation sowie der allgemeine Gesundheitszustand umfasst sein.[19] Damit wird auch der Aufenthalt offenzulegen sein. Was unter "allgemein" fällt, wird vom Einzelfall abhängen. Eine Konkretisierung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen,[20] wurde nicht aufgenommen[21] und hätte wohl auch – u.U. unbeabsichtigterweise – e...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Entziehun... / Leitsatz

Die Entziehung der Vertretungsmacht für ein Erbscheinerteilungsverfahren muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Einem Elternteil soll das Sorgerecht nur entzogen werden, wenn das Interesse des Kindes zum Interesse des Elternteils als gesetzlichem Vertreter in erheblichem Gegensatz steht. Die Entziehung ist nicht erforderlich, wenn zu erwarten ist, dass die E...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Entziehun... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ihr Kind anlässlich eines Erbscheinserteilungsverfahrens. Die Beschwerdeführer sind die Eltern des am 2004 geborenen Kindes T T. Die Mutter ist nach dem Testament ihrer am … 2021 verstorbenen Mutter, Frau K … W … , deren Haupterbin. Daneben sollen ihre Tochter T … und ihre weitere Tochter S … ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / I. Inhalt des Sorgerechts

1. Das Grundrecht der elterlichen Sorge Rz. 287 Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die V...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Voraussetzungen gemeinsamer Sorge

Rz. 324 Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts ist:[374]mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / bb) Verfahren zur Abänderung

Rz. 428 Streitig war lange Zeit, ob die Abänderung eines praktizierten paritätischen Wechselmodells im Umgangsverfahren möglich ist. Nach einer Entscheidung des 8. Zivilsenats des OLG Frankfurt a.M. vom 23.2.2021 ist eine Entscheidung über das Wechselmodell keine sorgerechtliche Regelung, auch wenn die Entscheidung im Ergebnis den Schwerpunkt der Betreuung erstmalig geregelt...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 366 Miteinander verheiratete Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, es sei denn, einem Elternteil ist das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen worden. Wird im Scheidungsverfahren kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern in der Ausgestaltung nach Trennung der Parteien. Dies ist statistisch der ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Streit um Alleinsorge

Rz. 369 Im Streitfall ist dem Antrag gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist,[448] dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohle des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet. Der Antrag lautet wie folgt: Rz. 370 Muster 2.38: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlich...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge als gesetzliche Folge

Rz. 341 Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern aufgrund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).[421] Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[422] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[423] Rz. 342 Voraussetzung i...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Folgen vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung

Rz. 218 Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern aufgrund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).[176] Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[177] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[178] Rz. 219 Voraussetzung i...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Sittenwidrigkeit

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils

Rz. 355 Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die früher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Rz. 356 Nach § 1626a Abs. 1 Zif. 3 BGB kann der Kindesvater die gemeinsame Übertragung der elterlichen So...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Die Vollmacht zwischen Eltern

Rz. 223 Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[183] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Grundsätzlich sind Vollmachten – vorbehaltlich spezieller gesetzlicher B...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 145 Zu den Kindschaftssachen zählt gemäß § 151 Nr. 3 FamFG auch der gesamte Bereich der Kindesherausgabe. Hierzu gehört nicht nur die Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil gemäß § 1632 BGB.[150] Ebenso sind hier die Verfahren einzuordnen, bei denen es um den Verbleib eines Kindes in der Familienpflege geht, oder aber die Herausgabe an einen Pfleger betroffen ist.[1...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Grundsätzliches

Rz. 126 Einstweilige Anordnungssachen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind einheitlich im FamFG geregelt, wobei auch für sie wie schon bei den Familienstreitsachen keine Hauptsache oder etwa ein Gesuch um Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein solches Hauptsacheverfahren anhängig sein muss. Für den Verfahrensablauf selbst zeigen sich Unterschiede zwi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame Ausübung der Verantwortung für das Kind

Rz. 305 Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG ordnet das Sorgerecht den Eltern zu, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehend e...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Streit um die gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 323 Im Streitfall ist dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet.[371] Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswoh...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 148 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[154] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wi...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Offene Stellvertretung

Rz. 29 Der nicht barunterhaltspflichtige Elternteil (= Obhutselternteil) handelt in offener Stellvertretung für das Kind.[32] Dabei ist zu beachten, dass die Eltern grds. das Kind gemeinschaftlich vertreten (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB), der sich zum Barunterhalt verpflichtende Elternteil aber von der Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / aa) Verwandtschaft

Rz. 49 Verwandtschaft nach § 1598 BGB entsteht durch Abstammung im Rechtssinn. Auf die genetische Abstammung kommt es nur dort an, wo diese vom Zweck der Vorschrift her maßgeblich ist (Beischlaf unter Verwandten, § 173 StGB, Eheverbot, § 1307 BGB). Rz. 50 Beispiel F hat durch Samenspende eine Tochter T empfangen und zur Welt gebracht. Als deren Vater gilt der Ehemann der F. D...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Rz. 389 Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 Abs. 1 BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Ki...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vollmacht zwischen Eltern

Rz. 313 Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[366] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Rz. 314 Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei groß...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Pflege und Erziehung

Rz. 557 Der Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB setzt voraus, dass der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte ein oder mehrere Kinder tatsächlich betreut.[650] Hat der betreuende Elternteil vor der Trennung oder auch zunächst während der Trennung eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, kann er diese jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes wid...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Regelungsbedürfnis

Rz. 134 Ein Regelungsbedürfnis besteht regelmäßig dann, wenn das Kindeswohl eine einstweilige Regelung zur Abwendung von Nachteilen gebietet.[129] Dies kann aber nur in Ausnahmefällen gegeben sein. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 1666 BGB anzuregen.[130] Zudem stehen solche (Hauptsache-)Verfahren ohnehin unter dem Beschleunig...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Glaubhaftmachung

Rz. 15 Es besteht die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung. Zwar wird die Glaubhaftmachung für FGG-Familiensachen in § 31 FamFG geregelt, während für Familienstreitsachen über § 113 Abs. 1 FamFG auf die ZPO-Regelungen (folglich auf § 294 ZPO) verwiesen wird. Letztlich bleibt es allerdings bei den bisher schon geltenden grundsätzlichen Regelungen, wonach Beweismittel jeder Art ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VIII. Tod eines Sorgeberechtigten

Rz. 384 Zitat "Ein allgemeines Übel ist der Tod" hat Goethe einmal zu Recht gesagt. Ein besonderes Übel gerade für Familienrechtler wäre es aber, mit der Möglichkeit des Todes nicht zu rechnen. Dies betrifft viele Bereiche des Familienrechts, namentlich im Todesfall während eines Scheidungsverfahrens. Für den Bereich des Sorgerechts sind die Folgen jedoch übersichtlich. 1. Gemein...mehr