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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist die fünfte Säule im System der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie dient der Absicherung des Pflegefallrisikos.

Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Auch Privatversicherte sind davon betroffen. Sie müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in Schul- bzw. Berufsausbildung sind im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung mitversichert.

Leistungen der Pflegeversicherung

Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören folgende Leistungen:

  • Pflegesachleistungen,
  • Pflegegeldleistung,
  • Kombination von Geld- und Sachleistung,
  • Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson,
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes,
  • Tages- und Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • vollstationäre Pflege,
  • Hilfe für behinderte Menschen (Leistungen in vollstationären Einrichtungen),
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen,
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
  • Entlastungsbetrag,
  • Leistungen des persönlichen Budgets

Leistungen der Pflegeversicherung: Voraussetzungen

Die Pflegeleistungen werden gewährt, wenn ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde und die versicherungsrechtliche als auch die medizinische Voraussetzungen erfüllt sind.


Beitragsrecht

Änderung beim Nachweis der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arbeitnehmende mit Kindern eine kinderzahlabhängige Beitragsentlastung. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält Änderungen beim Nachweisverfahren von steuerlich nicht erfassten Kindern. 



Sozialverband VdK

Teilfinanzierung des Bundeshaushalts aus Beitragsgeldern verfassungswidrig

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Haushalt 2026 plant der Sozialverband VdK die Einreichung mehrerer Musterklagen. Im Mittelpunkt steht dabei ein Betrag von 5,2 Milliarden Euro, der während der Pandemie aus der sozialen Pflegeversicherung entnommen wurde, um gesamtgesellschaftliche und versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren. Eine Rückerstattung dieser Mittel durch die Bundesregierung blieb jedoch aus.


Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung

DaBPV mit akuten Startschwierigkeiten

Seit dem 1. Juli 2025 besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, neu eingestellte Mitarbeitende innerhalb von sieben Tagen nach Beschäftigungsaufnahme für das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) zu melden. Aktuell gibt es jedoch systemseitige Probleme bei den Rückmeldungen, deren Auswirkungen bisher nur teilweise behoben werden konnten.



















GKV-Spitzenverband

Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Es gibt noch immer viel zu tun

In den letzten 20 Jahren verursachte Abrechnungsbetrug im deutschen Gesundheitswesen einen Gesamtschaden von 1,13 Milliarden Euro. Trotz Maßnahmen zur Bekämpfung besteht weiterhin Handlungsbedarf, da der tatsächliche Schaden höher sein dürfte. Es mangelt an spezialisierten Strafverfolgungsbehörden, und der GKV-Spitzenverband betont die Notwendigkeit einer Dunkelfeldstudie für effektive Gegenmaßnahmen.




Kolumne Entgelt

Frontbericht zur Änderung in der Pflegeversicherung

Familien mit zwei oder mehr Kindern sollen in der Pflegeversicherung um 0,25 Beitragssatzpunkten entlastet werden - so sieht es das vom Bundestag verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vor. Doch wie soll der Arbeitgeber von der Anzahl der Kinder erfahren? "Effizient und bürgerfreundlich", sagt der Gesetzgeber, "realitätsfern und aufwändig" meint unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp.