Angehörigen-Entlastungsgesetz: Bundesrat fordert Nachbesserung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.10.2019 entschieden Stellung, zu dem vom Bundeskabinett am 14.8.2019 beschlossenen Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe, zu nehmen.
Entlastung von Angehörigen: Bundesrat fordert neue Kostenschätzung
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die von ihr vorgelegte Kostenschätzung zu überarbeiten: Unabhängig von der ohnehin lückenhaften Datengrundlage spiegele die derzeitige Kostenberechnung die Belastung für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht in angemessenem Umfang wider, kritisieren die Länder.
Angehörigen-Entlastungsgesetz: Bund soll Mehrbelastung kompensieren
Etwaige Mehrbelastungen für Länder und Kommunen müsse der Bund kompensieren und dies bereits im Gesetz verbindlich sicherstellen. Zu garantieren sei nicht nur die Übernahme der derzeit geschätzten Zusatzkosten, sondern auch davon abweichende zusätzliche Belastungen, die sich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen. Bund und Länder müssten dann erneut über den angemessenen Umfang der Ausgleichszahlungen verhandeln. Wichtig sei daher, im Gesetz eine Kostenevaluation festzuschreiben.
Weitere Verbesserungsvorschläge aus der Praxis
Weitere Vorschläge des Bundesrates dienen dazu, der Zielsetzung des Entwurfs besser Rechnung zu tragen und die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Sie betreffen unter anderem die Leistungen für junge Menschen in besonderen Ausbildungsstätten und stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Finanzierungslücke vermeiden
Zudem fordert der Bundesrat eine Übergangsregelung, um eine Finanzierungs- bzw. Rentenlücke für Menschen mit Behinderung zu schließen, die nach der Systemumstellung durch das neue Bundesteilhabegesetz für den Monat Januar 2020 droht.
Angehörigen-Entlastungsgesetz: Was die Bundesregierung plant
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine gesetzliche Vermutungsregel vor. Sie soll dafür sorgen, dass Angehörige grundsätzlich nicht mehr für Pflegekosten der Betroffenen einspringen müssen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle von 100.000 Euro vermutet, müssen Angehörige ihr Einkommen offenlegen - dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.
Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere
Zum Hintergrund: Wenn Eltern die Kosten für Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, möchte die Bundesregierung die Einkommensgrenze einführen - so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten derzeit fast 400.000 alte Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen zu können.
Betrifft auch Menschen mit Behinderungen
Profitieren sollen auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben - zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.
Der Regierungsentwurf enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.
Nächster Schritt: Gegenäußerung der Bundesregierung
Angehörigen-Entlastungsgesetz: Die nächsten Schritte
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und reicht dann beide Dokumente in den Bundestag nach. Dieser hatte bereits im September mit seinen Beratungen begonnen.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.641
-
Neue Arbeitsverhältnisse
890
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
818
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
469
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
424
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
384
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
384
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
330
-
Bürgergeld: Regelbedarfe 2026 bleiben unverändert
312
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
286
-
Früher Start der Grippesaison
05.12.2025
-
GKV klagt gegen Unterfinanzierung der Bürgergeld-Gesundheitsversorgung
03.12.2025
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
02.12.2025
-
Einkommen des Ehepartners kann Anspruch auf Grundrente schmälern
01.12.2025
-
Steigende Teilnahme am Gebärmutterhalskrebs-Screening
28.11.2025
-
Deutlicher Anstieg der Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung
26.11.2025
-
DRG-Fallpauschalenkatalog 2026 beschlossen
26.11.2025
-
Deutschland ist Spitzenreiter bei Sozialausgaben
25.11.2025
-
Bundesrat fordert Überarbeitung der Krankenhausreform
24.11.2025
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
21.11.2025