Handelsbilanz









Richter im Gerichtssaal
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BFH Kommentierung

Änderung eines in einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung ausgeübten Wahlrechts

Die geänderte Willensbetätigung zu einer wahlrechtsbezogenen Rechtsfolge (hier: Minderung von Anschaffungskosten gemäß § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.) ist nur nach Maßgabe der Regelungen zur Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG) steuerlich zugelassen, wenn sie (wie ebenfalls die ursprüngliche Wahl) in einer dem Finanzamt eingereichten Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) vor der Veranlagung erfolgt.



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IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung

Steuern in der Handelsbilanz

Stellungnahme des IDW zur Behandlung von strittigen Steueransprüchen in der Handelsbilanz. In der Ausgabe 4/2017 hat das IDW in seiner Zeitschrift IDW-Life (Ausgabe 4/2017, S. 528) seine Rechtsansicht zur Behandlung von strittigen Steueransprüchen im handelsrechtlichen Jahresabschluss dargestellt. Betroffene, die sich an diese Rechtsauffassung halten, dürften im Rahmen einer Abschlussprüfung des Jahresabschlusses auf der sicheren Seite sein.