Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.2.4 Anwendungsbeispiel

Rz. 105 Die Schuldenkonsolidierung bei Vorhandensein echter Aufrechnungsdifferenzen soll anhand eines Beispiels gezeigt werden.[1] Dabei wird das Beispiel aus Tab. 6 fortgeführt. Rz. 106 Mitarbeiter des Mutterunternehmens M-GmbH haben bei der Lieferung von Waren an das Tochterunternehmen T-GmbH, an dem 75 % der Anteile gehalten werden, einen Schaden an den Produktionsanlagen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 3 Ausweis in der Handelsbilanz

Rückstellungen unterscheiden sich von anderen Schuldposten durch die Ungewissheit hinsichtlich des Bestehens dem Grunde und/oder der Höhe nach. Rückstellungen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sieht § 266 HGB die Untergliederung in 3 Posten vor: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrücks...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.1 Rückstellungen in der Handelsbilanz (Grundsätze)

In § 249 HGB ist geregelt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Danach müssen Rückstellungen gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten,[1] drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,[2] unterlassene Auf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag): Aufwandsrückstellungen sind mit den Aufwendungen anzusetzen, die der Bilanzierende im folgenden Geschäftsjahr voraussichtlich aufwenden wird. Geldleistungsverpflichtungen sind mit dem zur Abgeltung der Schuld...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.5 Abweichungen bei Rückstellungen in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Passivierung von Rückstellungen ist nach Steuerrecht in den folgenden Fällen unzulässig oder eingeschr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.2 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Bewertung von Rückstellungen

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen. Danach sind Rückstellungen unter Berücksichtigung folgender steuerlicher Grundsätze anzusetzen: Nach ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2021 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter/BMF v. 26.2.2021, BStBl 2021 I, 298/§ 7 EStG Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF, Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 - S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) unterstellt bei Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Regelung beinhaltet ein Wahlrecht. Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die jeweils in ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.1 Was bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags zu beachten ist

Der "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag" entspricht dem zukünftigen Zahlungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist. Eine Abzinsung erfolgt gesondert nach § 253 Abs. 2 HGB.[1] Dieses Begriffsverständnis wird im Folgenden zugrunde gelegt. Die Schätzung des Verpflichtungsbetr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 7 Buchungstechnik: Diese Entscheidungen müssen getroffen werden

Um eine Rückstellung buchen zu können, müssen zusätzlich zu den bisher dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen insbesondere 2 buchungstechnische Fragen (für die Handelsbilanz) entschieden werden: Bei langfristigen Rückstellungen, die abzuzinsen sind, muss entschieden werden, ob bei der Einbuchung die Brutto- oder Nettomethode zur Anwendung kommt. Darüber hinaus ist f...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewährleistungsfall als ungewisse Verbindlichkeit

Unternehmer Huber hat im Dezember 01 in den Geschäftsräumen seines Kunden Installationsarbeiten durchgeführt. Dabei werden Mängel an den eigenen, von ihm eingebauten Teilen festgestellt, die er beseitigen muss. Die Mängelbeseitigung kann erst im Januar des folgenden Jahres vorgenommen werden. Die voraussichtlichen Aufwendungen betragen rund 6.500 EUR. Lösung: Der Mangel wurde...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.2 Grundsatz der Einzelbewertung

Rückstellungen sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Jedoch kann nach § 252 Abs. 2 HGB in begründeten Ausnahmefällen vom Einzelbewertungsgrundsatz abgewichen werden. Im Fall von Rückstellungen sind hierbei insbesondere folgende Fälle relevant:[1] Bestehen Risiken aus einer Vielzahl gleichartiger Geschäftsvorfälle, so sind die daraus zu erwartenden künftigen Ausgaben durch e...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.3 Restlaufzeit und Abzinsung

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung ist nach IDW RS HFA 34.36 der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Diese steht entweder fest oder ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Bei Rückstellungen kann der Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer in Anspruch genommen wird, unsicher sein. Diese Ungewis...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.3 Ausweis in der Handelsbilanz

Tz. 1057 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 UU sind derartige Darlehensgewährungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, auch hr-lich nicht als FK, sondern als Ergebnisverwendung anzusehen (ausführlich s Neumann, GmbHR 1996, 424, mwHinw). Damit darf auch in der H-Bil ein entspr Anspruch nicht aktiviert werden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Erg-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rn. 62 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Hierzu und zum Nachweis von Schrifttum und Verwaltungsanweisungen auch s §§ 4, 5 Rn 300 (Briesemeister) und s §§ 4, 5 Rn 325 ff (Briesemeister/Hoffmann). Das zivilrechtliche Gesamthandsvermögen einer Personenhandelsgesellschaft (§ 718 BGB) ist gem §§ 238ff, 246 Abs 1 HGB vollständig in die HB aufzunehmen; dabei macht es handelsrechtlich kein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zw...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5.1 Abgrenzungskriterien bisher/jetzt

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bezüglich der Frage, wann bei Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft ein Leistungsaustausch vorliegt, korrigiert das BMF mit Schreiben vom 31.05.2007 (BStBl I 2007, 503) seine bisherige Sichtweise. Erhielt der Gesellschafter bislang für seine Tätigkeit eine Vergütung, die i. R. d. Gewinnermittlung in der Handelsbilanz als Aufwa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abgrenzung latenter Steuern nach dem timing-Konzept

Tz. 17 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Das Timing-Konzept zur Verrechnung latenter Steuern ist GuV-orientiert, dh., es werden nur diejenigen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Handelsbilanz (HB) und Steuerbilanz (StB) in die Steuerabgrenzung einbezogen, die sich sowohl bei ihrer Entstehung als auch bei ihrer Umkehrung in der GuV niederschlagen. So werden bspw. bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Die Wahl des Steuersatzes

Tz. 38 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Frage, ob aktuelle oder zukünftige Steuersätze für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen werden sollen, wird konzeptionell durch die Wahl der Methode entschieden (vgl. Wollmert, 1995, S. 92; Coenenberg/Hille, DB 1997, 537): Die Liability-Methode erfordert prinzipiell zukünftige, die Deferred-Methode aktuelle Steuersätze. Tz. 39 Stan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Hintergrund der Steuerabgrenzung

Tz. 15 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Das Problem der Abgrenzung latenter Ertragsteuern stellt sich, wenn IFRS-Bilanzgewinn und Steuerbilanzgewinn voneinander abweichen und somit die aus der steuerlichen Bemessungsgrundlage resultierenden Ertragsteuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten in der IFRS-Bilanz in keinem sinnvollen und erklärbaren Zusammenhang zum veröffentlichten hande...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 1 Begriffserläuterungen

Mehr- bzw. Minderabführungen sind nichts anderes als Differenzen zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung an den Organträger und dem maßgebenden steuerlichen Bilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Ist der abgeführte Gewinn laut Handelsbilanz höher als das steuerliche Ergebnis, liegt eine Mehrabführung vor, ist der abgeführte Gewinn geringer als der Steuerbilanzgewinn, i...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 2 Ursachen von Mehr- oder Minderabführungen

Die Ursachen für solche Differenzen zwischen dem Ergebnis der Handelsbilanz bzw. dem der Steuerbilanz können sehr vielfältig sein. Die Fälle mit Mehr- bzw. Minderabführungen sind in den letzten Jahren durch diverse gesetzliche Änderungen, insbesondere durch das BilMoG bzw. das SEStEG, deutlich zahlreicher geworden. Zu nennen sind vor allem folgende Tatbestände: zulässige Bildu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Besonde... / 3.2.1 Vorsteuer: Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie Vorsteuerberichtigung

Gemäß § 9b Abs. 1 EStG gehören abzugsfähige Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb eines Grundstücks nicht zu den Anschaffungskosten. Nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge, z. B. bei der beabsichtigten Vermietung von Wohnraum über längere Zeit zum Zeitpunkt des Erwerbs, erhöhen die Anschaffungskosten des Grundstücks. Werden Vorsteuerbeträge gem. § 15a UStG in späteren Jahren berichti...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Besonde... / 3.1 Handelsrecht: Anschaffungskosten für Vermögensgegenstände

Das Handelsrecht definiert die Anschaffungskosten als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.[1] Neben dem Kaufpreis gehören auch die direkt zuordenbaren Nebenkosten zu den Anschaffungskosten sowie die nachträglich ...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3.1 Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen gelten kraft Gesetz[1] als Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den Organträger zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft. Damit unterliegt die Mehrabführung auch dem Kapitalertragsteuerabzug; [2] die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht mit Feststellung der Handelsbilanz, spätestens 8 Monate nach Abl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen erbringen die Mitarbeiter in der Beschäftigungsphase weiterhin ihre volle Arbeitsleistung bei gleichzeitig reduzierter Vergütung im Rahmen der Altersteilzeit. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Ar...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4 Buchhalterische Erfassung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen in der Handelsbilanz (Rückstellung für Altersteilzeit)

Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst den Erfüllungsrückstand aus der während der Beschäftigungsphase vorgeleisteten Arbeit sowie die Verpflichtungen aus den Aufstockungsleistungen. Beide Komponenten können zu Bewertungszwecken getrennt ermittelt werden, bilden bilanziell jedoch eine einheitliche Rückstellung für Altersteilzeit. Im Folgenden werden beide Verpflichtungs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.10 Latente Steuern

Die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, insbesondere bei Bewertung, Abzinsung und der Behandlung von Deckungsvermögen. Daher weichen die Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz regelmäßig voneinander ab. Die unterschiedlichen Bilanzansätze von Rückstellungen fü...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.2 Erfüllungsrückstände bzw. Wertguthaben und die Aufstockungsbeträge sind insolvenzgesichert

In diesem Fall werden sowohl die Rückstellungen für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB" (SKR 03: 0967; SKR 04: 3077) erfasst. Der GuV-Ausweis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6 Saldierung von Deckungsvermögen und Rückstellung

4.6.1 Bilanz Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Wertguthaben der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen das Risiko einer Insolvenz zu sichern. Je nach gewähltem Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann dabei ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist anhand der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.1 Gleichverteilungsmodell

Im Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit gleichmäßig reduziert. Ein Erfüllungsrückstand aus vorgeleisteter Arbeit entsteht dabei nicht. Für laufende Vergütungen ist deshalb insoweit keine Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands zu bilden. Unberührt bleibt die gesonderte Beurteilung von Aufstockungsleistungen.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1 Behandlung von Erfüllungsrückständen aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistung

Bei der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit im Durchschnitt auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. Im Blockmodell erbringt der Arbeitnehmer in der Beschäftigungsphase weiterhin seine volle Arbeitsleistung, in der anschließenden Freistellungsphase ist er vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt. Ob eine (Verbindlichkeits-)Rückstellung für Erfüllungsrücks...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 1.1 Bedeutung und Inhalt von Ergänzungsbilanzen

Ergänzungsbilanzen stellen autonome Steuer­bilanzen dar und werden für einzelne Gesellschafter für Besteuerungszwecke erstellt. Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz nur für einen Mitunternehmer im Rahmen der steuerlichen Bilanzierung von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) aufgestellt. Bei den übrigen Unternehmensformen, z. B. gewerblichen Einz...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht nur Deckungsvermögen und korrespondierende Verpflichtungen in der Bilanz zu saldieren. Darüber hinaus fordert § 246 Abs. 2 HGB, dass auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung der Verpflichtungen und des Deckungsvermögens miteinander zu saldieren sind. Die Standardkontenrahmen bieten für die Saldierung von Aufwendu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.1 Nur die Erfüllungsrückstände bzw. Wertguthaben sind insolvenzgesichert, nicht jedoch die Aufstockungsbeträge

In diesem Fall sind nur die Rückstellungen für den Erfüllungsrückstand und das zugehörige Deckungsvermögen in die handelsrechtliche Saldierung mit einzubeziehen. Deshalb ist nur die Rückstellung für Erfüllungsrückstände auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfris...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.4 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass das Entstehen oder die Inanspruchnahme der Verpflichtung am Bilanzstichtag hinreichend wahrscheinlich ist. Bei bereits abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen ist diese Voraussetzung grundsätzlich erfüllt. Fraglich ist dagegen, ob bereits bloße Möglichkeiten oder auch Anwartschaften auf den...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.5 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Für vor dem 1.1.2010 begonnene Altersteilzeitverhältnisse konnten unter den damaligen gesetzlichen Voraussetzungen Erstattungsansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit bestehen. Handelsrechtlich sind Erstattungsansprüche nicht durch Kürzung der Rückstellung zu berücksichtigen. Sie sind vielmehr gesondert als Vermögensgegenstand anzusetzen, sofern die allgemeinen Aktivieru...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7 Ausweis und Kontierung bei Vorhandensein eines Deckungsvermögens

Die vorstehend genannten Konten sind relevant, wenn für Verpflichtungen aus Altersteilzeit ein Deckungsvermögen vorhanden ist. In diesem Fall ergeben sich gegenüber der Abbildung ohne Deckungsvermögen Änderungen der Kontierung und beim handelsrechtlichen Ausweis der Rückstellung für Altersteilzeit. Beim Vorhandensein eines Deckungsvermögens i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.8 Auflösung der Rückstellung in der Freistellungsphase

Mit Eintritt in die Freistellungsphase ist die angesammelte Rückstellung entsprechend der Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen beziehungsweise fortlaufend zu vermindern. Soweit Rückstellungsbeträge ohne unmittelbare Gegenbuchung zu einem Aufwand wegfallen, ist der Ertrag aus der Auflösung in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2 Behandlung der Aufstockungsbeträge

Die Vergütung während der Altersteilzeit besteht neben dem reduzierten Arbeitsentgelt aus Aufstockungsleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Aufstockung des Arbeitsentgelts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG sowie die zusätzlichen Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG. Im Folgenden werden beide Komponente...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.3 Abzinsung

Sowohl der Erfüllungsrückstand als auch die Rückstellung für Aufstockungsbeträge sind handelsrechtlich abzuzinsen, soweit ihre Restlaufzeit jeweils mehr als ein Jahr beträgt. Nach § 253 Abs. 2 HGB ist hierfür der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der abzuzinsenden Rückstellung zu verwenden. Der Erfüllungsrückstand w...mehr