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14.12.2016
Bundesarbeitsgericht
Nach deutschem Urlaubsrecht verfallen Urlaubsansprüche, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt hat. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, von sich aus Urlaub zu gewähren. Das BAG hat nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob dies mit Europarecht vereinbar ist.
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