Verschleierungsverbot für Beamte
Beamtinnen und Beamten ist durch die Gesetzesänderung untersagt, bei Ausübung ihres Dienstes und bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug das Gesicht zu verhüllen. Ausnahmen zu gesundheitlichen Zwecken (z. B. Infektionsschutz) und dienstlichen Zwecken (z. B. Eigenschutz) sind jedoch möglich. Hierfür hat der Bundestag am 27.4.2017 eine Änderung des Bundesbeamten- sowie des Beamtenstatusgesetzes beschlossen (BT-Drs. 18/11180). Aber auch Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände, sowie Soldatinnen und Soldaten dürfen ihr Gesicht nicht verhüllen.
Ziel: Vertrauensvolle Kommunikation in der Verwaltung ermöglichen
Grund für das Verschleierungsverbot ist, eine vertrauensvolle Kommunikation der staatlichen Funktionsträger mit den Bürgern, Vorgesetzten und Kollegen zu erreichen. Dies soll die Funktionsfähigkeit der Verwaltung insgesamt gewährleisten. Wichtig sei eine derartige Kommunikation auch für das Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats. Durch die Gesetzesänderung wird schließlich die Pflicht des Staates zu einer weltanschaulich-religiösen Neutralität gewahrt.
Kritik der Opposition
Das Gesetz hat nicht nur Zustimmung gefunden. So äußerten die Grünen Kritik, weil bei Beamtinnen und Beamten keine Fälle von Ganzkörperverschleierung bekannt seien und daher eine Regelung überflüssig sei. Zudem sei es auch ohne das Gesetz möglich gewesen, die Entschleierung bei Erforderlichkeit beamtenrechtlich anzuordnen. Die Koalition würde hier Symbolpolitik betreiben, anstatt die tatsächlichen Herausforderungen im Beamtenrecht anzugehen.
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
2.269
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.117
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8772
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8431
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
629
-
Entgelttabelle TV-L
474
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
375
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
339
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
333
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
333
-
Arbeitsweg von 35 km ist einer Lehrerin zumutbar
20.05.2026
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
18.05.2026
-
Warum der § 18a TVöD VKA jetzt strategisch wichtig wird
18.05.2026
-
Probezeit-Kündigung unwirksam: BAG rügt fehlerhafte Personalratsbeteiligung
13.05.2026
-
BVerwG legt EuGH Fragen zum bezahlten Vaterschaftsurlaub vor
07.05.2026
-
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt
07.05.2026
-
Entgelttabelle TV-V
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026