Rechtsreferendariat in Teilzeit geplant

In der Lehrerausbildung ist der Vorbereitungsdienst in Teilzeit in einigen Ländern bereits möglich. Dem Bundestag liegt jetzt ein Gesetzesentwurf vor, der Teilzeit auch im Rechtsreferendariat ermöglichen soll.

Den im öffentlichen Dienst Beschäftigten steht ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn sie ein minderjähriges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Dies soll künftig auch für Rechtsreferendare gelten. Bisher steht das Deutsche Richtergesetz einer derartigen Regelung für den juristischen Vorbereitungsdienst entgegen. Der von Bundesrat und Bundesregierung befürwortete Gesetzesentwurf (BT-Drs. 18/10878) sieht deshalb eine Änderung des Gesetzes vor. Den Ländern soll die Möglichkeit gegeben werden, über die Einführung einer derartigen Teilzeitmöglichkeit durch Landesrecht entscheiden zu können.

Uneinigkeit bei Länderöffnungsklausel

Die Bundesregierung befürwortet zwar den Entwurf des Bundesrates, steht jedoch einer Länderöffnungsklausel kritisch gegenüber. Vielmehr will sie eine Teilzeitmöglichkeit bundesweit einführen, um eine Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen zu gewährleisten. Durch Landesrecht sollen dann die Einzelheiten der Durchsetzung geregelt werden können, wie beispielsweise die Dauer des Vorbereitungsdienstes, die Dauer der einzelnen Pflichtstationen und dem Zeitraum für die schriftlichen Prüfungen.

Einschränkung auf Teilzeit aus familiären Gründen

Um die Chancengleichheit sicherzustellen, soll eine Teilzeit nur aus familiären Gründen möglich sein. Das bedeutet, wenn mindestens ein Kind unter achtzehn Jahren oder ein nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftiger Angehöriger tatsächlich gepflegt wird. Dadurch verhindert der Entwurf, dass eine Verlängerung der Vorbereitungszeit auf die zweite Staatsprüfung ohne jegliche Gründe in Anspruch genommen wird.

Vereinbarkeit von Rechtsreferendariat und Familie

Aufgrund der langen Dauer der juristischen Ausbildung, müssen vor allem Frauen Familie und Ausbildung zeitgleich bewältigen. Dies bedeutet für die Betroffenen eine Einschränkung der beruflichen Chancen aufgrund einer Doppelbelastung und für den Arbeitsmarkt den Verlust qualifizierter Arbeitskräfte. Insbesondere sind Nachwuchskräfte für die Justiz und den öffentlichen Dienst aktuell Mangelware.

 

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