Landesbeschäftigte in Hessen bekommen 4,2 Prozent mehr Gehalt
Rund 45.000 Beschäftigte des Landes erhalten über zwei Jahre 4,2 Prozent mehr Geld. Außerdem haben sich die Tarifpartner auf zahlreiche strukturelle Änderungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen verständigt, die deutliche Verbesserungen bringen.
Die wichtigsten Punkte des neuen Tarifvertrags im Überblick
- 2,0 Prozent mehr Gehalt ab dem 1. März 2017
- Sozialkomponente von mindestens 75 Euro
- 2,2 Prozent mehr Gehalt ab dem 1. Februar 2018
- Auszubildende erhalten zum 1. März 2017 und 1. Februar 2018 jeweils 35 Euro mehr sowie einen zusätzlichen Urlaubstag
- stufengleiche Höhergruppierungen (kein Beschäftigter wird künftig nach einer Höhergruppierung eine Stufe zurückfallen)
- eine zusätzliche Endstufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15
- bis zu rund 1.000 Euro Fachkräftezulage, insbesondere bei technischen Berufen, wie z. B. in der IT oder für Ingenieure
- ein hessenweites Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr für alle Landesbediensteten ab dem 1. Januar 2018
- Zusätzliche Unterstützung für Forstbeschäftigte, die ihren eigenen PKW im Dienst nutzen.
Jobticket für alle Landesbediensteten
Das Jobticket gilt zu jeder Tag- und Nachtzeit für ganz Hessen für den Nah- und Regionalverkehr, mit üblichen Mitnahmeregeln: Partner fahren also beispielsweise ab 19 Uhr unter der Woche kostenlos mit sowie am gesamten Wochenende. Kinder sind immer kostenfrei mit dabei.
Schwerpunkt auf dem Thema Fachkräfte
Der Tarifvertrag legt bewusst einen Schwerpunkt auf das Thema Fachkräfte. „Wir wollen unsere klugen Köpfe im Landesdienst halten und gleichzeitig neue gewinnen. Unsere neue Zulage macht das Land auch konkurrenzfähiger. Sie richtet sich gezielt an Ärzte, Ingenieure und IT-Beschäftigte“, so der Hessische Innenminister Peter Beuth. Die neue zusätzliche Endstufe für die Entgeltgruppen 9 bis 15 werde insbesondere langjährigen Fachkräften zugutekommen. Die stufengleiche Höhergruppierung gebe es bis heute nicht in der Tarifgemeinschaft der Länder.
Außerdem wurden auch weitere Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Eltern- und der Pflegezeiten im Rahmen der Stufenlaufzeit und der Jahressonderzahlung tarifvertraglich festgeschrieben.
Verbot der Vollverschleierung während der Dienstzeit
Bestandteil des Tarifvertrags ist zudem ein Verbot der Vollverschleierung während der Dienstzeit. Die Bundesregierung wird das Beamtenstatusgesetz ändern und eine entsprechende Klausel aufzunehmen, die es allen Beamten bundesweit untersagt, eine komplette Gesichtsverhüllung im Dienst zu tragen. Diese Regelung wird aber nicht die Tarifbeschäftigten miteinschließen. „Ob im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern oder den Kolleginnen und Kollegen: Eine offene Kommunikation ist vollverschleiert nicht möglich, für hessische Dienstzimmer aber unabdingbar“, so der Minister. Das Land hatte bereits 2011 per Erlass das Tragen einer Vollverschleierung für alle Landesbediensteten - Beamte und Tarifbeschäftigte - untersagt und mit dem Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung begründet. Die Bundesregierung hat sich, wie auch nun die Tarifpartner in Hessen, auf eine Verbotsgrundlage geeinigt, bei der die Religionsfreiheit nicht berührt wird.
Hessische Landesregierung und Gewerkschaften mit Ergebnis zufrieden
„Wir haben für unsere Landesbeschäftigten ein umfangreiches Paket vereinbart, das für alle ein ordentliches Lohnplus bringt und gleichzeitig im Einklang mit unserer Schuldenbremse und der Verpflichtung des verantwortungsbewussten Haushaltens steht. Unser Abschluss zeigt aber auch, dass der Hessen-Tarif flexibler und individueller auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen kann, als es ein bundesweiter Einheitstarif kann. Er war schon vorher familienfreundlicher und setzt jetzt bewusst Schwerpunkte, die die hohe Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders honorieren. Außerdem darf ab nächstem Jahr jeder, der für das Land Hessen arbeitet, mit dem Jobticket kostenlos Bus- und Bahnfahren“, erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Auch der Verhandlungsführer des Beamtenbundes dbb, Willi Russ, zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. „Wir haben nach schweren Verhandlungen einen akzeptablen Kompromiss gefunden, der solide Einkommenserhöhungen und ordentliche strukturelle Verbesserungen umfasst. Mit 2,0 Prozent ab 1. März 2017, mindestens aber 75 Euro, und 2,2 Prozent ab 1. Februar 2018 erhalten die Beschäftigten vergleichbare Gehaltserhöhungen wie die anderer Länder. Auch bei der Einführung der Erfahrungsstufe 6 ab Entgeltgruppe 9 zieht die Landesregierung nach.“
Übertragung auf Beamte gefordert
„Jetzt müssen Landesregierung und Parlament mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung mindestens die materiellen Verbesserungen auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen übertragen, um eine Teil des verloren gegangenen Vertrauens wiederherzustellen. Erst dann ist die Einkommensrunde für den dbb abgeschlossen“, so Russ abschließend.
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