Rheinland-Pfalz: Nebentätigkeit von Beamten weit verbreitet

Mehr als 13.000 Landesbeamte in Rheinland-Pfalz haben in den vergangenen fünf Jahren einen Antrag auf Nebentätigkeit gestellt.

Unter den Beamten, die einen Antrag auf Nebentätigkeit gestellt hatten, waren 3.354 Polizeibeamte und 2.298 Finanzbeamte, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hervorgeht. Der größte Teil der Antragsteller, 7.795 Beamte, ist nicht näher erläutert. In Schulen werden dem Ministerium zufolge Anträge auf Nebentätigkeit meist nicht erfasst. Während die Anträge im Polizeidienst von 2012 bis 2016 leicht zunahmen, gingen sie in der Finanzverwaltung zunächst zurück und stiegen dann wieder. Um welche Jobs es ging und inwieweit die Beamten hinzuverdienten, geht aus der Antwort nicht hervor.

Dienstliche Interessen dürfen durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden

Die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit ist auf bis zu drei Jahre befristet. Nicht jeder Antrag hat Erfolg: Innerhalb der fünf Jahre versagte das Land 17 Polizeibeamten und 19 sonstigen Beamten einen Nebenjob. Ein Grund kann laut Ministerium sein, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Ein anderer Grund könnte sein, dass die Nebentätigkeit mit dienstlichen Pflichten kollidiert. Ein Polizeibeamter darf beispielsweise keinen Nebenjob bei einem privaten Sicherheitsdienst in Fußballstadien oder Clubs haben.

dpa
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