Einigung zur Beamtenbesoldung
Eine entsprechende Vereinbarung wurde von Finanzminister Georg Unland (CDU), dem Sächsischen Beamtenbund, dem DGB, der Gewerkschaft der Polizei und dem Sächsischen Richterverein unterzeichnet. Die Vereinbarung bildet nun die Basis für ein Anpassungsgesetz, dem dann der Landtag noch zustimmen muss.
Besoldung soll rückwirkend zum 1. Januar um 2 Prozent steigen
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates wie bei den Angestellten rückwirkend zum 1. Januar um 2,0 Prozent und ab Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent linear erhöht wird. Die Anwärterbezüge sollen um jeweils 35 Euro steigen.
Um Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Beamtenbesoldung zu genügen, waren weitere Anpassungen nötig.
Unter anderem ist vorgesehen, dass Beamte mit einem Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Außerdem erhöht sich die Endstufe für alle Beamten und Richter ab 2018 zusätzlich um 1,12 Prozent. Die Versorgungsbezüge sollen entsprechend angehoben werden. Ab dem 1. Oktober 2018 erhalten Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9, Richter und Staatsanwälte nach in der Regel fünfjähriger Wartezeit in der Endstufe einen ruhegehaltfähigen Zuschlag zu ihren Dienstbezügen in Höhe von 1,03 Prozent.
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