Lehrerin bekommt mehr Geld für Klassenfahrt
Eine verbeamtete Lehrerin fuhr 2013 mit einer 9. Klasse auf eine mehrtägige Klassenfahrt. Die Kosten für die Übernachtung betrugen 36,50 Euro pro Nacht. Davon bekam die Lehrerin auf der Grundlage des niedersächsischen Schulfahrtenerlasses aus dem Jahr 2006 einen Betrag in Höhe von 16,50 Euro pro Nacht erstattet. Die Lehrerin empfand diesen Betrag als zu gering und erhob Widerspruch und Klage. Sie forderte die Erstattung des Differenzbetrages von 20 Euro pro Nacht. Sowohl Widerspruch als auch Klage blieben ohne Erfolg, also legte sie Berufung ein.
OVG: 16,50 Euro pro Übernachtung sind zu gering
Vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte die Klägerin schließlich Erfolg. Das OVG verpflichtete die Beklagte, der Klägerin weitere 20 Euro pro Nacht zu erstatten. Grundsätzlich ist die pauschale Regelung über die Erstattung von Übernachtungskosten durch das Kultusministerium zulässig. Allerdings entspricht der Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 mit einem Betrag von 16,50 Euro nicht mehr dem Fürsorgegrundsatz. Dies führt dazu, dass der veraltete Schulfahrtenerlass nicht mehr anwendbar ist. Ohne diese Regelung ist dann maßgebend, ob die Übernachtungskosten notwendig und angemessen sind, was das OVG bejaht hat.
Anpassung des Schulfahrtenerlasses
Das Niedersächsische Kultusministerium sah die Notwendigkeit einer neuen Regelung und setzte zum 1.11.2015 einen neuen Schulfahrtenerlass in Kraft. Nach diesem wird ein höherer Betrag für Übernachtungskosten bei mehrtägigen Klassenfahrten erstattet. Auswirkungen auf das vorliegende Urteil hatte diese Neuregelung jedoch keine, weil der neue Schulfahrtenerlass nicht rückwirkend für das Jahr 2013 gilt (Niedersächsisches OVG, Urteil v. 4.5.2017, 5 LB 6/16).
-
Verdi will in kommenden Tarifrunden Verbesserungen bei der Arbeitszeit erreichen
21.992
-
Entgelttabelle TV-L
16.188
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
11.727
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
5.701
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
3.0761
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.5162
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.023
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.951
-
Entgelttabelle TV-V
1.613
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
1.355
-
Dritte Tarifrunde für Krankenhausärzte ohne Ergebnis - Fortsetzung im Oktober
19.09.2024
-
Präventionsverfahren vor Kündigung muss auch in der Probezeit durchgeführt werden
18.09.2024
-
Schulhausmeister tragen Beweislast für geleistete Überstunden und Bereitschaftszeiten
12.09.2024
-
Bewerber im Rentenalter dürfen gegenüber jüngeren Bewerbern benachteiligt werden
11.09.2024
-
Tödlicher Wespenstich als Dienstunfall
10.09.2024
-
Landkreis verwendet in Dienstvorschrift künftig nur weibliche Dienstbezeichnungen
06.09.2024
-
Ausbildung zur Assistenzkraft in der Pflege soll vereinheitlicht werden
05.09.2024
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
04.09.2024
-
Entgelttabelle TV-V
04.09.2024
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
04.09.2024