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Krankschreibung

Krankschreibung

Mit einer Krankschreibung weisen Arbeitnehmende gegenüber dem Arbeitgeber nach, dass er infolge einer Krankheit nicht imstande ist, seiner Arbeit nachzukommen.

Kann ein Arbeitnehmender seiner vertraglich vereinbarten Tätigkeit aufgrund von Krankheit nicht nachkommen, muss er dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen (Krankmeldung). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in der Nachweispflicht. Dies erfolgt durch eine Krankschreibung, d. h. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche vom Arzt oder der Ärztin ausgestellt wird.

Ist ein Arbeitnehmender krankgeschrieben, muss er alles unterlassen, was seine Genesung verzögert. Das bedeutet nicht zwingend, dass Arbeitnehmende zu Hause bleiben müssen. 

Genesung vor Ablauf der Krankschreibung

Fühlt sich ein Arbeitnehmender gesundheitlich wieder hergestellt, kann er seine Beschäftigung vor Ablauf der Krankschreibung wieder aufnehmen. Es besteht ein Versicherungsschutz in der Kranken- als auch in der Unfallversicherung. Ein Beschäftigungsverbot gibt es also während der Krankschreibung nicht. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält nämlich nur die voraussichtliche Dauer einer Krankschreibung. Ein „Gesundschreiben“ gibt es nicht.

Es empfiehlt sich jedoch, bei vorzeitiger Aufnahme der Beschäftigung Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten.

Muss eine Krankschreibung verlängert werden, weil der Gesundheitszustand sich noch nicht gebessert hat, sollte die Folgebescheinigung vor Ablauf dieser Krankschreibung ausgestellt werden. Gerade bei beendeten Arbeitsverhältnissen könnte dies sonst zu Problemen in Hinblick auf den Krankengeldanspruch führen.

Gesundheitsschutz

Erhöhte krankheitsbedingte Fehlzeiten im ersten Quartal 2025

Die neueste Fehlzeiten-Analyse des Berliner IGES Institut wertete die Daten von rund 2,2 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten aus und zeigt, dass im ersten Quartal 2025 die Erkältungswelle wieder zugeschlagen hat. Die Atemwegserkrankungen sorgten Anfang des Jahres wieder für einen erhöhten Krankenstand. DAK-Chef Storm fordert eine grundsätzliche Debatte über die Ursachen der Arbeitsausfälle.


Kolumne Arbeitsrecht

Teilkrankschreibung made in Wolkenkuckucksheim

Der "ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz" der Bundesregierung hat untersucht, warum die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland so hoch ist. Eine der Handlungsempfehlungen lautet, man solle eine gesetzliche Regelung schaffen, die eine teilweise Krankschreibung und damit die Ausstellung einer abgestuften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht. Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller setzt sich mit diesem Vorschlag kritisch auseinander.




















Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Krankschreibung - wann muss der „gelbe Zettel“ vorgelegt werden?

Nicht nur im Rahmen der Pandemie - Erkrankungen von Beschäftigten sind leider der Alltag. Nicht immer herrscht jedoch Klarheit hinsichtlich der Frage, wann eigentlich eine ärztliche Krankschreibung - der so genannte „gelbe Zettel“ - beim Arbeitgeber vorzulegen ist. Und wann hat der Betriebsrat mitzureden, wenn es um die Vorlage der Krankschreibung geht?