Lohnkosten


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Arbeitslohn

Lohngleichheitsgesetz erreicht den Hof mit knapper Not - schließt es den Gendergap?

Das Lohngleichheitsgesetz soll es Frauen ermöglichen, sich in ihren Unternehmen mittels eines Auskunftsanspruchs zu informieren, ob sie im Vergleich mit männlichen Kollegen fair entlohnt werden. Die Gegenwehr in Wirtschaft und CDU war beachtlich, nun haben sich die Regierungsparteien doch geeinigt. Der ursprüngliche Referentenentwurf soll jedoch beim umstrittenen Auskunftsanspruch geschrumpft werden. Nur Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern müssen Auskunft geben.