Polizist wegen Vortäuschung von Dienstunfähigkeit entlassen

Wenn sich ein Polizist krankschreiben lässt und dann an einem Hindernislauf teilnimmt, sind Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst begründet. Eine Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis ist gerechtfertigt.

Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus nahm der Polizist an einem 16 km langen Hindernislauf teil, obwohl er sich zuvor unter Vorlage eines ärztlichen Attestes wegen einer Fußverletzung krankgemeldet hat.

VG Cottbus: Zweifel an charakterlicher Eignung für Polizeidienst

Das VG Cottbus hat die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherrn bestätigt, dass dieses Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten begründet. Insbesondere teilt das Gericht die Ansicht, dass die vom Beamten vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch dessen eigenes Verhalten widerlegt wurde.

Die Schwere der Verfehlung rechtfertigt auch die sofortige Vollziehbarkeit. Wenn es die körperliche Verfassung erlaubt, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern einzunehmen, liegt darin ein Missbrauch der Krankschreibung, der ein besonders außergewöhnliches Ausmaß erreicht. Als zusätzlich erschwerend wertet das Gericht, dass sich der Antragsteller seiner Laufleistung unter Angabe seines Berufes auf Facebook rühmte.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden (VG Cottbus, Beschluss v. 23.6.2017, 4 L 110/17). 

Pressemitteilung VG Cottbus
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