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02.01.2015
FG Kommentierung
Bei einer umfassenden Modernisierung eines gebraucht erworbenen Hauses stehen Aufwendungen, die für sich genommen jährlich anfallende Erhaltungsaufwendungen oder Kosten für Schönheitsreparaturen darstellen, in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zueinander und bilden in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme.
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