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Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren


BMF: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2015 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,99 % errechnet.

Gem. § 203 Abs. 2 BewG hat das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekanntgegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.

BMF, Schreiben v. 02.01.2015, IV D 4 - S 3102/07/10001


Schlagworte zum Thema:  Kapitalgesellschaft , Basiszins
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