Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Gem. § 203 Abs. 2 BewG hat das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekanntgegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.
BMF, Schreiben v. 02.01.2015, IV D 4 - S 3102/07/10001
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