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29.06.2015
FG Kommentierung
Ein Versorgungsguthaben aus einer betrieblichen Altersvorsorge, das nach dem Tod des Arbeitnehmers auf dessen Ehegatten übergeht, stellt eine tarifbegünstigte Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn der Hinterbliebene eine Einmalzahlung zur Abgeltung des Versorgungsguthabens erhält.
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