BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2015

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2015 bekannt gemacht.

Das BMF hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2015 und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) bekannt gemacht (§ 39b Abs. 6 und § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG).

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2015

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

BMF, Schreiben v. 26.11.2014, IV C 5 - S 2361/14/10001

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