Irrtümer über den Kanzleiwert
Viele Inhaber stochern im Trüben, wenn es um eine Vorstellung zum Wert ihrer Praxis geht. Ein möglicher Kaufpreis resultiert aus ideellem Wert plus Substanzwert. Begleitet wird die Wertermittlung viel zu oft von einer Reihe fataler Irrtümer, die beim erzielbaren Preis von großen Enttäuschungen bis hin zur Kränkung führen können. "Die meisten Übergebenden glauben, sie fänden schon einen Käufer für ihre Praxis – oft verkalkuliert sich die abgebende Partei an dieser Stelle jedoch", so Rb/WP/StB Reiner Löbbers, Berater bei der Ulrich Glawe Unternehmensvermittlung GmbH, in Köln.
Dass eine Kanzlei als Lebenswerk einen eigenen Wert habe, schlägt beim Kaufpreis ebenso wenig zu Buche wie der Glaube, ein eingeführter Name bringe zusätzlich Geld in die Kasse. Auch können ein überalterter Mandantenstamm oder die Lage einer Kanzlei in einer strukturschwachen Region den Wert erheblich mindern. Und längst nicht immer kann ein Verkäufer den vollen Wert seiner Kanzlei Realisieren, was vor allem dann gilt, wenn der Verkäufer unter Zeitdruck steht. Daher sollten Steuerberater den Verlauf ihrer Praxis langfristig planen, damit individuelle Strategien zur Optimierung des Kanzleiwerts noch entwickelt und umgesetzt werden können.
Diese Meldung ist Teil unserer Serie rund um "Kanzleinachfolge und Kanzleikauf". Sie entstand in Kooperation mit der Glawe GmbH, Köln.
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