Verpachtung von Einrichtungsgegenständen als Nebenleistung umsatzsteuerfrei
Sachverhalt:
Die Klägerin hat einen Seniorenwohnpark mit 50 Appartements und 10 Pflegezimmer auf einer Pflegestation mit insgesamt 63 Betten verpachtet. Ausweislich des Pachtvertrages beträgt der Pachtzins für das Grundstück und die Gebäude des Seniorenwohnparks 50.000 EUR monatlich. Das bewegliche Inventar des Seniorenwohnparks ist für 6.000 EUR monatlich mitverpachtet. Unstreitig ist zwischen den Beteiligten, dass es sich bei ca. 80 % des Inventars um Pflegebetten, spezielle Nachtschränke etc. handelt, die zum Betrieb des Wohnheims zwingend erforderlich sind. Den Antrag der Klägerin, die Verpachtung der Einrichtungsgegenstände als Nebenleistung zur Verpachtung des Grundstücks als umsatzsteuerfrei zu behandeln, lehnte das Finanzamt ab.
Entscheidung:
Die Klage hatte Erfolg. Vorliegend umfassen die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Umsätze nicht nur die Grundstücksvermietung und die Vermietung des Gebäudes, sondern auch die Überlassung des Mobiliars. Hierbei handelt es sich um eine Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung. Der BFH bejaht in ständiger Rechtsprechung die Steuerfreiheit für die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (vgl. insbesondere BFH, Urteil v. 20.8.2009, V R 21/08 sowie v. 4.5.2011, XI R 35/10). Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteil v. 12.2.1998, C-346/95). In diesem Verfahren musste der EuGH zur Überlassung vollständig möblierter und mit Kochgelegenheiten ausgestatteter Zimmer entscheiden, bei denen der Vermieter für die Gestellung und Reinigung der Bettwäsche sowie für die Reinigung der Flure, Treppenhäuser, Bäder und WCs verantwortlich war. Im Hinblick auf die Dauer der Beherbergungen ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass die Überlassung von Einrichtungsgegenständen bei der Laufzeit des Vertrages von mindestens 6 Monaten in vollem Umfang als steuerfrei zu behandeln ist.
Praxishinweis:
Zwischenzeitlich ist das Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen V R 37/14 beim BFH anhängig. Dieser hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass die Überlassung von Mobiliar als Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung eines Seniorenpflegeheims steuerfrei ist (vgl. BFH, Urteil v. 20.8.2009, V R 21/08). Die bislang klare Aussage der Finanzverwaltung, wonach sich die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 UStG nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das Büromobiliar, erstreckt (vgl. Abschn. 4.12.1 Abs. 6 UStAE a. F.), wurde zwischenzeitlich abgeschwächt. Nun lautet die Verwaltungsvorgabe, dass sich die Steuerbefreiung „in der Regel“ nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das Büromobiliar, erstreckt (vgl. BMF, Schreiben v. 22.7.2014, IV D 3-S 7168/08/10005).
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
382
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
196
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
148
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
128
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
101
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
96
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
91
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
70
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
66
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
66
-
Abgrenzung Vermietungsleistung oder Vermittlungsleistung?
28.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung bei Selbständigen
28.09.2026
-
Fahrten zum Lotsrevier sind Reisekosten
28.09.2026
-
Alle am 24.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
24.09.2026
-
Normenkontrollverfahren zum Lohnsteuerrecht erledigt
24.09.2026
-
Berichtigungsfähigkeit einer Rechnung
23.09.2026
-
Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
23.09.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
22.09.2026
-
Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
21.09.2026
-
Widerspruch gegen die Übertragung des BEA-Freibetrags
21.09.2026