Verpflegungsleistungen bei Beherbergungsumsätzen
Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen bei Beherbergungsumsätzen gilt Folgendes:
Gesetzliches Aufteilungsgebot – Hauptleistung und Nebenleistung
Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer für Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Die Steuerermäßigung gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn es sich um Nebenleistungen zur Beherbergung handelt und diese mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind (sog. Aufteilungsgebot, Abschn. 12.16 Abs. 8 Satz 1 UStAE). Der Grundsatz, dass die (unselbstständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wird von dem Aufteilungsgebot verdrängt. Denn das gesetzlich normierte Aufteilungsgebot für einheitliche Leistungen geht den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung vor (BFH Urteil vom 24.04.2013 - XI R 3/11, BStBl II 2014, S. 86).
Danach unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Verpflegungsleistungen gehören nicht dazu; sie sind dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Das gilt auch dann, wenn die Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Auf die Regelungen in Abschn. 12.16 Abs. 11 und 12 UStAE zur Aufteilung eines pauschalen Gesamtpreises in derartigen Fällen wird hingewiesen.
Der UStAE wird entsprechend geändert.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird jedoch auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs nicht beanstandet, wenn für vor dem 1.1.2015 ausgeführte Umsätze der Unternehmer Verpflegungsleistungen unter Berufung auf das BMF-Schreiben vom 4.5.2010 als selbstständige Leistung behandelt hat.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.0795
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.642
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6716
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.574
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.473
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.271
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
873
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
833
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
698
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
-
Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025
-
Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
29.12.2025
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
-
Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252