Gebäudesanierung statt Handwerkerleistungen?
Hausbesitzer sollen künftig zusätzlich einen Teil ihrer Sanierungskosten von der Steuer absetzen können, wenn sie zum Energiesparen Wände dämmen, neue Heizkessel oder Fenster einbauen. Der Steuerbonus von zehn Prozent kann aber nicht auf einmal eingelöst, sondern über zehn Jahre beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Dieser Anreiz, um schädliches Kohlendioxid (CO2) einzusparen, gehört zum neuen Klimaschutzpaket, das die Bundesregierung am 3.12.2014 im Kabinett beschließen wird. Wann die Regelung in Kraft tritt, ist aber noch offen, weil die Länder bei der Finanzierung mitspielen müssen.
Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte am Dienstag, der Aktionsplan umfasse Investitionen von vier bis sechs Milliarden Euro. «Das löst in Deutschland Investitionen im Privatsektor von bis zu 40 Milliarden Euro aus.»
Um die Kosten für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, pro Jahr etwa eine Milliarde Euro für Bund und Länder zusammen, teilweise aufzufangen, soll im Gegenzug die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen gestutzt werden. Das würde auch Millionen Mieter und ihre Nebenkostenabrechnungen betreffen.
Die genaue Ausgestaltung war bis zuletzt unklar. So könnten nur noch Arbeitskosten, die der Handwerker in Rechnung stellt, von mehr als 300 Euro beim Finanzamt absetzbar sein. Derzeit gilt der Bonus vom ersten Euro an bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt.
Ebenfalls im Gespräch war nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung», die Absetzbarkeit der Handwerker-Leistung pauschal von 20 Prozent auf 15 Prozent zu verringern. Von bis zu 6000 Euro Arbeitskosten könnten nicht mehr 1200, sondern nur noch 900 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. In Koalitions- und Regierungskreisen gab es am Dienstag (2.12.2014) widersprüchliche Aussagen, ob dieses Modell vom Tisch ist oder nicht.
Bund und Länder wenden jährlich 1,5 Milliarden Euro für die Handwerker-Vergünstigung auf, von der Mieter und Wohnungseigentümer derzeit gleichermaßen profitieren können.
Ein großes CO2-Gebäudesanierungsprogramm war schon zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition am Widerstand der Länder gescheitert. Da passt es gut, dass es am 11. Dezember einen Gipfel in Berlin zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten geben wird. Dort könnte auch die Finanzierung des «Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz» besprochen werden, mit dem das Klimaschutzziel bis 2020 (40 Prozent weniger CO2 als 1990) noch geschafft werden soll.
Die CSU hat bereits Widerstand gegen Kürzungen beim Handwerker-Steuerbonus angekündigt. In der Union gibt es Sorgen, dass es bei den Bürgern schlecht ankommen würde, wenn eine Steuervergünstigung gestrichen wird, um eine andere Maßnahme zu finanzieren. Das könnte als verdeckte Steuererhöhung interpretiert werden - was CDU und CSU im Koalitionsvertrag mit der SPD kategorisch ausgeschlossen hatten.
-
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
2.2324
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
1.874
-
Steueränderungen 2026
1.386
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.149457
-
Erste Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2026 geklärt
1.092
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
938
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5961
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
591
-
Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden
525
-
DStV gibt Update zu digitalen Steuerbescheiden
496
-
Mannheim Tax Index 2025
09.01.2026
-
Koalition droht neuer Streit um Steuerreformen
08.01.20261
-
Steueränderungen 2026
02.01.2026
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22.12.2025
-
Bundesrat stimmt vielen steuerrechtlichen Änderungsgesetzen und Verordnungen zu
19.12.2025
-
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
19.12.2025
-
Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel
19.12.2025
-
Stromsteuersenkung für die Wirtschaft
19.12.2025
-
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
19.12.2025
-
Bundesrat stimmt DAC8-Umsetzungsgesetz zu
19.12.2025