Auslandsreisekosten 2015
In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass bei eintägigen Reisen in das Ausland der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend ist. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt Folgendes:
- Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland ins Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
- Bei der Abreise vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend. maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
- Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
BMF, Schreiben v. 19.12.2014, IV C 5 - S 2353/08/10006 :005
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.128
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
749
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5092
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
458
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
451
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026