Umqualifizierung von Einkünften nach § 20 EStG in Einkünfte nach § 17 EStG
Denn durch dieses wurde ein Veräußerungstatbestand nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst und im Fall eines Veräußerungsgewinns ein Steuerabzug nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EStG bzw. im Fall eines Veräußerungsverlusts ggf. eine Verlustverrechnung nach § 43a Abs. 3 EStG vorgenommen.
Die Behandlung als Veräußerungstatbestand nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG beim Kapitalertragsteuerabzug ist im Rahmen der Veranlagung zu korrigieren, wenn festgestellt wird, dass es sich um einen Veräußerungsgewinn oder -verlust aus einer nach § 17 EStG relevanten Beteiligung handelt. In diesen Fällen ist einerseits bei Veranlagung der Einkünfte die kapitalertragsteuerliche Behandlung durch das depotführende Institut zu berücksichtigen, andererseits sind aber auch beim depotführenden Institut die Folgewirkungen aus der Umqualifizierung der Einkünfte durch das Finanzamt zu beachten.
Die Behandlung als Veräußerungsgeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG durch das depotführende Institut kann zur Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen oder Aktienverlusten führen und beeinflusst dann die insgesamt für den Kunden abgeführte Kapitalertragsteuer. In der Steuerbescheinigung (Muster I des BMF-Schreibens vom 20.12.2012, BStBl 2013 I S. 36) wird die Veräußerung in den saldiert ausgewiesenen Beträgen berücksichtigt.
Es sind 5 Fallgruppen zu unterscheiden, welche in dem BMF-Schreiben näher ausgeführt werden. Hierbei wird unterstellt, dass auf Ebene des depotführenden Institutes etwaige Verluste aus Aktien bzw. allgemeine Verluste vorrangig mit anderen Aktiengewinnen und erst danach mit einem Gewinn aus der Veräußerung der nach § 17 EStG relevanten Beteiligung verrechnet wurden bzw. etwaige Gewinne aus Aktiengeschäften vorrangig mit Verlusten aus anderen Aktiengeschäften verrechnet wurden, bevor eine Verrechnung des Verlusts aus der Veräußerung der nach § 17 EStG relevanten Beteiligung erfolgt ist.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.4625
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.356
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.797
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.922
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6306
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.354
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.266
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
850
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
641
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
583
-
Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
-
Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
-
Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026
-
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
21.01.2026
-
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
19.01.2026
-
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
19.01.2026
-
Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
16.01.2026