Alle am 23.12.2014 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vorsteuerschätzung bei Totalverlust der Buchführungsunterlagen | Der Unternehmer kann den Nachweis, dass ihm ein anderer Unternehmer für Lieferungen und sonstige Leistungen USt gesondert in Rechnung gestellt hat, mit allen Beweismitteln führen. | |
Kindergeld bei Auslandsstudium | Ein Kind behält während eines mehrjährigen Auslandsstudiums seinen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung im Inland nur bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. | |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest | Eintrittsgelder einer Gemeinde für ein von ihr organisiertes Dorffestunterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. | |
Atomfirmen müssen die Brennstoffsteuer zahlen | Ein Antrag auf AdV wegen verfassungs- oder unionsrechtlicher Bedenken ist abzulehnen, wenn dem Interesse des Antragstellers kein Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. | |
Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes | Ein wegen verspäteter Zuordnung materiell-rechtlich unrichtig in Anspruch genommener Vorsteuerabzug, der im Abzugsjahr verfahrensrechtlich nicht mehr entzogen werden kann, ist in den Folgejahren zu berichtigen. | |
Arbeitslohn bei Verzinsung von Genussrechten | Der BFH ist an die Würdigung des FG gebunden, dass es sich bei der Verzinsung um Arbeitslohn handelt, weil die Höhe unbestimmt ist und von einem Ausschuss aus Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestimmt wird. | |
Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen | Infektionshygienische Leistungen eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene an Krankenhäuser sind nur insoweit umsatzsteuerfrei, als diese Einrichtungen infektionshygienische Anforderungen erfüllen müssen. | |
Die Übergangsregelung zum Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG a.F. ist nicht verfassungswidrig | Es ist (entgegen der früheren Auffassung des BFH) nicht verfassungswidrig, dass § 8 Abs. 4 KStG a. F. für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität vor dem 1.1.1997 verloren haben, bereits in 1997 anzuwenden ist. | |
Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren | Eine Landzuteilung ist auch grunderwerbsteuerfrei, wenn ein Teilnehmer durch Verzicht eines anderen einen Abfindungsanspruch in Land erwirbt und für eingebrachte Grundstücke zugunsten eines Dritten auf eine Abfindung verzichtet. |
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
585
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
394
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
367
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
336
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
286
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
257
-
Anschrift in Rechnungen
255
-
Teil 1 - Grundsätze
239
-
5. Gewinnermittlung
211
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
207
-
Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer
05.12.2025
-
Kein IAB für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
05.12.2025
-
Alle am 4.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
04.12.2025
-
Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG
02.12.2025
-
Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar
01.12.2025
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks
01.12.2025
-
Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung
01.12.2025
-
Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht
28.11.2025
-
Neue anhängige Verfahren im November 2025
28.11.2025
-
Alle am 27.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
27.11.2025