Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewinntantieme
Sachverhalt:
Die drei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhielten für 2005 eine Gewinntantieme in Höhe von jeweils 20 % des Jahresgewinns, zusammen damit 60 %. Die Tantieme wurde in einer Gesellschafterversammlung am 30.06.2005 beschlossen. Diese Vereinbarung wurde vom Finanzamt als fremdunüblich eingestuft und deshalb die Tantiemen als vGA gewertet. Die GmbH erhob Einspruch und beantragte die Aussetzung der Vollziehung (AdV).
Entscheidung:
Das Finanzgericht sieht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Körperschaftsteuerbescheids für 2005. Eine vGA ist anzunehmen, wenn es für die Leistung an einen beherrschenden Gesellschafter u. a. an einer im Voraus getroffenen Vereinbarung fehlt. Angesichts der Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter-Geschäftsführer (20 % - 40 % - 40 %) führte die erst während dem Wirtschaftsjahr 2005 beschlossene Tantiemeregelung allein zu keiner vGA.
Unabhängig davon sieht das Finanzgericht aber bereits deshalb eine vGA als gegeben an, da die insgesamt zugesagte Tantieme mehr als 50 % des Jahresüberschusses der GmbH beträgt und damit insoweit unangemessen hoch ist. Der übersteigende Betrag einer Tantieme ist nach dem im Aussetzungsverfahren genügenden sog. ersten Anschein und bei überschlägiger Beurteilung eine vGA. Damit war der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung teilweise erfolgreich.
Praxishinweis:
Das Finanzgericht führt zudem aus, dass wenn mehrere Gesellschafter mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken und eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Kapitalgesellschaft herbeiführen, eine beherrschungsähnliche Situation gegeben ist. Dies erfordert aber in aller Regel auch eine Tantiemeverteilung, die sich an den bestehenden Beteiligungsquoten ausrichtet (so BFH, Urteil v. 11.12.1985, I R 223/82, BFH/NV 1986 S. 637). Dies war im Urteilsfall nicht gegeben.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Zur Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
10.08.2026
-
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren
10.08.2026
-
Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
10.08.2026
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026