Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewinntantieme
Sachverhalt:
Die drei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhielten für 2005 eine Gewinntantieme in Höhe von jeweils 20 % des Jahresgewinns, zusammen damit 60 %. Die Tantieme wurde in einer Gesellschafterversammlung am 30.06.2005 beschlossen. Diese Vereinbarung wurde vom Finanzamt als fremdunüblich eingestuft und deshalb die Tantiemen als vGA gewertet. Die GmbH erhob Einspruch und beantragte die Aussetzung der Vollziehung (AdV).
Entscheidung:
Das Finanzgericht sieht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Körperschaftsteuerbescheids für 2005. Eine vGA ist anzunehmen, wenn es für die Leistung an einen beherrschenden Gesellschafter u. a. an einer im Voraus getroffenen Vereinbarung fehlt. Angesichts der Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter-Geschäftsführer (20 % - 40 % - 40 %) führte die erst während dem Wirtschaftsjahr 2005 beschlossene Tantiemeregelung allein zu keiner vGA.
Unabhängig davon sieht das Finanzgericht aber bereits deshalb eine vGA als gegeben an, da die insgesamt zugesagte Tantieme mehr als 50 % des Jahresüberschusses der GmbH beträgt und damit insoweit unangemessen hoch ist. Der übersteigende Betrag einer Tantieme ist nach dem im Aussetzungsverfahren genügenden sog. ersten Anschein und bei überschlägiger Beurteilung eine vGA. Damit war der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung teilweise erfolgreich.
Praxishinweis:
Das Finanzgericht führt zudem aus, dass wenn mehrere Gesellschafter mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken und eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Kapitalgesellschaft herbeiführen, eine beherrschungsähnliche Situation gegeben ist. Dies erfordert aber in aller Regel auch eine Tantiemeverteilung, die sich an den bestehenden Beteiligungsquoten ausrichtet (so BFH, Urteil v. 11.12.1985, I R 223/82, BFH/NV 1986 S. 637). Dies war im Urteilsfall nicht gegeben.
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
585
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
394
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
367
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
336
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
286
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
257
-
Anschrift in Rechnungen
255
-
Teil 1 - Grundsätze
239
-
5. Gewinnermittlung
211
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
207
-
Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer
05.12.2025
-
Kein IAB für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
05.12.2025
-
Alle am 4.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
04.12.2025
-
Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG
02.12.2025
-
Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar
01.12.2025
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks
01.12.2025
-
Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung
01.12.2025
-
Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht
28.11.2025
-
Neue anhängige Verfahren im November 2025
28.11.2025
-
Alle am 27.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
27.11.2025