
Das BMF hat die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1.1.2015 veröffentlicht.
Die Liste tritt an die Stelle der Liste, die dem BMF-Schreiben vom 29.1.2014 (IV D 3 - S 7155-a/13/10002 (2014/0083500), BStBl I S. 214) beigefügt war.
Neu aufgenommen wurden die Firmen
- B-Air Charter GmbH & Co. KG, 70794 Filderstadt und
- Excellent Air GmbH, 87776 Memmingerberg.
Gestrichen wurden die Firmen
- Air Allgäu GmbH, 87766 Memmingerberg,
- Germania Express Fluggesellschaft mbH, 12529 Schönefeld,
- German Sky Airlines GmbH, 40231 Düsseldorf,
- Hapag-Lloyd Executive GmbH, 30855 Langenhagen,
- Helog Aviation KG, 83435 Bad Reichenhall,
- Nordjets GmbH & Co. KG, 20457 Hamburg,
- Private Wings Flugcharter GmbH, 12529 Schönefeld und
- SENATOR Aviation Charter GmbH, 22335 Hamburg.
Adressen wurden geändert bei den Firmen
- Arcas Aviation GmbH & Co. KG (jetzt: 20095 Hamburg),
- Heron Luftfahrt GmbH & Co. KG (jetzt: 79787 Lauchringen) und
- Sun Express Deutschland GmbH (jetzt: 60549 Frankfurt am Main).
Außerdem wurde die Bezeichnung des Unternehmens Fairjets GmbH (jetzt: Luxaviation Germany GmbH) berichtigt.
Schlagworte zum Thema: Umsatzsteuer, Luftverkehr, Steuerfreiheit
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